hallo,
ich habe vor jahren gehört, das in einem bestimmten katholischen krankenhaus ein schild hing mit dem hinweis, das im zweifel für das leben des kindes entschieden werde, auch wenn das leben der mutter dabei gefährdet ist. kann mir jemand etwas darüber sagen?
danke!
gruß,susanne
das ist standardvorgabe der katholischen kirche. entspricht voll und ganz den vatikanischen normen und regeln.
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das ist standardvorgabe der katholischen kirche. entspricht
voll und ganz den vatikanischen normen und regeln.
dafür - daß das auch so gehandhabt wird - hätte ich gerne einen beweis. kurz: ich glaube es nicht, denn eine patientin bei der geburt sterben zu lassen, um das leben eines ungebornen zu retten, wäre eine straftat*. denn daß vatikanische gesetze in anderen staaten gelten, bezweifle ich stark (ich glaube nichtmal, daß es eins ist). ich vermute also, daß es ein gerücht ist, möglicherweise aus antikirchlichen kreisen.
gruß
datafox
*§ 323c stgb Unterlassene Hilfeleistung.
§1 bgb die rechtsfähigkeit einer person beginnt mit der vollendung der geburt.