Hallo Wissende,
es war schwierig zu entscheiden, Vier- & Mehrräder, Recht oder dieses hier.
Situation, fahre wie so oft meine Freundin von Arbeit abholen, es ‚dunkelt‘. Auf einer Zweispurigen Strasse (Mittelbebauung) ist die linke Spur kurz vor einer Kreuzung gesperrt wegen Bauarbeiten (märkische Spitze, Berlin-Marzahn) . Aus der verbleibenden rechten und der dazugekommenen Rechtsabbiegerspur werden drei Spuren gebildet: links, geradeaus, geradeausrechts. Stehe als vorderster auf besagter rechtesten Spur. Bei ‚grün‘ fahre ich los, wie, durch die gelben Baustellenspurmarkierungen vorgegeben geradeaus, die Fahrzeuge von der ‚nur geradeaus‘ Spur sollen mit einem leichten Linksbogen folgen, jenes tut der Wagen neben mir nicht. Ich konnte noch verlangsamen im Kreuzungsbereich und hinter ihm einscheren. Keine 5 Meter nach der Kreuzung blieb der Wagen stehen, trotz freier Strecke. Ich hupte, keine Reaktion. Ich stellte fest, der Fahrer telefonierte. So blieb er da mind. eine Minute, der nachfolgende Verkehr versagte es mir zu überholen.
Als dann von hinten alles frei war, fuhr ich langsam vorbei und schaute ihn an. Der Fahrer schaute mich grimmig an, als ich vorbei war, stand er noch ein paar Sekunden, rollte dann los und gab Lichthupe. So hielt ich dann und wartete auf ihn. Als er heran war, stieg ich aus und lief zu ihm.
Sein Fenster öffnete sich ein wenig, ein Mann mitte 50, vielleicht 60 schaute mich an und meinte, er werde mich anzeigen, da ich von einer Rechtsabbiegerspur geradeaus gefahren bin. Habe versucht zu argumentieren, war sinnlos, er beharrte auf seiner Meinung. Dummerweise habe ich mir sein Nummernschild nicht notiert. Bin dann noch ein Mal zurück, die Strassensituation begutachten, siehe da, die Spuraufteilung war dort noch immer wie schon seit vielen Wochen…
Später viel mir ein, wenn einem schon so gedroht wird, solle man als erstes die Anzeige machen.
ERSTENS: ist dies richtig, bringt das etwas
ZWEITENS: warum hätte ich ihn anzeigen sollen:
a) Verlassen der eigenen Spur ohne Blinken
b) 'Telefonieren beim Fahren
c) Behindern des Verkehrs durch Stehenbleiben im fliessenden Verkehr (war ebenfalls ohne Blinken)
Ich danke allen Geduldigen, die diesen langen Artikel gelesen haben und erst recht denen, die mir jetzt auch noch antworten…
MfG Dennis