Geburtsatum im Lebenslauf ?

Hallo alle zusammen,

meine Freundin hat mich letztens gefragt wie das jetzt eigentlich rechtlich geregelt ist ob man sein Geburtstatum im Lebenslauf nun weglassen darf (wegen dem Diskriminierungsgesetz), obwohl der zukünftige AG auf seiner Homepage ausdrücklich darum bittet damit es keine Verwechslungen gäbe mit gleichnamigen ! Bewerbern ?

Was meint ihr dazu ?

Vielen Dank für eure Antworten
Ernie

Hallo Ernie,

wie das jetzt eigentlich rechtlich geregelt ist ob man sein Geburtstatum im Lebenslauf nun weglassen darf

Das kann ich auch nicht sagen. Aber ob ein Bewerber verpflichtet ist sein Geburtsdatum anzugeben, oder ob er dazu nicht verpflichtet ist, sollte er auf jeden Fall folgendes bedenken:

obwohl der zukünftige AG auf seiner Homepage ausdrücklich darum bittet damit es keine Verwechslungen gäbe

Der AG ist nicht verpflichtet sich für einen Bewerber zu entscheiden, der seiner Bitte nicht nachkommt.

Gruß Horst

Zum Nachdenken
Man nehme mal an, der Bewerber, der sein Geburtsdatum nicht angibt, wird tatsächlich genommen. Nun werden aber Daten und Unterlagen für die Lohnabrechnung gebraucht. Zum Beispiel die Lohnsteuerkarte und die Sozialversicherungsnummer. Und nun ratet mal was auf der Lohnsteuerkarte steht und was man aus der Sozialversicherungsnummer herauslesen kann? Richtig! Das Geburtsdatum! Und nun?

Mag sein, das heute oftmals das Alter einem zum Nachteil ist, aber manchmal kann es Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben.

Hoi.

Rechtlich ist das im AGG so genau nicht geregelt. Anders als z.B. bei der Frage nach einer Schwangerschaft darf man das Alter als Information nicht per se verweigern.
Aber der AG begibt sich auf dünnes Eis, wenn er so allgemein versucht an diese Daten heranzukommen.
Im Zweifel muss der AG ja beweisen, dass er einen Bewerber nicht wegen des Alters diskrimminiert (nicht eingestellt) hat. Wenn ich Winnetou Priczybylski hiesse, wäre die Begründung „Verwechselungsgefahr“ sinnlos - aber auch in einer Großstadt wie Hamburg finden sich nicht viele „Helmut Schmidt“ oder „Michael Müller“ unter der gleichen Adresse…

Als Info kurz und gut beschrieben:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_12468/Dienststellen/…

Ciao
Garrett

Man nehme mal an, der Bewerber, der sein Geburtsdatum nicht
angibt, wird tatsächlich genommen. Nun werden aber Daten und
Unterlagen für die Lohnabrechnung gebraucht. Zum Beispiel die
Lohnsteuerkarte und die Sozialversicherungsnummer. Und nun
ratet mal was auf der Lohnsteuerkarte steht und was man aus
der Sozialversicherungsnummer herauslesen kann? Richtig! Das
Geburtsdatum! Und nun?

Nichts und nun. Ein Bewerber darf wegen seines Alters bei der Einstellung nicht ungünstiger behandelt werden als andere (§2 Abs. 1 1 Nr. 1 AGG). Zwar läßt das AGG von diesem Grundsatz eine ganze Reihe von Ausnahmen zu, wenn es für eine Differenzierung einen sachlichen Grund gibt. Wenn ein Arbeitgeber einen Bewerber aber einstellt, ohne sein Alter zu kennen, gibt er deutlich zu erkennen, dass es jedenfalls aus seiner Sicht einen solchen Grund gerade nicht gibt.

Der Arbeitgeber ist auch nicht anfechtungs- oder schadensersatzberechtigt. Denn der Bewerber, der nichts über sein Alter sagt, hat nicht gelogen. Und eine allgemeine Verpflichtung, einen Arbeitgeber in spe ungefragt über das eigene Alter aufzuklären, gibt es nicht. Auch eine Strafbarkeit steht daher nicht zur Debatte.

Ich gehe dabei natürlich mal davon aus, dass der Bewerber, um den es hier geht, volljährig und noch nicht im Rentenalter ist …

dann aber richtig

Hallo alle zusammen,

Hallo.

meine Freundin hat mich letztens gefragt wie das jetzt
eigentlich rechtlich geregelt ist ob man sein Geburtstatum im
Lebenslauf nun weglassen darf (wegen dem
Diskriminierungsgesetz), obwohl der zukünftige AG auf seiner
Homepage ausdrücklich darum bittet damit es keine
Verwechslungen gäbe mit gleichnamigen ! Bewerbern ?

Wenn sie es weglassen „will“, lässt sie es weg. Ein „darf“ per Gesetz gibt es so nicht.
Äußerst fragwürdig ist die Begründung des AG. Verwechslungsgefahr? Was soll das denn? Senden die Kandidaten ihre Bewerbungsunterlagen im Sammelumschlag ein oder was. Der AG ist sehr wohl in der Lage die Bewerber zu unterscheiden. Und wenn er eine Datenbank führt, so hat jeder Datensatz ohnehin eine eigene Kennung. Das ist das Grundprinzip von Datenbanken. Und wenn er eine Papierliste führt, so gibt es doch immer noch die Anschrift. Es ist mir kein Fall bekannt, wo sich jemals zwei Menschen mit dem selben Namen und der selben Anschrift bei der selben Firma zeitgleich beworben haben, ja noch nicht mal zeitlich auseinder!
Hier kann nur eins gemeint sein, er will an die Geburtsdaten ran! Also Vorsicht, wenn das schon mal vorab „erbeten“ wird. Das muss andere Gründe haben. Personenbezogene Daten mit Geb.datum sind auf dem freien Markt eben mehr wert. Aber das ist spekulativ. Ebenso kann es um einen legalen oder illegalen Datenabgleich gehen.

Jetzt ist es aber so, dass die meisten Bewerber es sowieso reinschreiben. Denn wenn sie Zeugnisse mitliefern, steht auch das Geb.datum in den Zeugnissen, so dass ein weglassen im Lebenslauf keinen Sinn macht. Dann müssten die Zeugniskopien geschwärzt werden. Na prima, wo sind wir angelangt.

Aber zurück zum Lebenslauf. Wenn es dem Bewerber um die Verschleierung seines Alters geht, so bringt das Weglassen des Geb.datums im Lebenslauf und das Schwärzen der Zeugnisse auch nicht viel, sofern er im Lebenslauf zu seinen Stationen die Jahreszahlen benennt!?
Wenn also jemand ab dem Jahr 1985 die Schule besucht hat, laut Lebenslauf, dann kommt auch der Hilfssachbearbeiter der Personalabteilung drauf, wie alt die Person so in etwa sein könnte?!!!

Was meint ihr dazu ?

Genau das meine ich.
Dann müssten komplett alle Zeitangaben weggelassen werden. Ebenso das Foto, wegen möglicher Rassentrennung (siehe USA). Dann aber auch bitteschön der Name ebenso. Denn an Hand des Namens kann man auch die ethnische Abstammung herausdeuten.

Also Bewerbung ohne Zeiten, ohne Alter, ohne Geb.datum, ohne Zeugnisse oder mit Schwärzung, und ohne Namen. Fehlt noch die Adresse. Denn an Hand derer kann man die soziale Klasse zuordnen.

Vielen Dank für eure Antworten
Ernie

MfG