Gedanken über den NPD-Verbot

Hallo,

ich möchte eine ERNSTHAFTE Frage zum NPD-Verbot stellen:

Wozu soll dieser Verbot gut sein?

Ich wiederhole, die Frage ist ernsthaft gemeint.
Ich bin absolut gegen dieses NPD- und allgemein gegen nationalistisches Gedangengut. Aber:

  1. Menschen sollen frei sein, so zu denken, wie sie wollen und ihre Meinung auszudrücken. Ich als eher „links-orientierte“ halte meine Meinung für besser als ihre, sie halten ihre eigene für besser. Warum soll ich entscheiden, dass ich meine sagen darf und sie ihre nicht?

  2. Es gibt nicht nur fanatische Partei-Mitglieder und -Anhänger, es gibt ganz „normale“ Menschen, die für die NPD wählen. Offensichtlich finden das einige gut oder brauchen so eine Partei; wir sind eine Demokratie, also warum diese Partei verbieten?

  3. Was soll ein Verbot bewirken? Die Partei wird danach nicht mehr offiziell existieren; die Menschen, die dazu gehören, allerdings schon und nichts wird sich in ihrem Bewusstsein oder ihrer politischen Meinung ändern.

  4. Wenn man der Meinung ist, man sollte solche Phänomene „unter Kontrolle“ halten,wie kommt man zu dem Gedanken, so etwas durch ein Verbot in den Griff zu kriegen? Es wird eher unkontrollierbarer werden.

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

Gruß
Camilla

Zuerst: ich stehe (und stand immer) einem NPD-Verbot kritischer gegenüber. Will aber dennoch versuchen, Deine Frage aus Sicht eines Befürworters des NPD-Verbotes beantworten.

  1. Menschen sollen frei sein, so zu denken, wie sie wollen und
    ihre Meinung auszudrücken. Ich als eher „links-orientierte“
    halte meine Meinung für besser als ihre, sie halten ihre
    eigene für besser. Warum soll ich entscheiden, dass ich meine
    sagen darf und sie ihre nicht?

Du sollst es ja gar nicht entscheiden. Auch nicht Bundesregierung, Bundestag und/oder Bundesrat. Sondern eben das Bundesverfassungsgericht (BVG). Es geht auch nicht um die Meinungsäußerung, die wird ja nicht verboten. Das BVG muß sich überlegen: angenommen die NPD erhielt bei der Bundestagswahl die absolute Mehrheit (ist natürlich unwahrscheinlich - vorsichtig formuliert -, aber das BVG kann ja nicht sagen, jetzt sind sie ungefährlich, wenn sie stärker würden, sich aber sonst nicht ändern - inhaltlich - wäre es etwas anderes) und die NPD setzt „nur“ das durch, was sie vorher ankündigen: im Programm, aber auch in Reden von wichtigen NPD-Funktionären. Wäre das noch mit der Verfassung vereinbar. Wenn nein, dürfen sie halt bei Wahlen nicht teilnehmen.

  1. Es gibt nicht nur fanatische Partei-Mitglieder und
    -Anhänger, es gibt ganz „normale“ Menschen, die für die NPD
    wählen. Offensichtlich finden das einige gut oder brauchen so
    eine Partei; wir sind eine Demokratie, also warum diese Partei
    verbieten?

Siehe oben. Die Kriterien bei einer Partei müssen nun mal härter sein als bei einer normalen Nichtregierungsorganisation.

  1. Was soll ein Verbot bewirken? Die Partei wird danach nicht
    mehr offiziell existieren; die Menschen, die dazu gehören,
    allerdings schon und nichts wird sich in ihrem Bewusstsein
    oder ihrer politischen Meinung ändern.

Das ist richtig. Aber es ist ja auch nicht so einfach eine Partei aufzubauen. Das ist zum einen die Organisationsstruktur, aber auch das Parteivermögen, das eingezogen wird.

  1. Wenn man der Meinung ist, man sollte solche Phänomene
    „unter Kontrolle“ halten,wie kommt man zu dem Gedanken, so
    etwas durch ein Verbot in den Griff zu kriegen? Es wird eher
    unkontrollierbarer werden.

Theoretisch ja. Bei so vielen vom Verfassungsschutz sehe ich das Problem allerdings nicht. Die können ja auch in Nicht-Parteien eingeschleust werden.

