Geburtsurkunde ergänzen beim Standesamt - möglich?

Hallo zusammen,

meine Tochter hat vor 3 Wochen ihr erstes Kind bekommen. Sie hatte für meine Enkelin einen Zweitnamen ausgesucht, der als Beiname, nicht aber als Rufname geführt werden sollte.

Da im Vordruck des Standesamtes nur Platz für den Rufnamen war, haben meine Tochter und Ihr Mann zunächst den Beinamen weggelassen, damit das Standesamt keinen Doppelnamen daraus macht (mit Bindestrich).

Nun ist es so gekommen, dass die Urkunde erstellt wurde und nur der Rufname eingetragen ist und das Standesamt sich weigert, den Zweitnamen nachzutragen.

Weiß jemand, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, den Zweitnamen noch eintragen zu lassen und wenn ja, welche?
Sofern nein - kann später evtl ein Zweitname im Personalausweis geführt werden, obwohl dieser nicht in der Geburtsurkunde steht ?(Künstlernamen stehen ja auch nicht in der Geburtsurkunde)

Es muß doch eine Möglichkeit geben, Urkunden ändern zu lassen. Was wäre gewesen, wenn der Urkundsbeamte einen Schreibfehler beurkundet hätte? Kein Mensch hätte doch in der Urkunde „Olfgang“ statt „Wolfgang“ stehen gelassen, oder?

Danke schonmal für Eure Antworten!
Viele Grüße
Helmut

Hallo Helmut!

meine Tochter hat vor 3 Wochen ihr erstes Kind bekommen. Sie
hatte für meine Enkelin einen Zweitnamen ausgesucht, der als
Beiname, nicht aber als Rufname geführt werden sollte.

Herzlichen Glückwunsch zunächst (bin auch seit 1/2 Jahr Opa ***stolz***)
Vergiss mal die Begriffe Zweitname, Beiname und Rufname. Im personenstandsrechtlichen Sinn bekommt das Kind Vornamen, ob einen oder mehrere ist dabei egal (ich glaube, es gibt eine Gerichtsentscheidung zu max. sieben).

Da im Vordruck des Standesamtes nur Platz für den Rufnamen
war, haben meine Tochter und Ihr Mann zunächst den Beinamen
weggelassen, damit das Standesamt keinen Doppelnamen daraus
macht (mit Bindestrich)

Das Standesamt wird den/die Vornamen bestimmt nicht ändern und kennt auch nicht den Begriff Rufname (was war das für ein Vordruck?). Zwei Vornamen sind und bleiben zwei Vornamen und zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden gelten als ein Vorname.

Nun ist es so gekommen, dass die Urkunde erstellt wurde und
nur der Rufname eingetragen ist und das Standesamt sich
weigert, den Zweitnamen nachzutragen.

Die Geburt wurde in einem Geburtseintrag (oder -buch) beurkundet. Was Deine Tochter hat, ist eine Geburtsurkunde, die nichts anderes ist als eine beglaubigte Abschrift des Inhalts des Geburtseintrags in Form der Geburtsurkunde. Wenn also was zu ändern ist, dann der Geburtseintrag. Allerdings, wenn die Eltern des Kindes bei der Anzeige der Geburt nur einen Vornamen angegeben haben, hat der beurkundende Standesbeamte auch keinen Fehler gemacht und verweigert zurecht eine Berichtigung.

Weiß jemand, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, den Zweitnamen
noch eintragen zu lassen und wenn ja, welche?

Wenn also kein Fehler bei der Beurkundung vorliegt (z.B. dass ein Vorname, der sich in der Geburtsanzeige bzw. dem Vordruck für die Anzeige des/der Vornamen findet, übersehen wurde), ist auch keine Berichtigung des Geburtseintrags möglich.
Was aber möglich wäre, ist eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Für ein Kind, dass noch unter 1/2 Jahr alt ist, wird für die Begründung des Antrags nicht so großen Wert auf die Erforderlichkeit für das Kindeswohl gelegt. Da hätte Deine Enkelin also noch gute Karten, den zweiten Vornamen zu bekommen. Allerdings wird das etwas teurer (bestimmt >100,- EUR)

Sofern nein - kann später evtl ein Zweitname im
Personalausweis geführt werden, obwohl dieser nicht in der
Geburtsurkunde steht ?(Künstlernamen stehen ja auch nicht in
der Geburtsurkunde)

Künstlernamen sind für Künstler da. Wenn Deine Enkelin also später Ambitionen hat, kann sie sich sicherlich auch einen Künstlernamen mit dem gewollten Vornamen zulegen (vorausgesetzt, sie will den dann auch noch).

Es muß doch eine Möglichkeit geben, Urkunden ändern zu lassen.

Die Geburtsurkunde kann man nicht ändern (nur eine neue ausstellen lassen), aber den Geburtseintrag berichtigen - wenn er fehlerhaft ist (siehe oben).

Was wäre gewesen, wenn der Urkundsbeamte einen Schreibfehler
beurkundet hätte? Kein Mensch hätte doch in der Urkunde
„Olfgang“ statt „Wolfgang“ stehen gelassen, oder?

Das ist eine völlig anderer Sachverhalt. In dem Falle wäre eine (gerichtliche) Berichtigung erforderlich, die dann auch sicherlich erfolgen würde, sofern die Eltern ihr Kind nicht tatsächlich Olfgang nennen wollten (sowas gibts!)

Hoffe, das hilft dem armen Opa weiter. :wink:

Gruß von Opa HeinzEric

Hallo Helmut!

Wenn also kein Fehler bei der Beurkundung vorliegt , ist
auch keine Berichtigung des Geburtseintrags möglich.
Hoffe, das hilft dem armen Opa weiter. :wink:
Gruß von Opa HeinzEric

Hallo HeinzEric,

danke für Deine Antwort! Klar hilft das weiter, wenn es auch leider nicht das ist, was ich hätte hören wollen :smile:

Es ist halt schade, dass aufgrund eines Mißverständnisses nun der Zweitname fehlt und man ohne Riesenaufwand und hohe Kosten dies nicht ändern kann.

Im Computerzeitalter hätte ich mir das einfacher vorgestellt…

Trotzdem danke und viele Grüße
Helmut