Hallo Forumsteilnehmer.
Vor gut 20 Jahren habe ich mal das Verwaltungsfach gelernt. In irgend einer Vorschrift bzw. Gesetz ist auch die Berechnug der Fristen und Terminen geregelt.
Man hat uns an Hand des Geburtstages wie folgt erklärt:
Am Tag der Geburt feiert man ja schon seinen 1. Geburtstag. Die weiteren Geburtstage wie z.B. der 50. ist ja dann demnach schon in Wirklichkeit der 51.
Ich glaube noch zu wissen, dass es mit der Berechnung Im Beamtenrecht, Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst, Versetzung in den Ruhestand…nein Höhergruppierung wegen der Berücksichtigung des Alters …
Wie ihr seht, nix genaues kriege ich nicht mehr zusammen.
Allerdings hätte ich gerne gewusst, wo ich das nachlesen kann. Es gab nämlich in der Familie eine, na sagen wir sehr, heftige Diskussion darüber. Nun wollte ich „muss“ ich ja wohl den Beweis dafür erbringen.
Wer mir also helfen kann…darüber würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank auch dafür.
Am Tag der Geburt feiert man ja schon seinen 1. Geburtstag.
nö, die Geburt und es beginnt das erste Lebénsjahr.
Ein Jahr später feiert man den ersten Geburtstag und kommt dann ins zweite Lebensjahr.
Die weiteren Geburtstage wie z.B. der 50. ist ja dann demnach
schon in Wirklichkeit der 51.
Nö, am 50. Geburtstag beginnt das 51. Lebensjahr.
Ich glaube noch zu wissen, dass es mit der Berechnung Im
Beamtenrecht, Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst,
Versetzung in den Ruhestand…nein Höhergruppierung wegen der
Berücksichtigung des Alters …
Vor gut 20 Jahren habe ich mal das Verwaltungsfach gelernt. In
irgend einer Vorschrift bzw. Gesetz ist auch die Berechnug der
Fristen und Terminen geregelt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
Am Tag der Geburt feiert man ja schon seinen 1. Geburtstag.
Nö, ich wüßte nicht, dass ich meine Geburt schon gefeiert
hätte. War nicht so richtig in Stimmung dafür.
Meine Mutter übrigens auch nicht.
Bei Vater sah das womöglich etwas anders aus
Die weiteren Geburtstage wie z.B. der 50. ist ja dann
demnach schon in Wirklichkeit der 51.
Definieren kannst du es wie du willst.
Feierst du nach 10. Jahren dann auch den 11. Hochzeitstag
und wird die Hochzeit als 1. Hochzeitstag gefeiert?
Deine Aussage ist falsch, weil das auslösende Ereignis selbst
eine andere Bedeutung hat, als deren sich wiederholender Jahrestage.
Hochzeitstag, Geburtstag, Kennenlerntag usw. sind jährliche
wiederholende Erinnerungstage, die gefeiert werden!
-> Jubiläum http://de.wikipedia.org/wiki/Jubil%C3%A4um
der Tag der Geburt ist in der Tat der Geburtstag. Welcher andere Tag im Leben eines Menschen soll denn sonst sein der Geburtstag sein?
Ein Jahr später feiert man das 1. Jubiläum des Geburtstags. Der wird halt (nach meinem Verständnis) zum 1. Geburtstag zusammengenuschelt. Wäre vielleicht eine Frage für das Deutschbrett.
Die rechtlichen Aspekte deienr Frage muss wer anders klären.
Der ist leider nicht eindeutig, denn da gibt es verschiedene Berechnungs- und Weltanschauungsmodelle. Tag der letzen Periode der Mutter? Popp-Tag? Tag der Verschmelzung von Eizelle und Spermium?
In
irgend einer Vorschrift bzw. Gesetz ist auch die Berechnug der
Fristen und Terminen geregelt.
davon gibt es nicht nur eins, sondern haufenweise. je nach zweck.
aber anders als du dir das vorstellst, ist nirgendwo vom geburtstag die rede, sondern immer von ‚mit vollendung des xten lebensjahres‘. und das ist doch wohl eindeutig.
Am Tag der Geburt feiert man ja schon seinen 1. Geburtstag.
Die weiteren Geburtstage wie z.B. der 50. ist ja dann demnach
schon in Wirklichkeit der 51.
Zitat:„Der Geburtstag bezeichnet den Jahrestag der Geburt oder den tatsächlichen Tag der Geburt einer Person. Mit dem ersten Geburtstag ist der erste Jahrestag der Geburt gemeint.“
Vor gut 20 Jahren habe ich mal das Verwaltungsfach gelernt. In irgend einer Vorschrift bzw. Gesetz ist auch die Berechnug der Fristen und Terminen geregelt.
Ich behauptet mal, dass es da mehr als eine Vorschrift bzw. mehr als ein Gesetz gibt. Möglicherweise kennt da die AO andere termine und Fristen als Abfallgebührenordnung von einer x-beliebigen Kommune in Deutschland.
Man hat uns an Hand des Geburtstages wie folgt erklärt: Am Tag der Geburt feiert man ja schon seinen 1. Geburtstag. Die weiteren Geburtstage wie z.B. der 50. ist ja dann demnach schon in Wirklichkeit der 51.
Da sehe ich jetzt zwei Optionen. Der Verwaltungsfachlehrende hat es falsch erklärt oder der Verwaltungsfachlernende hat es falsch verstanden.
Spannend ist dieses Thema vollendetes Lebensjahr immer dann bzw. für diejenigen, wenn es so um einen willkürlich vom Gesetzgeber festgesetzen Tag X für den Wegfall bzw. das Entstehens eines besonderen Vorteils geht.
Oft also etwa der Geburtstag 31.12. oder 01.01. Und da kann es dann eben tatsächlich sein, dass dann jemand mit Geburtstag 01.01. vielleicht bereits am 31.12. sein x-tes Lebensjahr vollendet hat und damit noch gerade so von einer für ihn vorteilhafteren Regelung profitiert. Hier kommt es eben darauf an, wie das im Gesetz formuliert ist. Die Vollendung des x-ten Lebenjahres ist dann eben etwas anderes, als ein Mindestalter. Ein bestimmtes Mindestalter erreicht derjenige im obigen Beispiel immer erst am 01.01. während er das x-te Lebensjahr immer am 31.12. vollendet. Und dazwischen müsste sich dann die berühmte juristische Sekunde befinden.
Ich glaube noch zu wissen, dass es mit der Berechnung Im Beamtenrecht, Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst, Versetzung in den Ruhestand…nein Höhergruppierung wegen der Berücksichtigung des Alters …
Na dann schauen wir doch enfach mal in das relevante Gesetz rein und sehen was da steht.