Geburt und Standesamt

Hallo,
ich hab da mal ne Frage.

Meine Tochter wird demnächst entbinden.
Sie ist nicht verheiratet, lebt aber mit dem Vater zusammen und eigentlich geht alles ganz gut.
Heiraten möchte sie, aus verschiedenen Gründe, nicht.

Der Vater möchte aber, dass das Kind seinen Namen trägt.

Nun hat meine Tochter Angst, dass der Vater nach der Geburt, das Kind einfach auf seinen Namen beim Standesamt eintragen lässt.

Wie geht das mit der Anmeldung nach der Geburt. Meine Kenntnisse liegen leider (oder Gott sei Dank) schon weit über 20 Jahre zurück.

Danke und Gruss

Hallo,

da das Kind nicht in einer Ehe geboren wird, hat die Kindsmutter das alleinige Sorgerecht.
Der Vater kann alles standesamtliche i. d. R. noch im Krankenhaus bei der Geburt regeln (Vaterschaft anerkennen) wenn die Mutter der Namensgebung aber nicht explizit zustimmt hat der Vater sendepause.

Wenn die Sache aber schon beim Namen scheitert, wie soll das ganze denn als Familie weitergehen?

Was ist mit einem gemeinsamen Sorgerecht?
Deine Tochter sollte sich auch mal damit auseinander setzen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sorgeerkl%C3%A4rung

Vielleicht wäre mal eine eingehende Beratung bezüglich Sorgerecht, Unterhalt für Kind und Mutter ect. angebracht?
Die Jugendämter bieten dazu Beratungen an.

grüsse
dragonkidd

Moin,

Nun hat meine Tochter Angst, dass der Vater nach der Geburt,
das Kind einfach auf seinen Namen beim Standesamt eintragen
lässt.

die Sorge ist unbegründet:

_§ 1617 BGB

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes_
Gruß Ralf

Hallo Ralf,
hier haben die Eltern (noch) kein gemeinsames Sorgerecht,

_§ 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

  1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
  2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge._
Damit greift
§1617 BGB nicht, da scheinbar bisher noch nichts bzgl. des Sorgerechts geregelt wurde.

grüsse
dragonkidd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo,

es geht um den Familiennamen des Kindes.

Die Mutter will kein gemeinsames Sorgerecht. Weil ihr der Vater
nicht geeignet erscheint ein Kind zu erziehen (Schulden, Unzuverlässig, Machogehabe usw.).

Sie möchte sehen, wie sich der Vater in der Partnerschaft mit Kind verhält. Sie ist immer noch der Ansicht, dass er Verantwortungsgefühl, Fürsorge entwickelt, wenn das Kind da ist.

Sollte sich das nicht einstellen, wird sie sich „im Interesse des Kindes“ von ihm trennen. Sie hatte sich kurzzeitig schon während der Schwangerschaft getrennt, ist aber zurückgekehrt, weil sie der Meinung war, dass sie -aufgrund der schwierigen Schwangerschaft- zu den Problemen beigetragen hat.
Nachdem sie wieder zurück ist, funktioniert es erträglich.

Der Vater kann alles standesamtliche i. d. R. noch im
Krankenhaus bei der Geburt regeln (Vaterschaft anerkennen)
wenn die Mutter der Namensgebung aber nicht explizit zustimmt
hat der Vater sendepause.

wie stimmt die Mutter zu ?

Wenn die Sache aber schon beim Namen scheitert, wie soll das
ganze denn als Familie weitergehen?

die Hoffnung stirbt wohl zuletzt. Der Mann ist fleissig, nett und alles, insgesamt eigentlich ein netter Kerl.

Aber eben Macho pur und Ansichten wie Frauen sein sollen und wie Kinder erzogen werden sollen … aus dem Mittelalter.

Was ist mit einem gemeinsamen Sorgerecht?

würdest Du das machen ? In diesem Fall ? Wo liegen die Vor- und Nachteile ?

Vielleicht wäre mal eine eingehende Beratung bezüglich
Sorgerecht, Unterhalt für Kind und Mutter ect. angebracht?

ja, da haben wir uns schon informiert und werden entsprechend handeln. Das Finanzielle ist eigentlich kein Problem, allenfalls Krankenversicherung.

Die Jugendämter bieten dazu Beratungen an.

Danke für den Tipp.

Gruss
Roger

Hallo

Was ist mit einem gemeinsamen Sorgerecht?

würdest Du das machen ? In diesem Fall ? Wo liegen die Vor-
und Nachteile ?

Wenn die Frau dem Mann nicht richtig traut, sollte sie das auf gar keinen Fall machen. Er hat dann über das Kind genauso viel zu bestimmen wie sie, und wenn sie sich nicht einigen können, gibt es ein Gezerre ums Kind, bei dem sie im Interesse des Kindes wahrscheinlich immer nachgeben wird (siehe Bibel, 1. Könige 3,16-28, oder Der kaukasische Kreidekreis von Brecht), was aber wahrscheinlich auch nicht gut fürs Kind wäre.

Es gibt zwar Leute, die meinen, dass die Väter erst das verbriefte Sorgerecht brauchen, um sich als verantwortungsvolle Väter verhalten zu können, aber wenn die Mutter das ihrige nicht missbraucht, und den Vater nicht immer wieder zappeln lässt, sondern sich zuverlässig und auch offen verhält, kann ich das nicht einsehen. Mit dem gleichen Recht könnte er ja bei einem Vorstellungsgespräch sagen, dass er erst richtig arbeiten kann, nachdem er einen unkündbaren Arbeitsvertrag bekommen hat.

