Und noch ein paar Gedanken zum NPD-Verbot
Ich reib mir verwundert die Augen, daß die Diskussion sich offenbar darauf beschränkt ob Schilly Fehler gemacht hat und in wieweit die Fehler sich ungünstig auf den Verbotsantrag auswirken.
Ich meine das ist ein ganz nebensächliches Problem – allerdings moralisch und politisch ausreichend, um diesen Mann aus dem Amt zu jagen.
Das viel perversere Problem liegt offenbar im Verbotsantrag und den vorgebrachten Verbotsgründen selbst.
Prof. Wesel, renommierte Anwalt sagte im TV, daß man der NPD sicher nicht ihr Programm vorwerfen könne, das sei nun mal nicht kriminell.
Stimmt: jeder kann es sich auf den NPD Seiten www.npd.net ansehen.
Das Programm ist zwar kurios und ungewöhnlich, es werden Wörter und Ideen vorgestellt, die nicht ganz aktuell sind, die mir verstaubt und unsympathisch erscheinen, aber das ist ja nun wirklich kein Grund, eine Partei zu verbieten. Da scheint mir – wenn man nur nach dem Programm urteilt – die PDS gefährlicher und gefährdeter.
Pikanterweise hat das Programm aber auch einen interessanten linken Touch. So weit sind links und recht in einigen Punkten gar nicht auseinander.
Wenn nicht auf das Programm, worauf stützt sich dann der Verbotsantrag?
Jeder kann es sich ansehen: Horst Mahler hat den Verbotsantrag ins Netzt gestellt.
Durchlesen macht nicht dümmer – auch wenn einem das verquaste Deutsch des Antrags die Lust an der Lektüre vergällen kann!
Tatsächlich stützt sich der Antrag weitgehend auf Äußerungen von NPD-Funktionären – niedergeschrieben und kolportiert von V-Männern!
Zu einem stattlichen Prozentsatz (ich schätze mal 50%) sind es Äußerungen von Udo Voigt, von dem man ja nun weiß, daß er ein V-Mann war.
Schon als der Antrag eingereicht wurde, habe ich mich über die Dürftigkeit des Antrags gewundert und nicht glauben wollen, daß so ein schwacher Schriftsatz, so eine Aneinanderreihung von Sätzen, die angeblich irgend jemand irgendwann gesagt haben soll, vor einem deutschen Gericht Bestand haben soll. Damals wußte ich aber noch nicht, daß diese Sätze von V-Männern gesagt wurden und von V-Männern weitergegeben wurden.
V-Männer und IMs … wo ist der Unterschied?
Aber zur Deutlichkeit wegen noch einmal:
Der Verbotsantrag stützt sich fast ausschließlich auf Äußerungen von NPD Funktionären, die vom Verfassungsschutz bezahlt wurden, und deren Äußerungen dann weitergetragen wurden…und
* NICHT auf ein grundgesetzwidriges Programm und auch
* NICHT auf Handlungen der Partei!
Vielleicht hat man die Handlungen ja auch deswegen außen vor gelassen, weil – wie wir mittlerweile wissen -, diese Handlungen (Aufmärsche, Kundgebungen) zu einem stattlichen Anteil vom Verfassungsschutz finanziert wurden.
Auch wer diese Partei – ebenso wie ich – für unappetitlich und nicht wählbar hält, sollte sein demokratisches Gewissen befragen, ob die wahre Gefahr für unsere Demokratie nicht bei den Leuten liegt, die sich einen solchen Verbotsantrag ausgedacht haben!
Gut, dass eine Jutta Limbach gibt!