Hi!

Wenn man in Deutschland eine Partei gründet, so erhält man als anerkannte Partei auch gewisse Privilegien. Beispielsweise erhalten Parteien u.U. Gelder erstattet, je nach Wahlergebnis.

Nun schreibt das Gesetz zwar nicht vor, was man denken darf, allerdings hat man sich auf einen gewissen Grundkonsens geeinigt. Wenn also das erklärte Ziel einer Partei ist, die demokratische Grundordnung zu zerstören, so hat diese nicht mehr das Recht für diese Ziele die Parteienprivilegien zu nutzen. Ist hier ein Beispiel. Ob das für die NPD zutrifft, muss das BVG klären.

Insofern ist es schon wichtig, dass sich die Parteien auf dem Boden des Rechtsstaates bewegen. Wer das nicht tut, hat IMHO nichts in der Parteienlandschaft zu suchen.

Ciao
Kaj

hi.

Ja, Deinem leider immer noch notwendigen Disclaimer schliesse ich mich an.
Wie übrigens auch Deiner Meinung/Fragestellung. Eine nicht gewichtete, sich teils deckende Auflisteung mal meiner Sicht:

  1. Die Partei disqualifiziert sich eigentlich selbst, wenn man sich das Programm mal so durchliest…

  2. Die Transparenz der Partei bleibt eher erhalten, wenn sie nicht verboten ist.

  3. Sie bildet, wenn auch nur minimal, ein politisches Gegengewicht. Die Mitte definiert sich zumeist durch die Ränder…

  4. Die Partei nennt Dinge, wenn auch sehr überzogen, beim Namen. Das muss man ihr hin und wieder mal anrechnen.

  5. Meinungen dürfen nicht verboten werden. Das unrechtmäßige Umsetzen von Meinungen ist etwas anderes.

Gruss, tafp

Und noch ein paar Gedanken zum NPD-Verbot
Ich reib mir verwundert die Augen, daß die Diskussion sich offenbar darauf beschränkt ob Schilly Fehler gemacht hat und in wieweit die Fehler sich ungünstig auf den Verbotsantrag auswirken.

Ich meine das ist ein ganz nebensächliches Problem – allerdings moralisch und politisch ausreichend, um diesen Mann aus dem Amt zu jagen.

Das viel perversere Problem liegt offenbar im Verbotsantrag und den vorgebrachten Verbotsgründen selbst.

Prof. Wesel, renommierte Anwalt sagte im TV, daß man der NPD sicher nicht ihr Programm vorwerfen könne, das sei nun mal nicht kriminell.

Stimmt: jeder kann es sich auf den NPD Seiten www.npd.net ansehen.

Das Programm ist zwar kurios und ungewöhnlich, es werden Wörter und Ideen vorgestellt, die nicht ganz aktuell sind, die mir verstaubt und unsympathisch erscheinen, aber das ist ja nun wirklich kein Grund, eine Partei zu verbieten. Da scheint mir – wenn man nur nach dem Programm urteilt – die PDS gefährlicher und gefährdeter.

Pikanterweise hat das Programm aber auch einen interessanten linken Touch. So weit sind links und recht in einigen Punkten gar nicht auseinander.

Wenn nicht auf das Programm, worauf stützt sich dann der Verbotsantrag?

Jeder kann es sich ansehen: Horst Mahler hat den Verbotsantrag ins Netzt gestellt.

Durchlesen macht nicht dümmer – auch wenn einem das verquaste Deutsch des Antrags die Lust an der Lektüre vergällen kann!

Tatsächlich stützt sich der Antrag weitgehend auf Äußerungen von NPD-Funktionären – niedergeschrieben und kolportiert von V-Männern!

Zu einem stattlichen Prozentsatz (ich schätze mal 50%) sind es Äußerungen von Udo Voigt, von dem man ja nun weiß, daß er ein V-Mann war.

Schon als der Antrag eingereicht wurde, habe ich mich über die Dürftigkeit des Antrags gewundert und nicht glauben wollen, daß so ein schwacher Schriftsatz, so eine Aneinanderreihung von Sätzen, die angeblich irgend jemand irgendwann gesagt haben soll, vor einem deutschen Gericht Bestand haben soll. Damals wußte ich aber noch nicht, daß diese Sätze von V-Männern gesagt wurden und von V-Männern weitergegeben wurden.

