Angenommen die Oma X diente bei einer wohlhabenden älteren Dame Y als Haushaltshilfe.
Als Dame Y merkt, dass sie langsam ablebt, schenkt Sie Oma X ein Gemälde. Auf das Gemälde schreibt sie hinten drauf „Für Oma X“.
Wochen später, in dem Durcheinander aus Tod, Bestattung, Auszug usw, möchte Oma X das Gemälde mitnehmen, stellt aber fest, dass es verschwunden ist.
Nachfragen bei den Erben werden abgewiesen.
Da Oma X auch nicht im Testament erwähnt wird, lässt sie es gut sein.
Jahre später liest Oma X in der Zeitung, dass das Gemälde welches ihr Dame Y damals schenkte, in einer Auktion für 100 Millionen Euro verkauft wurde.
Oma X hat nur noch ein selbstgemachtes Foto von dem Gemälde mit der „Widmung“ „Für Oma X“.
Vorausgesetzt „Für Oma X“ würde noch auf der Rückseite des Gemäldes stehen, hätte Sie Chancen Ansprüche zu stellen?
Da die Leistung auch nicht bewirkt wurde (sie hat das Bild ja
nie gehabt) wurde der Mangel der Form auch nicht geheilt.
Ich bin auch kein echter Experte, aber ich weise darauf hin, dass zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden ist. Zwar hat die Oma das Bild nie abgeholt (war vielleicht einfach sehr groß), aber kann man sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass die Eigentumsübertragung mit der Signierung nicht schon abgeschlossen war? Ich denke schon.
Dann käme es natürlich darauf an, wie viele Jahre seither vergangen wären.
der sachverhalt ist viel zu ungenau.
man weiß nicht, ob eine übereignung zwischen oma und erblasser vorliegt. insbesondere weiß man nicht, ob die übergabe erfolgt ist, §§ 929ff. bgb. warum war das bild immer noch bei der erblasserin, sollte sie das bild bis zum tod verwahren ? war oma jemals im besitz des bildes (§ 1006 II bgb) ?
außerdem fehlen angaben für den zeitraum bis zur versteigerung. hat vorher ein gutgläubiger erwerb stattgefunden, war er überhaupt möglich oder ist das bild abhanden gekommen ?
oma hat also einen anspruch z.b. aus § 985 bgb, wenn sie darlegen und beweisen kann, dass sie eigentümerin war und noch immer ist und der jetzige besitzer kein besitzrecht hat.