Hallo, ich schreibe zum ersten Mal hier und hoffe auch im richtigen Forumteil zu sein. Meine Frage ist folgende:
Mein Vater hat aus erster Ehe einen Sohn, der zum Zeitpunkt der Geburt auch seinen Familiennamen trug. Dann kam die Scheidung und die Ex-Frau meines Vaters hat nochmals geheiratet und hat auch den Namen des neuen Mannes angenommen. Damals wurde auch der Nachname meines Halbbruders geändert. Auch diese Ehe wurde dann geschieden, jedoch hat die Frau und auch mein Halbbruder diesen Nachnamen behalten. Nun möchte mein Halbbruder aber seinen eigentlichen Geburtsnamen wieder annehmen und das so schnell wie möglich. Jetzt meine Frage, geht das überhaupt und wenn ja wie und was kostet das?
Ich hoffe das mir jemand helfen kann, denn mein Halbbruder möchte heiraten, da er im April ein Kind mit seiner zukünftigen Frau erwartet und das Kleine auch seinen Geburtsnamen tragen soll.
Liebe Grüße NadineK
Hi Nadine,
ganz genau weiß das der Standesbeamte, bei dem Dein Bruder heiraten möchte. Einfach mal anrufen, der freut sich über jede Abwechslung!
Gruß Ralf
Hallo Nadine, da sehe ich kein Problem, Scheidungsopfer sind die übliche Klientel für die Namensänderungsbehörde (entweder am Standesamt oder beim Ordnungsamt des Geburtsortes angesiedelt.)Da er eh in Verhandlungen mit dem Standesamt steht bezüglich Heirat und Kinderkriegen, würde ich es einfach mal da versuchen, mehr Infos zu bekommen. Jedenfalls muss das ganze (Namensänderung) am Geburtsort geschehen, sich gleich dahin zu wenden kann Zeit sparen (das kann aber insgesamt trotzdem bis zu einem 1/4 bis halben Jahr dauern!)Vorzulegen ist u.a. ein polizeil. Führungszeugnis, das oft auf sich warten lässt.
Auf jedenfall sollte er das ganze durchrechnen lassen, was günstiger ist Änderung des Familiennamens für alle drei nach Heirat kann teurer werden als Heirat zu verschieben bis er als einzelner den Namen geändert hat.
Als Kosten können je nach Einkommen und nach örtlicher Regelung zwischen 2 Eu 50 bis zu 12500 Euro anstehen.
Schöne Grüße Susanne
Danke für Eure Antworten. Das Problem liegt darin, dass er in Taiwan lebt und arbeitet. Dann würde es wohl das günstigste sein, es in seinem Geburtsort zu beantragen. Das müßte ich für ihn erledigen. Hoffentliche geht das auch.
LG Nadine
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Hallo,
Danke für Eure Antworten. Das Problem liegt darin, dass er in
Taiwan lebt und arbeitet. Dann würde es wohl das günstigste
sein, es in seinem Geburtsort zu beantragen. Das müßte ich für
ihn erledigen.
Soweit ich weiß, ist das Standesamt, bei dem er zuletzt in
Deutschland gemeldet war, dafür zuständig.
Als unsere Kinder adoptiert wurden, lief das - da wir im
Ausland lebten - über das Standesamt I in Berlin.
Aber die Namensänderung musste bei dem STandesamt stattfinden,
wo einer von uns Eltern als letztes gemeldet war.
Wir haben dann (das lag an der Sachbearbeiterin auf dem
Konsulat und das wäre die erste Anlaufstelle) das bei dem
älteren Sohn bei meinem, beim jüngeren Sohn bei dem meines
Mannes gemacht, und beträchtliche Unterschiede bei den
Gebühren festgestellt.
Gruß
Elke