V-Männer und IMs … wo ist der Unterschied?

Aber zur Deutlichkeit wegen noch einmal:

Der Verbotsantrag stützt sich fast ausschließlich auf Äußerungen von NPD Funktionären, die vom Verfassungsschutz bezahlt wurden, und deren Äußerungen dann weitergetragen wurden…und

* NICHT auf ein grundgesetzwidriges Programm und auch
* NICHT auf Handlungen der Partei!

Vielleicht hat man die Handlungen ja auch deswegen außen vor gelassen, weil – wie wir mittlerweile wissen -, diese Handlungen (Aufmärsche, Kundgebungen) zu einem stattlichen Anteil vom Verfassungsschutz finanziert wurden.

Auch wer diese Partei – ebenso wie ich – für unappetitlich und nicht wählbar hält, sollte sein demokratisches Gewissen befragen, ob die wahre Gefahr für unsere Demokratie nicht bei den Leuten liegt, die sich einen solchen Verbotsantrag ausgedacht haben!

Gut, dass eine Jutta Limbach gibt!

Prof. Wesel, renommierte Anwalt sagte im TV, daß man der NPD
sicher nicht ihr Programm vorwerfen könne, das sei nun mal
nicht kriminell.

Darauf stützt sich ja auch der Verbotsantrag nicht, wie Du unten selbst erläuterst.

Durchlesen macht nicht dümmer – auch wenn einem das verquaste
Deutsch des Antrags die Lust an der Lektüre vergällen kann!

Das ist ja auch nur der Antrag. In einem Antrag legt man kaum alle Beweise auf den Tisch.

Tatsächlich stützt sich der Antrag weitgehend auf Äußerungen
von NPD-Funktionären – niedergeschrieben und kolportiert von
V-Männern!

Das ist falsch. Der Antrag stützt sich weitgehend auf öffentlich zugängliche Äußerungen.

Zu einem stattlichen Prozentsatz (ich schätze mal 50%) sind es
Äußerungen von Udo Voigt, von dem man ja nun weiß, daß er ein
V-Mann war.

Finde ich ziemlich egal. Immerhin ist Voigt mit solchen Äußerungen hoher Funktionär bei der NPD geworden. Die Äußerungen waren ja auch der NPD bekannt (zum Teil auf NPD-Veranstaltungen gesprochen). Sie hätten ihm aufgrund dieser Äußerungen ja auch mit Parteiverbot belegen können.

Schon als der Antrag eingereicht wurde, habe ich mich über die
Dürftigkeit des Antrags gewundert und nicht glauben wollen,
daß so ein schwacher Schriftsatz, so eine Aneinanderreihung
von Sätzen, die angeblich irgend jemand irgendwann gesagt
haben soll, vor einem deutschen Gericht Bestand haben soll.

Damals wußte ich aber noch nicht, daß diese Sätze von
V-Männern gesagt wurden und von V-Männern weitergegeben
wurden.

Ist auch für das BVG nicht wirklich relevant. Relevant ist nur, dass sie es erfahren für die Einschätzung.

V-Männer und IMs … wo ist der Unterschied?

Aber zur Deutlichkeit wegen noch einmal:

Der Verbotsantrag stützt sich fast ausschließlich auf
Äußerungen von NPD Funktionären, die vom Verfassungsschutz
bezahlt wurden, und deren Äußerungen dann weitergetragen
wurden…und

Bislang ist noch nicht bekannt, ob auch nur einer der 14 Zeugen zum Zeitpunkt der Äusserungen Kontakt zum Verfassungsschutz hatte. Nicht einer!

Vielleicht hat man die Handlungen ja auch deswegen außen vor
gelassen, weil – wie wir mittlerweile wissen -, diese
Handlungen (Aufmärsche, Kundgebungen) zu einem stattlichen
Anteil vom Verfassungsschutz finanziert wurden.

Wo hast Du denn diesen Quatsch her?

Auch wer diese Partei – ebenso wie ich – für unappetitlich
und nicht wählbar hält, sollte sein demokratisches Gewissen
befragen, ob die wahre Gefahr für unsere Demokratie nicht bei
den Leuten liegt, die sich einen solchen Verbotsantrag
ausgedacht haben!

Gut, dass eine Jutta Limbach gibt!

