Gedanken eines Kollegen:

[1] Totgeburt: GKV-Ergänzung?
[2] Harakiri der PKV?

[1] Totgeburt: GKV-Ergänzung?
Sind die (siehe unten) „Kooperations-Tarife“ der PKVen als „Totgeburten“ anzusehen?

Warum überhaupt eine derart krasse Frage? Analysieren wir:

  1. Bei einzelnen Tarifangeboten handelt es sich um Kalkulationen OHNE Grundlagenwissen über die anstehenden Kostenstrukturen (Preise der Anwendungen, Medikamente etc.). Das Risiko von ertheblichem Anpassungsbedarf innerhalb relativ kurzer Zeit ist erheblich!

  2. Bei einzelnen Tarifangeboten handelt es sich um Produkte, die absolut NICHTS mit Krankenversicherungstarifen zu tun haben (z.B. Erstattung der Praxisgebühr).

  3. Bei einzelnen Tarifangeboten werden selektiv Leistungen angeboten, die auch selektiv von den Kunden angenommen („ausgenutzt“) werden.

  4. Bei Wechsel der Basiskasse (GKV) wird zwangsläufig auf die Sonderkonditionen verzichtet und es muß mit neuem Alter und neuem Gesundheitszustand ein neuer Schutz ggf. nei einem anderen Unternehmen eingekauft werden.

Das deutsche Gesundheitswesen steckt in einer heftigen Misere (Kosten und Kostendeckung). Die Vermischung der KV-Systeme ist voraussehbar. Das momentane Szenario ist aber keine Vermischung, sondern „produktionsgierige“ Eröffnung von Vertriebsmöglichkeiten durch PKV-Gesellschaften ohne dauerhafte Zufriedenheitsgarantie - nicht für die PKVen, nicht für die GKVen, nicht für die PKV-Vermittler und - last but not least - nicht für den Versicherungskunden!

Den zweiten Teil lasse ich mal weg. der hat mit dem Vertrieb zu tun.
Bin gespannt,wie das ausgehen wird. Ob die Beiträge der GKV-Zusatztarife so bleiben werden. Ich bezweifle es. Die Kassen haben darin gute Erfahrungen.
Grüße
Raimund

Hallo und Moin,
wenn ein Preis für eine Versicherung danach eingetragen wird, was der GKV recht ist und nicht nach einer soliden Tarifpolitik, tja dann gute Nacht Zusatzversicherung.

Mehr, denke ich, brauch man nicht zu sagen.

Gruß
Martin

Hallo Martin,
ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Gesellschaften, die solche Vereinbarungen eingehen, massive Probleme bekommen werden.
Für den Beitrag (z.Zt. zwischen 5 und 9 Euro bei Erwachsenen, Kinder noch wesentlich billiger) ist eine vernünftige Kalkulation nicht möglich. Wer die Differenz bezahlt? Na, die regulär privat Versicherten dieser Gesellschaft.
Folgen:

  1. die Makler werden möglichst diese Gresellschaften nicht empfehlen
  2. falls die regulären Tarife zu teuer werden, wandern einige ab in die Gresellschaften, die hier nicht mitspielen.
    3 dies bewirkt eine weitere Schraube: es fehlt der Ausgleich für die Kassenzusatztarife = Erhöhung dieser Beiträge. Dadurch wieder Kündigungen. Drin bleiben die Kranken. Was wiederum eine Verteuerung bewirkt.
    Ergebnis: der Name der betroffenen Gesellschaft hat böse schwarze Flecken.
    Usw.
    Eben Harakiri einiger Privater. Oder abgeaschwächt: Selbstverstümmelung.

Grüße
Raimund

Hallo nochmal,
wenn man den Pressemitteilungen der Gesellschaften glauben schenken darf, werden die finanziellen Risiken der neuen und nicht professionell tarifierten Tarife (wird sich erst rausstellen wenns kracht) nicht mit den Alttarifen vermischt und dafür eine Risikorücklage von den Gesellschaften erbracht. Bin gespannt, obs wirklich so sein wird. Weiterhin bin ich der Ansicht das viele Makler sich die günstigsten raussuchen und nicht auf Substanzgesellschaften achten. Ich hoffe, das sich die Verbände da mal mehr reinhängen und die Makler zur Vorsicht mahnen.

