Die Eheleute leben mehr als 12 Monate getrennt. Den Antrag auf die Scheidung schon im Gericht.Bei der Frau ist das Kind geboren worden, dessen Vater die dritte Person ist.Im Standesamt sagen los sich, über die Geburtsurkunde des Kindes mit dem Hinweis der Gegenwart, des biologischen Vaters zu geben.Uns haben gesagt, dass " es für den Schutz des Kindes wird". Das heißt, in den Interessen des Kindes, dieses Kindes entziehen des eigenen Vaters?! Die Vaterschaft war in амJugendamt anerkannt. Der Mann dieser Frau hat die Vaterschaft der dritten Person bestätigt. Er hat keine Beziehung zum Erscheinen des Kindes auf dieses Welt. Doch wollen ihn den „Vater“ des gegebenen Kindes machen. Es ist Unsinn?!! Was sollen, oder was dürfen die Eltern dieses Kind tun, um die Gerechtlichkeit zu finden?
Gesetz will, dass kein Kind in Deutschland ohne Vater dasteht. Darum sagt grundsätzlich, dass Mann von Mutter Vater (§ 1592 BGB). Wenn anderes Mann Vater, muss von Gericht festgestellt werden. Also muss anderes Mann Vaterschaft anfechten. Bis rechtskräftiges Entscheidung Mann von Mutter bleiben Vater, damit Kind zu keinem Zeitpunkt ohne Vater.
die wollen Dir dort im Standesamt nichts Böses, doch so ist nun mal das Recht, und nicht nur in Deutschland, sondern vermutlich auch dort, wo Du herkommst: Vater eines Kindes ist grundsätzlich erst mal der Ehemann der Mutter. Das dient tatsächtlich dem Schutz des Kindes, denn was wäre, wenn es niemanden gibt, der die Vaterschaft anerkennt? Dann stände das Kind ohne Vater da und das wäre noch schlimmer.
In einigen Ländern ist der Ehemann immer noch Vater eines Kindes, dass innerhalb von 300-305 Tagen nach Rechtskraft der Scheidung geboren wurde. Das gilt seit 1998 in Deutschland nicht mehr, sondern nur noch für den Fall, dass der Ehemann innerhalb dieser Frist verstirbt. Und daran kannst Du erkennen, dass das eigentlich eine sinnvolle Regelung ist.
„Gerechtigkeit“ in dem Sinne, das jemand dem Standesamt verbietet, so zu verfahren, wirst Du also nicht finden. Auch nicht bei dem Personenstandsrichter, der dafür zuständig wäre, denn auch der kann nicht anders verfahren, als es das Gesetz vorschreibt.
Allerdings gibt es seit 1998 in Deutschland für solche Fälle auch eine Regelung ohne Vaterschaftsanfechtung vor Gericht, nämlich die sog. Drittanerkennung oder „qulifizierte“ Vaterschaftanerkennung. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass das Kind erst nach Anhängigkeit der Scheidung bei Gericht geboren wurde. Deiner Sachverhaltsschilderung nach könnte das der Fall und wohl auch schon erfolgt sein. Der Anerkennung des leiblichen Vaters muss der Ehemann (und natürlich die Mutter) zustimmen, und zwar in öffentlich beglaubigter Form beim Standesamt (ich weiß nicht, ob Du das mit „bestätigt“ meinst). Wirksam wird diese Vaterschaftsanerkennung allerdings erst nach Rechtskraft der Scheidung, und da liegt wohl momentan Dein Problem. Aber da ein Kind nun mal grundsätzlich keine zwei Väter haben kann, musst Du darauf halt noch warten. Also Geduld, Du wirst schon noch Vater des Kines.
wenn die Scheidung rechtskräftig ist, dann erst ist die dritte Person der Vater und vorher ist noch immer der Ehemann der Vater.
Deshalb notiert sich das Standesamt den Namen des Ehemannes in der Geburtsurkunde.
Erst wenn das Urteil über die Scheidung da ist, kann man beim Standesamt eine neue Geburtsurkunde anfordern in der dann nur noch die dritte Person als Vater eingetragen ist.
redest du auch so mit deinen ausländischen Mandanten?
In der Regel nicht. Die vermitteln nämlich durch die Art, wie sie sprechen, nicht den Eindruck, dass es ihnen vollkommen egal ist, ob man Verständnisschwierigkeiten hat oder nicht.