Eben. Am Verbotsantrag ist noch nichts kritikwürdig. Selbst wenn die NPD den Prozeß gewinnen sollte. Oder kritisierst Du jeden, der zum Gericht geht, wenn er den Prozeß verliert?

Prof. Wesel, renommierte Anwalt sagte im TV, daß man der NPD
sicher nicht ihr Programm vorwerfen könne, das sei nun mal
nicht kriminell.

Darauf stützt sich ja auch der Verbotsantrag nicht, wie Du
unten selbst erläuterst.

Wesel sagt das! Der Antrag selbst stützt sich sehr wohl in abenteuerlicher Argumentation auf die angebliche Verfassungswidrigkeit des Programms. Einfach mal nachlesen!

Durchlesen macht nicht dümmer – auch wenn einem das verquaste
Deutsch des Antrags die Lust an der Lektüre vergällen kann!

Das ist ja auch nur der Antrag. In einem Antrag legt man kaum
alle Beweise auf den Tisch.

Aber doch wohl die wesentlichen! Gerade wenn man nicht weiß, ob das Gericht überhaupt verhandeln will!

Tatsächlich stützt sich der Antrag weitgehend auf Äußerungen
von NPD-Funktionären – niedergeschrieben und kolportiert von
V-Männern!

Das ist falsch. Der Antrag stützt sich weitgehend auf
öffentlich zugängliche Äußerungen.

Stimmt nicht! Einfach nachlesen!(z.B.: ein hoher Funktionär der NPD hat gesagt…)

Zu einem stattlichen Prozentsatz (ich schätze mal 50%) sind es
Äußerungen von Udo Voigt, von dem man ja nun weiß, daß er ein
V-Mann war.

Finde ich ziemlich egal.

Ich nicht!

Immerhin ist Voigt mit solchen

Äußerungen hoher Funktionär bei der NPD geworden. Die
Äußerungen waren ja auch der NPD bekannt (zum Teil auf
NPD-Veranstaltungen gesprochen). Sie hätten ihm aufgrund
dieser Äußerungen ja auch mit Parteiverbot belegen können.

???

Schon als der Antrag eingereicht wurde, habe ich mich über die
Dürftigkeit des Antrags gewundert und nicht glauben wollen,
daß so ein schwacher Schriftsatz, so eine Aneinanderreihung
von Sätzen, die angeblich irgend jemand irgendwann gesagt
haben soll, vor einem deutschen Gericht Bestand haben soll.

Damals wußte ich aber noch nicht, daß diese Sätze von
V-Männern gesagt wurden und von V-Männern weitergegeben
wurden.

Ist auch für das BVG nicht wirklich relevant. Relevant ist
nur, dass sie es erfahren für die Einschätzung.

???

V-Männer und IMs … wo ist der Unterschied?

Aber zur Deutlichkeit wegen noch einmal:

Der Verbotsantrag stützt sich fast ausschließlich auf
Äußerungen von NPD Funktionären, die vom Verfassungsschutz
bezahlt wurden, und deren Äußerungen dann weitergetragen
wurden…und

Bislang ist noch nicht bekannt, ob auch nur einer der 14
Zeugen zum Zeitpunkt der Äusserungen Kontakt zum
Verfassungsschutz hatte. Nicht einer!

Ist auch nicht relevant! Stimmt aber auch nicht. Mindestens muss der V-Mann zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Aussagegenehmigung Kontakt mit dem Verfassungsschutz gehabt haben.

Vielleicht hat man die Handlungen ja auch deswegen außen vor
gelassen, weil – wie wir mittlerweile wissen -, diese
Handlungen (Aufmärsche, Kundgebungen) zu einem stattlichen
Anteil vom Verfassungsschutz finanziert wurden.

Wo hast Du denn diesen Quatsch her?

Einfach mal aufmerksam die Fernsehauftritte der V-Leute ansehen. Sie sagen, dass sie die eigegangenen Gelder für die Partei verwandt haben. Wohl nicht nur um Kaffee zu kaufen!

Auch wer diese Partei – ebenso wie ich – für unappetitlich
und nicht wählbar hält, sollte sein demokratisches Gewissen
befragen, ob die wahre Gefahr für unsere Demokratie nicht bei
den Leuten liegt, die sich einen solchen Verbotsantrag
ausgedacht haben!