Ein einmal erteiltes Sorgerecht kann man nur in extremen Umständen wieder entziehen.

Viele Grüße
Simsy

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Hallo Roger,

in diesem Fall würde ich dazu raten, bereits vor der Geburt beim Jugendamt die Vaterschaft per Urkunde anerkennen zu lassen und gleichzeitig den Vater eine Urkunde über den Kindesunterhalt (mind. 100 % des Regelsatzes, da kennt sich der Beamte dann aber aus und kann dementsprechend beraten) unterschreiben zu lassen.

Eine Sorgeerklärung sollte die Kindsmutter in diesem Zusammenhang keinesfalls unterschreiben.

Wird das Kind dann geboren, gibt man im Krankenhaus einfach die Kopien der Vaterschaftserklärung ab, zusammen mit dem gewünschten Namen des Kindes. Unterschrift von der Mutter und fertig.

Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Verpflichtung zum Unterhalt deswegen, weil -wenn er weg ist ist er weg- und dann Vaterschaft und/oder Unterhalt mit Hilfe des Jugendamtes einklagen kann dauern…

Aalso, nimm dein Töchterchen mal an die Hand und ab zur Beratung beim Jugendamt (sie kann sicherlich Unterstützung vin dir oder einer Freundin gebrauchen)-aber ohne Kindsvater!

grüsse
dragonkidd

Hallo,

Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Verpflichtung zum
Unterhalt deswegen, weil -wenn er weg ist ist er weg- und dann
Vaterschaft und/oder Unterhalt mit Hilfe des Jugendamtes
einklagen kann dauern…

Aalso, nimm dein Töchterchen mal an die Hand und ab zur
Beratung beim Jugendamt (sie kann sicherlich Unterstützung vin
dir oder einer Freundin gebrauchen)-aber ohne Kindsvater!

vielen Dank.

Nur zur Klarstellung. Das Geschriebe ist richtig, nur „wenn er weg ist ist er weg“ so ist er nun auch nicht :smile:).

Er ist tatsächlich fleissig und arbeitet 10 Stunden und teilweise noch am Wochenende und auch in der Freizeit ist er aktiv in Sportvereinen tätig. Er ist KEIN Taugenichts

Gruss
Roger

Hallo Roger,

wollte hier niemanden zunahe treten.

Am JA kriegt man nur leider automatisch den Tunnelblick…

Wir haben es bei uns ja nicht mit den „Normalos“ zu tun, sondern immer nur mit denen, bei denens eben nicht klappt.

Als Urkundsbeamtin sehe ich junge, sehr verliebte Eltern, die den ganzen Kram ja eigentlich nicht brauchen, denn es ist ja für immer und 5 Monate später steht die Mutter vor der Tür, heult sich die Augen aus und schimpft nur über diesen Schuft, weil er mangels Arbeitsplatz den Kindesunterhalt nicht zahlen kann…

Diese Fälle bleiben einem im Gedächtnis, die anderen 10 Elternpaare, die ich im Leben nimmer seh, bei denen alles reibungslos klappt, die zählen dann nicht…

Nix für ungut

dragonkidd

Nur zur Klarstellung. Das Geschriebe ist richtig, nur „wenn er
weg ist ist er weg“ so ist er nun auch nicht :smile:).

Er ist tatsächlich fleissig und arbeitet 10 Stunden und
teilweise noch am Wochenende und auch in der Freizeit ist er
aktiv in Sportvereinen tätig. Er ist KEIN Taugenichts

Hi Roger,

Deine Klarstellung in allen Ehren. Nur leider hat der Fleiß in der Arbeit und der Ehrgeiz in der Freizeit nicht zwingend etwas mit der Verantwortung eines Vaters gegenüber seinem Kind zu tun. Will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber da gibt es so einige Väter, die dann nach der Geburt ihres Kindes noch fleissiger im Job werden und noch ehrgeiziger in der Freizeit:wink:

Nichts für ungut.

Liebe Grüße,
Christiane

@Christiane
@dragonkid

Deine Klarstellung in allen Ehren. Nur leider hat der Fleiß in
der Arbeit und der Ehrgeiz in der Freizeit nicht zwingend
etwas mit der Verantwortung eines Vaters gegenüber seinem Kind
zu tun. Will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber da
gibt es so einige Väter, die dann nach der Geburt ihres Kindes
noch fleissiger im Job werden und noch ehrgeiziger in der
Freizeit:wink:

ja sicher. Wollte nur nicht den Eindruck erwecken, dass er ein „schlechter“ Mensch ist.

Die Mutter hat schon ihre Gründe, warum sie ihn trotz Antrag und Flehen, nicht heiratet. Das Vertrauen fehlt einfach.
Und da sie niemanden braucht um versorgt zu werden, ist nicht mal dieser Zwang da.

Wenn Väter nicht zahlen, weil sich nicht wollen oder nicht können, dann macht auch eine Klage keinen Sinn. Sicher werden wir dem Ratschlag folgen, die Vaterschaft feststellen zu lassen und uns weitere Infos beim Jugendamt zu holen.

Gruss

Die Mutter hat schon ihre Gründe, warum sie ihn trotz Antrag
und Flehen, nicht heiratet. Das Vertrauen fehlt einfach.

Na ja, und dann ein Kind…?

Sicher werden
wir dem Ratschlag folgen, die Vaterschaft feststellen zu
lassen und uns weitere Infos beim Jugendamt zu holen.

Gut. Aber wenn er freiwillig anerkennt, braucht Ihr die Vaterschaft nicht (gerichtlich) feststellen zu lassen, das kommt dann auch wesentlich günstiger.

Lg

Schnägge