Geburtsurkunde

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin…

Meine Freundin hat vor kurzem ein Kind mit mir auf die Welt gebracht.
Nun ist es so, dass so noch nicht ganz volljährig ist, ich aber schon.
Die Vaterschaft habe ich bereits anerkannt, jedoch müssen wohl noch Ihre Eltern wegen der Geburtsurkunde was unterschreiben.

Nun wollte ich mal nachfragen, ob ihr wisst, für was diese Unterschrift sein soll und was passiert, wenn sie sich weigern?

Schließlich ist das doch unser Kind und ein geborenes Kind hat doch ein Anrecht auf eine Geburtsurkunde, unabhängig davon, ob jemand hierfür unterschreibt oder nicht ???

die eigentliche frage, was für eine genehmigungsunterschrift der großeltern das ist, kann ich nicht beantworten…

klar hat ein kind ein anrecht…
klar seid ihr die eltern, aber bürokratie ist was anderes :smile:

(zb hatte ich(25j) meinen sohn geboren, der leider nicht überlebte, und ich habe ihn zur organentnahme freigegeben…und da ich alleinerziehend war,mußte man noch irgendein ok vom jugendamt einholen…bürokratie halt)

wenn ihr aber ärger vermutet, dann wartet es doch einfach ab, deine freundin wird ja wohl bald volljährig(so habe ich deinen text zu mindest verstanden)…

kindergeld und erziehungsgeld kann man erstmal „unvollständig“" abgeben, am besten dem sachbearbeiter gleich sagen,dass die geburturkunde nach dem 18.geburtstag kommt…geld gibt es halt auch erst ab dem vollständigen antrag, aber rückwirkend ab antragsstellung …

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bulga-dance

Wenn das geht mit Warten und dass dann alles rückwirkend beachtet wird, ist das wohl die beste Möglichkeit.

Allerdings dauert es noch paar Monate bis zum 18.

Muss dann mal bei denen aufm Amt nachfragen, ob das möglich ist.

Vielen Dank für den Tipp!

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Hallo,

Meine Freundin hat vor kurzem ein Kind mit mir auf die Welt
gebracht.

herzlichen Glückwunsch!

Nun ist es so, dass so noch nicht ganz volljährig ist, ich
aber schon.
Die Vaterschaft habe ich bereits anerkannt, jedoch müssen wohl
noch Ihre Eltern wegen der Geburtsurkunde was unterschreiben.

Nun wollte ich mal nachfragen, ob ihr wisst, für was diese
Unterschrift sein soll

Hast Du das Dokument, das unterschrieben werden soll, gesehen?
Kann es sein, dass es um die Vaterschaftsanerkennung geht? Siehe z. B. http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/fachinfos… (Ich nehme an, dass es in anderen Bundesländern ähnlich gehandhabt wird)

Damit die Anerkennung wirksam werden kann, muss ihr die Mutter des Kindes zustimmen. Die Anerkennung bedarf ausnahmsweise auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht. Der wichtigste Fall ist die Minderjährigkeit der Mutter, deren Sorgerecht deshalb ruht. Das Kind wird hierbei vom Jugendamt als Amtsvormund vertreten (selbstverständlich bedarf die minderjährige Mutter für ihre Zustimmung ihrerseits der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, also im Regelfall der Eltern). Auch die Zustimmungen zur Anerkennung müssen öffentlich beurkundet werden; dies kann ebenfalls vor dem Jugendamt, dem Amtsgericht, dem Standesbeamten oder einem Notar geschehen.

Gruß
Kreszenz