Guten Tag,
nach Scheidungen ist es ja möglich, seinen Geburtsnamen (den Namen, den man vor der Ehe hatte) wieder anzunehmen. Ist dies auch möglich, wenn man vor der Hochzeit der Eltern geboren wurde (und somit vorerst den Namen der Mutter hatte) und sich der Name dann durch das Eingehen der Ehe der Eltern geändert hat?
Viele Grüße
Thomas