Geburtsurkunde in (beglaubigter) Kopie?

Hallo zusammen,

eigentlich wollte ich ja nur ne ganz simple beglaubigte Fotokopie meiner Geburtsurkunde haben. Da die Geburtsurkunde nun nicht genau da ist, wo ich bin, ist also meine Mama samt Familienstammbuch (wo meine Geburt natürlich auch drin steht *g*) voller Hoffnung zu unserem zuständigen Standesamt marschiert.
Und nun meinte die zuständige Dame, daß sie sowas ausgeschlossen tun dürfte, und daß da bitteschön das Standesamt in dem Ort wo ich geboren bin für die Ausstellung eines Duplikats zuständig ist. Soweit so gut: ich brauchte aber überhaupt kein Duplikat sondern nur ne beglaubigte Kopie.
Leider hat meine Mama nicht rausgekriegt, was an meinem bzw. ihrem Anliegen so falsch war. Es ging doch nur drum, die Kopie beglaubigen zu lassen… Warum darf man das denn nicht machen?
Ich hätte immer ganz naiv gedacht, daß man sich die Kopie von jedem Blödsinn beglaubigen lassen kann. Irre ich mich da? (Alles natürlich vorausgesetzt, die Kopie stimmt mit dem Original auch wirklich überein und die Stelle, für die ich’s brauche, akzeptiert die Kopie als „Ersatz“ für’s Original)

Ratlose Grüße

Petzi

Hi Petzi,

wenn ich mich da recht erinnere, dürfen Fotokopien von Geburts- Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden, sondern müssen vom zuständigen Standesamt ausgestellt werden. Das heißt, Du musst zu dem Standesamt hinfahren, in dessen Zuständigkeit Du geboren worden bist. Da erhältst Du dann eine Abstammungsurkunde, für die Du eine entsprechende Gebühr zu entrichten hast.

Die Damen, mit der Deine Mutter sprach, hatte also recht. Die Grundlage dafür weiß ich momentan nicht auf Anhieb.

Die Frage ist nun, wofür Du die überhaupt benötigst, denn vielleicht ist dieser Aufwand ja gar nicht nötig; denn nur Behörden verlangen in der Regel und zu recht beglaubigte Kopien. Bei Sparkassen oder ähnlichen Instituten reicht normalerweise die Vorlage des Originals zusammen mit der Kopie.

Viele Grüße
Jana

Huhu Jana,

wenn ich mich da recht erinnere, dürfen Fotokopien von
Geburts- Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden,

Ja, das würde ja dann zumindest erklären, warum die Dame das nicht beglaubigt hat, aber gibt’s da auch nen Grund dafür? *grübel*

Die Frage ist nun, wofür Du die überhaupt benötigst,

Das ist so ne dämliche Geschichte: Ich bin Deutsche, lebe aber im Ausland, so daß die Geburtsurkunde irgendwie der Nachweis für meine Existenz ist *g* Und weil ich das weiß, hab ich so ein Exemplar (zweites Original, sozusagen) auch immer bei mir zuhause rumliegen. Nur ist das momentan leider nicht bei mir zuhause, sondern unterwegs zu einer Behörde, die mir hoffentlich (so ich denn die Prüfung bestehe) ein Funkerzeugnis ausstellt.
Gleichzeitig brauch ich aber nen neuen Reisepaß und die Jungs auf der Botschaft wollten eben die beglaubigte Kopie meiner Geburtsurkunde (denn nur damit können die offensichtlich sicherstellen, daß ich auch wirklich ich bin *g*).
So, und jetzt steh ich natürlich sauber da: Das erste Original bei meinen Eltern, das zweite bei besagter Behörde. Darum hatte ich die Hoffnung, daß ich ne beglaubigte Kopie vom ersten Original kriege und mich nicht zu dem Orte, wo ich geboren bin, begeben muß (das ist nämlich nochmal wo ganz anders).

Behörden verlangen in der Regel und zu recht beglaubigte
Kopien.

Eben :smile: Aber wenn ich doch keine kriege, weil man das ja offensichtlich nicht darf.

Vielen Dank für Deine Antwort!

Petzi

PS: Nicht ganz ernst gemeinter Rat: Leute, zieht nie aus Eurem Geburtsort weg und schon gar nicht ins Ausland, jeder Behördengang wird zu einer wilden Papierschlacht :wink:

Hi Petzi,

lass Dir das eine Original von Deinen Eltern zuschicken und kümmere Dich um ausreichenden Nachschub, wenn Du mal in Deutschland auf Stippvisite bist.

Alles Gute und nicht verzagen
Jana

Huhu Jana,

wenn ich mich da recht erinnere, dürfen Fotokopien von
Geburts- Heirats- und Sterbeurkunden nicht beglaubigt werden,

Ja, das würde ja dann zumindest erklären, warum die Dame das
nicht beglaubigt hat, aber gibt’s da auch nen Grund dafür?
*grübel*

Abstammungsurkunden werden nur vom zuständigen Standesamt erstellt, da dort das Familienbuch vorliegt. Es gibt sogenannte Randvermerke, wenn z.B. Namensänderungen erfolgt sind. Daher werden keine Kopien beglaubigt. Auf einer Abschrift steht nämlich i.d.R. „keine Randvermerke“.

Wenn du Glück hast, beglaubigt dir irgendwo trotzdem jemand eine Kopie, aber sicher nicht auf irgendeinem Standesamt! Vielleicht reicht das ja schon!

Gruß
Jeanny

Du kannst ganz einfach bei deinem Geburtsstandesamt schriftlich eine Geburtsurkunde beantragen. 7 Euro dazulegen oder Verrechnungsscheck. Kommt innerhalb kürzester Zeit an deine Wohnadresse. Die meisten Verwaltungen bieten auch schon über Internet einen Urkundenbestellservice an.
Versuchs mal
M.

Hallo Petzi,

ich habe mir neulich alle Zeugnisse bei der BfA beglaubigen lassen. Die knicken das ganze, tackern es und setzen auf die umgeknickte Ecke einen Stempel.

Machen sie sogar für lau. :smile: Ob die dann allerdings das auch dabei machen und ob die Botschaft das akzeptiert… keine Ahnung.

Gruß
Marco

Huhu Mariell,

Kommt innerhalb kürzester Zeit an
deine Wohnadresse.

Ja, aber die Leute dort liefern nicht ins Ausland :wink: Naja, nun isses halt unterwegs zu meinen Eltern und von dort aus hierher. Ist ja auch nur ein kleiner Umweg *g*

Lieben Dank!

Petzi