Geburts- statt Abstammungsurkunde?

Hallo zusammen,

11/2007 bekamen wir ein Kind und vom Standesamt dazu eine Abstammungsurkunde. 8/2011 bekamen wir noch ein Kind und dieses Mal statt der Abstammungs- eine Geburtsurkunde.

Ich glaube verstanden zu haben, das dies zwei verschiedene Dokumente sind, stimmt das?
Warum bekamen wir nicht 2x das Gleiche?

Hallo,
weil die Abstammungsurkunde http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsurkunde in Deutschland inzwischen abgeschafft wurde.

Cu Rene

Hallo Rene,

weil die Abstammungsurkunde in Deutschland
inzwischen abgeschafft wurde.

Danke Dir, das erklärt warum wir beim zweiten Kind keine Abstammungsurkunde bekommen haben.

Aber warum haben wir beim ersten Kind keine _Geburts_urkunde erhalten, wenn die Abstammungsurkunde laut Wikipedia doch etwas anderes ist?

Oder ist es am Ende doch nicht so das diese beiden Dokumente verschieden sind, sondern in Wirklichkeit irgendwie das Gleiche?

Hallo,

Aber warum hat man beim ersten Kind keine _Geburts_urkunde
erhalten,

Weil das damals einfach noch anders war.

Oder ist es am Ende doch nicht so das diese beiden Dokumente
verschieden sind, sondern in Wirklichkeit irgendwie das
Gleiche?

So lange biologische Eltern und rechtliche Eltern identisch sind (was ja immer noch die Regel ist), ist es egal.
Wichtig wird der Unterschied erst, wenn das nicht so ist und womöglich irgendwann z.B. zwei (biologische) Geschwister, die in unterschiedlichen Familien aufgewachsen sind, heiraten wollen. Das könnte man aus einer Abstammungsurkunde erkennen, aus einer Geburtsurkunde dagegen nicht. Das ist bei Ausländern, die hier heiraten wollen übrigens gelegentlich wirklich ein Problem, sofern sie keine Urkunde beschaffen können, die einer Abstammungsurkunde entspricht.

Cu Rene

Ahh, ich denke ich hab’s verstanden, Danke Rene.
Für Suchende hier als Referenz:
Die Abstammung einer Person wird durch eine
* Geburtsurkunde (mit Angabe nur der rechtlichen Elternschaft, also bei erfolgter Adoption ohne Angabe der natürlichen Eltern) oder durch einen beglaubigten
* Geburtenregisterausdruck (mit Angabe der natürlichen Eltern, aber gegebenenfalls zusätzlich auch der Adoptiveltern) nachgewiesen.

Abstammungsurkunden werden seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr ausgestellt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsurkunde