Hi!
Wenn eine verheiratete, aber getrennt lebende Frau (von einem anderen) ein Baby bekommt, muss dann bei der standesamtlichen Geburtsanmeldung der Ehemann mit unterschreiben? Wenn ja, wie kann er sich da weigern (immerhin ist er ja nicht der Vater)? Der tatsächliche Erzeuger ist aber leider auch nicht bereit.
Da droht noch ein ziemliches Durcheinander im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren, aber zunächst brüten wir über die Anmeldung. Die armen Damen in der Anmeldung der streng katholischen Geburtsklinik waren schlichtweg überfordert…
Wer weiß Rat?
Danke vorab fürs Mitüberlegen
Opossum
Hallo Opossum,
ruf doch am besten beim Standesamt an und frag wie du das machen sollst.
Wie es scheint, wenn der Erzeuger sich weigert eine Vaterschaftserklärung zu unterschreiben, dann musst du das gerichtlich klären.
Hier hab ich ein paar Hinweise aus dem Netz:
Ist die Mutter eines Kindes nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet, wird sein Vater nur dann in die Geburtsurkunden eingetragen, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung oder ein gerichtliches Urteil über die Feststellung der Vaterschaft vorliegt.
Anerkennung
Eine wirksame Vaterschaftsanerkennung liegt vor, wenn
-ein Mann in öffentlich beurkundeter Form die Vaterschaft zu einem Kind anerkennt
-die Mutter des Kindes in öffentlich beurkundeter Form dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmt
-keine Vaterschaft eines anderen Mannes besteht
Gerichtliche Feststellung
Für die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist das Familiengericht des Wohnsitzes des Kindes zuständig (§ 1600d ff BGB).
Zuständigkeit für die Beurkundung
Zuständig für die Beurkundung dieser Erklärungen sind alle Standesämter, die Jugendämter, die Notare und deutschen Auslandsvertretungen, unabhängig vom Wohnort oder Geburtsort des Kindes.
Hinweis
Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter sind auch vor Geburt des Kindes, bzw. vor Beurkundung der Geburt möglich.
Alles Gute!
Gruß,
Maja
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Hallo Opposum,
herzlichen Glückwunsch zum Baby ! (
))))
wenn der Vater des Kindes bei der Vaterschaftsanerkennung zickt würde ich mich sofort an das Jugendamt wenden. Dort wirst Du beraten wie eine Vaterschaftsanerkennung „unter Zwang“ am schnellsten durchgezogen wird.
Es ist zwar inzwischen so, dass eine Frau nicht mehr den Namen des Kindsvaters beim Standesamt angeben muss. Aber es ist rechtlich gesehen - Unterhalt, Erbansprüche usw… für ein Kind wichtig dass der Vater amtlich bekannt ist.
Ich wünsche Dir alles Gute - lass Dich nicht ärgern!
Sue
Hi Opossum,
herzlichen Glückwunsch!!
ich kann Dir da ein paar Ratschläge aus dem Bekanntenkreis geben. Meine Mutter hat sich scheiden lassen und nach dem Trennungsjahr meinen Bruder bekommen, der dann den Namen meines Vaters bekommen hat, da meine Mutter bei der Zeugung noch mit ihm verheiratet war.
Mein lieber Kindsvater ist verheiratet, mein Sohn ist 9,5 Wochen alt. Geh am besten zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss und einen Beistand. Die sind super nett und der Beistand ist sowas wie ein Anwalt und Kostet nix. Die kümmern sich um alles, mach es am besten so schnell wie möglich.
Viel Glück Euch Beiden, wird schon werden. Freu Dich über Dein Kind und denk nur an schöne Sachen!!
Marion