Gut, dass eine Jutta Limbach gibt!

Eben. Am Verbotsantrag ist noch nichts kritikwürdig. Selbst
wenn die NPD den Prozeß gewinnen sollte. Oder kritisierst Du
jeden, der zum Gericht geht, wenn er den Prozeß verliert?

Wir reden hier nicht über einen Nachbarschaftsstreit, in dem es um unzulässig eingesammeltes Fallobst geht. Das ganze hat eine politische Dimension, die weit darüber hinausgeht. Wenn du das nicht verstehts, kann ich dich auch nicht überzeugen.

Prof. Wesel, renommierte Anwalt sagte im TV, daß man der NPD
sicher nicht ihr Programm vorwerfen könne, das sei nun mal
nicht kriminell.

Darauf stützt sich ja auch der Verbotsantrag nicht, wie Du
unten selbst erläuterst.

Wesel sagt das! Der Antrag selbst stützt sich sehr wohl in
abenteuerlicher Argumentation auf die angebliche
Verfassungswidrigkeit des Programms. Einfach mal nachlesen!

Das ist aber nicht das wesentliche. Das Programm gibt es ja auch schon länger. Zu dem Verbotsantrag kam es nur aufgrund der Äußerungen und Tätigkeiten der Partei, nicht aufgrund des Programmes.

Durchlesen macht nicht dümmer – auch wenn einem das verquaste
Deutsch des Antrags die Lust an der Lektüre vergällen kann!

Das ist ja auch nur der Antrag. In einem Antrag legt man kaum
alle Beweise auf den Tisch.

Aber doch wohl die wesentlichen! Gerade wenn man nicht weiß,
ob das Gericht überhaupt verhandeln will!

Warum die wesentlichen? Das ist noch offen. Der Antrag muß nur ausreichend für die Aufnahme der Verhandlung sein, nicht zwingend für die Verurteilung.

Tatsächlich stützt sich der Antrag weitgehend auf Äußerungen
von NPD-Funktionären – niedergeschrieben und kolportiert von
V-Männern!

Das ist falsch. Der Antrag stützt sich weitgehend auf
öffentlich zugängliche Äußerungen.

Stimmt nicht! Einfach nachlesen!(z.B.: ein hoher Funktionär
der NPD hat gesagt…)

Ich habe „weitgehend“ geschrieben. Und das ist nun mal Fakt.

Zu einem stattlichen Prozentsatz (ich schätze mal 50%) sind es
Äußerungen von Udo Voigt, von dem man ja nun weiß, daß er ein
V-Mann war.

Finde ich ziemlich egal.

Ich nicht!

Immerhin ist Voigt mit solchen

Äußerungen hoher Funktionär bei der NPD geworden. Die
Äußerungen waren ja auch der NPD bekannt (zum Teil auf
NPD-Veranstaltungen gesprochen). Sie hätten ihm aufgrund
dieser Äußerungen ja auch mit Parteiverbot belegen können.

???

Was sollen die Fragezeichen? War das so schwer verständlich?

Schon als der Antrag eingereicht wurde, habe ich mich über die
Dürftigkeit des Antrags gewundert und nicht glauben wollen,
daß so ein schwacher Schriftsatz, so eine Aneinanderreihung
von Sätzen, die angeblich irgend jemand irgendwann gesagt
haben soll, vor einem deutschen Gericht Bestand haben soll.

Damals wußte ich aber noch nicht, daß diese Sätze von
V-Männern gesagt wurden und von V-Männern weitergegeben
wurden.

Ist auch für das BVG nicht wirklich relevant. Relevant ist
nur, dass sie es erfahren für die Einschätzung.

???

Nach Äußerung des BVG. Ein NPD-Funktionär, der gleichzeitig vom Verfassungsschutz abgeschöpft wurde, kann nach Aussage des BVG durchaus als Zeuge aussagen. Das BVG verlangt natürlich zu wissen, dass er vom Verfassungsschutz abgeschöpft worden ist, weil das für die Glaubwürdigkeit des Zeugen relevant ist. Aber der Zeuge ist nicht zwingend nicht verbrannt.

V-Männer und IMs … wo ist der Unterschied?

