Hallo liebe Arbeitsrechtler,
ich würde mich freuen, wenn ihr zu folgender Fallkonstellation Stellung nehmen könntet:
Person X ist gemäß Arbeitszeitgesetz Nachtarbeitnehmer (§ 2 Abs. 5 Nr. 2 ArbZG). Nach § 6 Abs. 5 ArbZG ist diese Nachtarbeit entsprechend zu vergüten. Dies geschieht auch - Person X bekommt Nachtzuschläge. Allerdings sind diese Nachtzuschläge auf einen Maximalbetrag in Höhe von 300,00 EUR begrenzt. Meine Fragen hierzu:
a) Ist dies zulässig, wenn es keinen Tarifvertrag gibt?
b) Ist es rechtmäßig, wenn ein Tarifvertrag dies so vorsieht (also Deckelung der Beträge)?
c) Gibt es Regelungen, die die Abgeltung der Nachtzuschläge genauer beschreibt? (Beispielsweise, wenn X auch einen zusätzlichen freien Tag pro Woche hat - wie wird es mit den Nachtzuschlägen verrechnet, so dass alle Nachtarbeitsstunden auch abgegolten sind?)
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Beiträge!
Viele Grüße, o. a.