Viele Grüße

Martin

Hallo Martin,

aus Haftungsgründen werden Makler normal nur die günstigsten wählen dürfen… um dem „best-advice“-Prinzip auch Rechnung zu tragen. Dazu gehören auch Sicherheit und Solidität. Lieber riskiere ich ein Geschäft, als unnütz meine Vermögensschaden-Haftpflicht zu beanspruchen.

Und zum Thema Kalkulation… wenn die entsprechende Masse kommt (deswegen sollte es auch Pflicht werden meiner Meinung nach), dann ist diese Beitragshöhe aus meiner Sicht durchaus realisierbar. Ihr müsst halt nur die Ausscheideordnung entsprechend anpassen…

Sogar richtig berechnet…

Gruß
Marco

Moin Marco,
ich denke, das die Makler in diesem Falle auf jedenfall darauf achten sollten, welche Substanzen hat die Gesellschaft und diese als Bewertungskriterium höher einstufen als den Beitrag. Wie genau das zur Zeit gemacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich mit Maklern keinen engen Kontakt habe.

Ob die Beitragskalkulationen richtig oder falsch sind wird sich erst nach MM 3-5 Jahren zeigen. Was ich nicht nachvollziehen kann ist das Verhalten der PKV und GKV im Sinne der Kooperationsverhandlungen. Da diktiert eine GKV der PKV:„Wenn wir zusammenarbeiten sollten, darf dein Tarif nur XY kosten und ABC an Leistungen müssen erbracht werden“ Es geht sogar soweit, das bei Kooperationen Gesundheitsfragen garnicht oder nur teilweise berücksichtigt werden und obwohl diese ja als Risikosteuerung unumstritten sind.

kommt (deswegen sollte es auch Pflicht werden meiner Meinung
nach)

Nicht machbar MM, da die Grundversorgung gewährleitet ist. Anders wäre es bei einer Einheitsversicherung. Ob die PKV sich aber daran beteiligen werden??

Viele Grüße

Martin

Hallo Martin,

ich denke, das die Makler in diesem Falle auf jedenfall darauf
achten sollten, welche Substanzen hat die Gesellschaft und
diese als Bewertungskriterium höher einstufen als den Beitrag.
Wie genau das zur Zeit gemacht wird, entzieht sich meiner
Kenntnis, da ich mit Maklern keinen engen Kontakt habe.

Dies sollte auch heute schon die Basis sein… sprich… Beitragsstabilität ist eines der Kontrollmedien… und danach verlangt auch der Kunde… er will ja schließlich kalkulieren und weiß von der langen Bindung und den Nachteilen beim Wechsel.

Ob die Beitragskalkulationen richtig oder falsch sind wird
sich erst nach MM 3-5 Jahren zeigen. Was ich nicht
nachvollziehen kann ist das Verhalten der PKV und GKV im Sinne
der Kooperationsverhandlungen. Da diktiert eine GKV der
PKV:„Wenn wir zusammenarbeiten sollten, darf dein Tarif nur XY
kosten und ABC an Leistungen müssen erbracht werden“ Es geht
sogar soweit, das bei Kooperationen Gesundheitsfragen garnicht
oder nur teilweise berücksichtigt werden und obwohl diese ja
als Risikosteuerung unumstritten sind.

Nun ja… in Gruppentarifen hast du auch heute schon eher nur „Dienstbescheinigungen“… und solch ein Mindestmaß wird mit Sicherheit auch hier rein kommen. Sprich: Irgendwer muss bestätigen, dass die Person x innerhalb einer gewissen Frist nicht länger als y Tage krank war.

Nicht machbar MM, da die Grundversorgung gewährleitet ist.
Anders wäre es bei einer Einheitsversicherung. Ob die PKV sich
aber daran beteiligen werden??

Die Ausscheideordnung lässt sich dann halt nur schwerer kalkulieren… hat eher etwas mit dem wackelnden Daumen vor dem Fensterkreuz und Faktor pi zu tun. :smile:

Gruß
Marco

Die Ausscheideordnung lässt sich dann halt nur schwerer
kalkulieren… hat eher etwas mit dem wackelnden Daumen vor
dem Fensterkreuz und Faktor pi zu tun. :smile:

Hallo auch,
tja…, genau so stelle ich mir eine seriöse und fundierte Risikoanalyse vor. *g*

Tschau und bis denne

Martin