Aber zur Deutlichkeit wegen noch einmal:

Der Verbotsantrag stützt sich fast ausschließlich auf
Äußerungen von NPD Funktionären, die vom Verfassungsschutz
bezahlt wurden, und deren Äußerungen dann weitergetragen
wurden…und

Bislang ist noch nicht bekannt, ob auch nur einer der 14
Zeugen zum Zeitpunkt der Äusserungen Kontakt zum
Verfassungsschutz hatte. Nicht einer!

Ist auch nicht relevant! Stimmt aber auch nicht. Mindestens
muss der V-Mann zum Zeitpunkt der Ausstellung einer
Aussagegenehmigung Kontakt mit dem Verfassungsschutz gehabt
haben.

Vielleicht wieder nachträglich. Er war bis 95 (oder so, weiß nicht genau die Zahl) Spitzel, dann wurde er abgeschaltet. Als er vorgeladen wurde, kann er natürlich wieder beim Verfassungsschutz vorstellig geworden sein, um die Aussagegenehmigung zu bekommen. Da er als Zeuge ja nicht weiß, was in den Akten steht und erst recht nicht, über was er gefragt wird. Also damit er auch eine Aussagegenehmigung für Fragen hat, als er noch Spitzel war.

Darüber steht aber angeblich nichts in den Akten. Sondern nur Äußerungen zum Zeitpunkt als er kein Spitzel war.

Also bleibt es dabei: nach bisherigen Erkenntnissen (kann natürlich morgen anders aussehen, aber das weiss keiner von uns) stehen keine Äußerungen im Antrag, von Leuten, die zum Zeitpunkt ihrer Äußerungen Spitzel waren.

Vielleicht hat man die Handlungen ja auch deswegen außen vor
gelassen, weil – wie wir mittlerweile wissen -, diese
Handlungen (Aufmärsche, Kundgebungen) zu einem stattlichen
Anteil vom Verfassungsschutz finanziert wurden.

Wo hast Du denn diesen Quatsch her?

Einfach mal aufmerksam die Fernsehauftritte der V-Leute
ansehen. Sie sagen, dass sie die eigegangenen Gelder für die
Partei verwandt haben. Wohl nicht nur um Kaffee zu kaufen!

Ok, damit stellst Du Deine eigene obige Aussage als falsch dar. Danke.

Die V-Leute wurden bezahlt. Das ist klar. Diese V-Leute können mit dem Geld machen, was sie wollen. Der FDP spenden, sich einen Porsche kaufen oder eben NPD-Aufmärsche finanzieren. Wenn der NPD-Mann bei Daimler gearbeitet hast und mit dem „Daimler-Lohn“ NPD-Aufmärsche finanziert hat, sagst Du dann auch, dass Schrempp NPD-Aufmärsche finanziert hat.

Entscheidend ist, ob der Verfassungsschutz dem V-Mann das Geld zur Finanzierung von NPD-Aufmärschen gegeben hat. Das behauptest Du natürlich nicht.

Also, machst Du Deine eigene Behauptung wertlos.

Auch wer diese Partei – ebenso wie ich – für unappetitlich
und nicht wählbar hält, sollte sein demokratisches Gewissen
befragen, ob die wahre Gefahr für unsere Demokratie nicht bei
den Leuten liegt, die sich einen solchen Verbotsantrag
ausgedacht haben!

Gut, dass eine Jutta Limbach gibt!

Eben. Am Verbotsantrag ist noch nichts kritikwürdig. Selbst
wenn die NPD den Prozeß gewinnen sollte. Oder kritisierst Du
jeden, der zum Gericht geht, wenn er den Prozeß verliert?

Wir reden hier nicht über einen Nachbarschaftsstreit, in dem
es um unzulässig eingesammeltes Fallobst geht. Das ganze hat
eine politische Dimension, die weit darüber hinausgeht. Wenn
du das nicht verstehts, kann ich dich auch nicht überzeugen.

Tja, wenn Du den Rechtsstaat nicht verstehst, kann ich Dir auch nicht helfen. Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung müssen überzeugt gewesen sein, dass sie vorm BVG gewinnen. Das ist aber alles.

Hi
ich stimme dir in so weit zu, dass ich denke, dass das Verbot nichts bringen wird, da die Partei weiter existieren wird. Allerdings denke ich, dass man gegen einen solchen Dreck wie die NPD vorgehen muss und sie nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit weitermachen lassen darf, wie das in den USA passiert.

freak

Hallo,

bin gleich wieder weg.

