Hallo,
ich habe eine vielleicht etwas makabre Frage, habe auch lange überlegt, ob ich die wirklich mal stellen soll…
Also an manchen Straßen bzw. Unfallstellen stehen ja entweder Kreuze oder sonstige Art von Kennzeichnung, die auf ein solches schlimmes Ereignis hinweisen. Sicherlich braucht man dafür auch eine Erlaubnis und sicherlich dienen diese Kreuze ect. nicht nur als Gedenkstätte sondern auch irgendwie als Mahnmal. (So sehe ich das jedenfalls).
Mal angenommen, man hätte jetzt einen Angehörigen verloren, dessen Verbleib nie geklärt wurde, jedoch für tot erklärt ist. Weiter angenommen, man möchte jetzt nicht eine Grabstätte für diese Person auf einen Friedhof, wo letztendlich doch niemand ruht und trotzdem würde man denjenigen Gedenken wollen, wie auf ein Friedhof.
Nun käme man auf die Idee und man wolle sich im eigenen Garten oder sonste wo auf eigenen Grundstück (natürlich nicht Vorgarten) extra eine Art Gedenkstein, Grabstein oder Kreuz für denjenigen hinstellen, also nur ein Stein oder so, keine zusätzliche ersichtliche abgegrenzte Grabstätte. Auf dieses Denkmal, Stein oder Kreuz würden nun aber ausgerechnet Nachbarn einen Blick haben können. Könnten man eine solche private Aktion verbieten. ?
Wie wäre das, im Falle eines Tierfreundes, wollte sich ein solcher ein Denkmal im Garten setzten, also etwas größer als z. B. so ein kleines Kreuz für ein Piepmatz, und natürlich unter den Umständen, das das Tier dort nicht wirklich beigesetzt wurde (wie ein Hund, Pferd oder ähnliches). Könnte man das auch verbieten. ?
Vielen Dank im voraus.
Dagmar