Halli hallo,
wolte nur mal kurz fragen ob bei den verheirateten in der Geburtsurkunde steht das sie verheiratet sind?
Danke
G.
Halli hallo,
wolte nur mal kurz fragen ob bei den verheirateten in der Geburtsurkunde steht das sie verheiratet sind?
Danke
G.
Hi G.,
in der Geburtsurkunde wird dokumentiert, wer wo wann auf die Welt gekommen ist und wer ihm dazu verholfen hat, mehr nicht. Und das bleibt so, auch wenn der in das Leben geworfene eines Tages heiraten sollte.
Gruß Ralf
das ist fuer mich auch so logisch, aber ich brauche um im Ausland das Aufenthaltserlaubnis zu bekommen die Geburtsurkunde mit durchgefuehrter Heirat, ich kann’s schwer uebersetzen, aber so etwas in der Art. Ich verstehe nich was sie wollen? Wer kann weiter helfen?
Danke
Gema
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das ist fuer mich auch so logisch, aber ich brauche um im
Ausland das Aufenthaltserlaubnis zu bekommen die
Geburtsurkunde mit durchgefuehrter Heirat, ich kann’s schwer
uebersetzen, aber so etwas in der Art. Ich verstehe nich was
sie wollen? Wer kann weiter helfen?
dann würde ich vermuten, es wird eine abschrift aus dem familienbuch gebraucht - da steht auch der familienstand drin. (kostet 8,- €)
am einfachsten mal beim standesamt anrufen und erklären worum (und um welches land) es geht. die machen so etwas ja öfter und wissen wahrscheinlich darum auch was genau gemeint ist.
falls nicht die, dann die botschaft des betreffenden landes kontaktieren.
Moin, Gema,
ich kann’s schwer uebersetzen
daran wird’s liegen, die Geburtsurkunde hat nichts mit dem Familienstand zu tun. Wer verheiratet ist, hat eine Heiratsurkunde. Wie man allerdings nachweist, dass man ledig ist, bzw. ob man das muss, weiß ich leider nicht.
Gruß Ralf
Hallo halli Gema,
Du benötigst - wie unten schon geschrieben - eine Abschrift aus dem
Familienstammbuch.
Im Ausland wird meist die „Internationale Ausfertigung“ verlangt.
Diese bekommst Du auf dem Standesamt Deines Wohnsitzes.
In der Regel wird die Unterschrift des Standesbeamten beglaubigt
werden müssen. Das erledigt das Innenministerium des jeweiligen
Bundeslandes. Kostet etwas mehr als der Auszug. Beim Innenministerium
sind alle Unterschriftenproben der zeichnungsberechtigten Beamten
hinterlegt.
Gegebenenfalls muss der zuständige Konsul des betreffenden Landes die
Unterschrift des beglaubigenden Innenministeriums-Beamten
Überbeglaubigen. Auch der hat eine Liste mit den Unterschriftenproben
der zeichnungsberechtigten Innenministeriumsbeamten. Kosten dann am
Konsulat erfragen.
Im betreffenden Land wird dann vom Innenministerium die Unterschrift
des Konsuls wiederum beglaubigt. Dieses Innenministerium hat
ebenfalls wieder eine Liste mit den Unterschriftenproben seiner
gesamten Konsule. Kostet noch einmal.
Die Geburtsurkunde ist ein unabhängiges Dokument. Das Verfahren läuft
genauso wie oben, also doppelte Gebühren ohne Mengenrabbatt.
)
Aber genaues erfährst Du passend für Dich auf jeden Fall nur auf dem
Konsulat des betreffenden Landes.
Vorher informieren kann viele Kosten sparen, können u.U. mehre
Hundert EUR ausmachen.
Viel Spass
Der Ratlose
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Zusatz
Unten habe ich zum pol. Führungszeugnis auch etwas geschrieben