Mich überrascht, wie ernsthaft hier Für und Wider wegen der öffentlichen Aussagen diskutiert wird. Darauf kann sich der Antrag ja wohl kaum stützen. Wäre dies der Fall, so möchte ich auch meinen politischen Freunden in diesem Brett mal anraten, sich die Frage zu stellen ob der Stoiberausdruck „durchrasste Republik“, der rassistische Wahlkampf von Koch, der Spruch „Kinder statt Inder“ oder gar noch früher die Forderung von Gauweiler, alle „Aidskranken in ein Lager zu stecken“. nicht weit über dem liegt, was uns die NPD zu bieten hat.

Wenn ich es aber richtig verstanden habe, sind die Haupthintergründe auf dem Verdacht oder dem Beweis beruhend, dass die NPD gewaltsame Aktionen rechter Gruppen unterstützt und indirekt hier Gelder für Straftaten bereitstellt.

Ich selbst gehe davon aus, dass der Antrag scheitern wird, da eintritt, wa sich längst befürchte, die NPD wird Mitlied erhalten, auch von jenen, die diese ungeheuere Aktion der vorsätzlichen Täuschung des Bundesverfassungsgerichtes nicht akzeptieren. Ich persönlich glaube Schily kein Wort. Ich bin näher bei der Überzeugung, man hat es versucht, aber nicht damit gerechnet, dass die Richter micht mit sich spielen lassen. Denn eines muss mal klar sein, auch für die FReunde von Schily, dieser Mann täuscht das Volk mehr als alle seine Vorgänger zusammen. Ich messe diesen mann nicht an seiner heutigen Stellung, sondern ich habe seinen politischen Weg seit 1970 verfolgt, teilweise neben Mahler, mit Ströbele, und bin bis heute überzeugt, dass sich Schily nur gut feststellen kann, aber sonst von der alten Riege im Bundestag er weitaus gefährlichere für diese Demokratie und die Rechtsordnung ist, wie die CDU es von Ströbele meint.

War nicht Kohl der Meinung oder hat er sich in etwa nicht geäussert, man habe schon früher davon gesprochen, dass rechte Sozialisten überzeugte Faschisten sind. Faschisten gesprochen haben soll. Könnte es sein, dass man deshalb andere Verfassungsorgane blossstellen will, weil man an deren Vertrauensverlust arbeitet, um die seit 1970 gesuchte „linke Republik“ zu finden.

Ein schönes WE

Günter

Hallo Camilla!

Danke Dir übrigens für den Witz per Mail…!

Ich denke, der Vorstoß des NPD-Verbotes ist sinnvoll, denn hier besteht ja massiver Verdacht verfassungsfeindlicher Statuten und Aktionen.
Es geht ja nicht darum, sich gefährlicher Gegener bei Wahlen zu entledigen. Dafür sind die Ergebnisse der NPD zu unspektakulär.
Es geht um den Schutz der Demokratie. Und dazu gehört dann schon auch mal ein Parteiverbot, ähnlich wie bei der KP damals.

Nur was ich dabei nicht verstehen kann ist, daß niemand ein solches Verfahren für die SED, äh sorry, PDS, angestrengt hat…

Grüße,

Mathias

ich möchte eine ERNSTHAFTE Frage zum NPD-Verbot stellen:

Und ich antworte, ohne die anderen Antworten vorher gelesen zu haben.

Wozu soll dieser Verbot gut sein?

Um Störendes auszugrenzen oder zu vermeiden.
Ein Anliegen der Partei gegen sie angewandt.

Ich wiederhole, die Frage ist ernsthaft gemeint.
Ich bin absolut gegen

Absolut? Das Kind mit dem Bade ausschütten ist keine optimale Familienplanung, und Ausgrenzen erzeugt Sondermüll.

dieses NPD- und allgemein gegen
nationalistisches Gedangengut.

Meinungstiter als Blitzlicht transaktiven Potentials primär ungeordneter Struktur, skandier. Wer die NPD zur verbotenen Zone erklärst, macht Stalker-Konjunktur. Dornröschen hat sich genau zum 16. Geburtstag den Goldenen Schuss per Spindel gegeben. Warum sie das Risiko nicht abschätzen konnte? Keiner hat ihr Kompetenz zugetraut, und sie hat Erwartung bedient.

