Geburtsurkunde bei Anmeldung

Hallo zusammen,
ich wollte kuerzlich meine in den USA geborene Tochter in D anmelden (Einwohnermeldamt). Von der Sachbearbeiterin dort hiess es dann, dass das nicht geht, weil keine deutsche Geburtsurkunde vorliegen wuerde, aber sie wurde beide Augen zudruecken. Tochter ist also legalisiert. Aber prinzipiell: Stimmt das ueberhaupt??? Durch ihren Geburtsort ist die Kleine amerikanische Staatsbuergerin und selbige pflegen i. A. keine deutschen Geburtsurkunden zu haben. Ansonsten koennte sich ja kein Auslaender in D anmelden. Ausserdem bezweifle ich, dass das arme Kind ueberhaupt je eine deutsche Urkunde haben wird, da sie ja nicht in D geboren wurde. Oder doch, weil sie (auch) die deutsche Staatsbuergerschaft hat?
fragende Gruesse
Ralph

Hallo, Ralph, wenn entweder Du oder die Mutter deutsche Staatsbüger sind, ist Eure Kleine (auch ich gratuliere) Deutsche. Wie das genau geht, frage beim Standesamt nach, die werden Dir erklären, was sie brauchen.
Ingeborg :smile:

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Hallo,
die Anmeldung ist natürlich möglich (auch ohne Augen zudrücken!).
Eine deutsche Geburtsurkunde kannst du auch beantragen, dazu gehst du zu deinem Standesamt und beantragst eine „nachträgliche Geburtsbeurkundung“. Das Standesamt nimmt den Antrag an und die Beurkundung läuft dann über das Standesamt I in Berlin, die für sowas zuständig sind.

Hast du in Amerika von der deutschen Botschaft schon einen deutschen Kinderausweis oder Pass machen lassen, oder hat deinen Tochter nur den amerikanischen Pass?? Wenn nur amerikanischer Pass besteht, dann solltest du mal bei der Staatsangehörigkeitsabteilung/Einwohneramt deiner Gemeinde nachfragen, wegen der deutschen Staatsangehörigkeit für deine Tochter.

Gruß