Aber:

  1. Menschen sollen frei sein, so zu denken, wie sie wollen und
    ihre Meinung auszudrücken. Ich als eher „links-orientierte“
    halte meine Meinung für besser als ihre, sie halten ihre
    eigene für besser. Warum soll ich entscheiden, dass ich meine
    sagen darf und sie ihre nicht?

Sich auch außerhalb der Afghanistan-Front frei schwimmen können, ist Demokratie. Wie Schutz dabei ausschaut, wie weit A B begleitet, um B helfen zu können, hängt von B ab und von A.

  1. Es gibt nicht nur fanatische Partei-Mitglieder und
    -Anhänger, es gibt ganz „normale“ Menschen, die für die NPD
    wählen. Offensichtlich finden das einige gut oder brauchen so
    eine Partei; wir sind eine Demokratie, also warum diese Partei
    verbieten?

Wegen einer Schuldzuweisung.

  1. Was soll ein Verbot bewirken? Die Partei wird danach nicht
    mehr offiziell existieren; die Menschen, die dazu gehören,
    allerdings schon und nichts wird sich in ihrem Bewusstsein
    oder ihrer politischen Meinung ändern.

Gibst du auf, wenn du Ablehnung spürst?

  1. Wenn man der Meinung ist, man sollte solche Phänomene
    „unter Kontrolle“ halten, wie kommt man zu dem Gedanken, so
    etwas durch ein Verbot in den Griff zu kriegen? Es wird eher
    unkontrollierbarer werden.

Geht es dir jetzt um die Regeln innerhalb dieser Partei oder um Störungen, die die Partei verursacht?

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.

Kontrolle suggeriert Hierarchie. Was ist Basis?

Ich bin ebenfalls ein strikter Befürworter eines NPD-Verbotes.
Zum einen bin ich von der Verfassungswidrigkeit der NPD überzeugt und auch das BVG wird aufgrund der vorliegenden Beweise zu keiner anderen Schlussfolgerung kommen können.
Man darf auch nicht vergessen, dass die NPD, obwohl von allen Poltikern als verfassungsfeindlich bezeichnet, in erheblichen Maßen finanzielle Mittel vom Staat erhält (z.B. Wahlkampfkostenerstattung).
Ein Verbot hätte zur Folge, dass die Partei aufhört zu existieren und ihr Vermögen eingezogen wird.
Ich kann dies nur befürworten. Schließlich befinden wir uns in einer „wehrhaften Demokratie“. Eine Partei die so aggressiv und kämpferisch gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht und somit den Bestand der BRD gefährdet, muss verboten werden.

verwirrend,

Ein Verbot hätte zur Folge, dass die Partei aufhört zu
existieren und ihr Vermögen eingezogen wird.
Ich kann dies nur befürworten. Schließlich befinden wir uns in
einer „wehrhaften Demokratie“.

grübel

Hi Biggi!

Meinungstiter als Blitzlicht transaktiven Potentials primär
ungeordneter Struktur, skandier. Wer die NPD zur verbotenen
Zone erklärst, macht Stalker-Konjunktur. Dornröschen hat sich
genau zum 16. Geburtstag den Goldenen Schuss per Spindel
gegeben. Warum sie das Risiko nicht abschätzen konnte? Keiner
hat ihr Kompetenz zugetraut, und sie hat Erwartung bedient.

Jetzt gehöre ich schon zur privilegierten Kaste der
„Akademiker“ und denoch bleibt mir der Sinn Deiner Ergüsse
verborgen. Vielleicht könntest Du mal Deine pseudointelektuelle
Atitüde sein lassen und in verständlicheren Sätzen schreiben
was Du eigentlich meinst. Obiges hält man ja im Kopf nicht aus!

Gruß
Tom

hi Tom,
ich brech hier ab. danke fürs lesen.

KLATSCHE BEIFALL!!! OWT
owt

Hallo Tom,

hastde noch nicht gemerkt, dass Biggi hier nur so einen Assoziationsblaster testet ;-D…

grüssle,

barbara

???
Hallo Barbara,

entschuldige die Frage, aber was ist ein Assoziationsblaster?
Grübel.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

ich würde es mal „Phrasendreschmaschine“ nennen :smile:))…zumindest in Biggi’s Fall ;-D…

beste Grüße,

barbara