wir gehen von einem Inhaber eines Unternehmens aus, der zwei Girokonten bei der selben Bank hat, ein privates und ein geschäftliches.
Auf dem Privatkonto läuft eher wenig, ab und zu mal Einkäufe/Geldautomat, dann zum Auffüllen eine Überweisung vom Geschäftskonto (Privatentnahme).
Auf Grund eines recht stressigen Auftrags übersieht der Inhaber, dass er mit dem Privatkonto auf 50€ ins Minus gerutscht ist.
Er kauft bei einem Discounter ein und zahlt 50€ per Karte (Lastschrift) und der monatliche Betrag einer Geldanlage (150€) wird eingezogen.
Nunmehr sind es also 250€ im Minus.
Die Bank hatte mal irgendwann einen Dispo vorgeschlagen, den benötigte der Inhaber aber bislang nie. Überziehungen waren also stets geduldet und stets innerhalb weniger Tage (2-3) deutlich ausgeglichen. Diese Bank verlangt für geduldete Überziehungen auch nicht mehr Zinsen als für den Dispo.
Nun schlägt aber irgendein Automatismus zu und die Lastschriften werden beide zurückgebucht, dazu noch 1,50€ „Benachrichtigungsentgelt“ (vermutlich ein Brief, man habe unfassbar viel Schulden und man sei ganz böse…).
Während dieser Zeit war der Kontostand auf dem Geschäftskonto stets niedrig fünfstellig.
Ernsthafte Zweifel an der Bonität des Kontoinhabers könnte es also eigentlich nicht geben.
Ist dieses Verhalten normal? Oder stimmt da was mit der Einschätzung der Bonität des Kontoinhabers nicht, so dass die Bank deswegen bereits bei 250€ Überziehung die Notbremse zieht?
Was passiert nun eigentlich mit der berechtigten Forderung des Discounters? Mahnung, böser Brief, Zusatzkosten? Was kommt auf einen zu?
Nun schlägt aber irgendein Automatismus zu und die
Lastschriften werden beide zurückgebucht, dazu noch 1,50€
„Benachrichtigungsentgelt“ (vermutlich ein Brief, man habe
unfassbar viel Schulden und man sei ganz böse…).
die Formulierung deutet darauf hin, daß es an Einsicht mangelt. Unabhängig von der Gesamtkonstellation hat der Kunden nun einmal seinen Verfügungsrahmen gesprengt - da beißt die Maus keinen Faden ab.
Ist dieses Verhalten normal? Oder stimmt da was mit der
Einschätzung der Bonität des Kontoinhabers nicht, so dass die
Bank deswegen bereits bei 250€ Überziehung die Notbremse
zieht?
Der Vorgang ist entweder automatisch abgelaufen oder aber da war ein Mitarbeiter der Ansicht, den Kunden zu ordnungsgemäßer Kontoführung motivieren zu wollen. Für derartige Fälle gibt es auch keine Norm und auch kein Regelwerk, so daß sich die Frage „normal oder nicht“ eigentlich nicht stellt.
Was passiert nun eigentlich mit der berechtigten Forderung
des Discounters? Mahnung, böser Brief, Zusatzkosten? Was kommt
auf einen zu?
Weiterbelastung der entstandenen Kosten sowie ggfs. Mahnung mit entsprechenden zusätzlichen Kosten.
Für die Vermeidung solcher Situationen bietet es sich u.U. an, eine sogenannte Zinskompensation für die beiden Konten einrichten zu lassen. Dann werden die beiden Salden taggleich zusammengerechnet und der Saldo entsprechend verzinst. Es entsteht allerdings u.U. für den Unternehmer ein Aufwand bei Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der EÜ-Rechnung, weil die Zinsen für die private und geschäftliche Sphäre auseinanderklamüsiert werden müssen. Alternative 2 wäre, immer für das notwendige Guthaben auf den Konten zu sorgen.
Ich würde mal schätzen, dass die Kontodisposition bei der Bank automatisch erfolgt. Das heißt der Computer macht das alles im Alleingang.
Der sieht da kommt ne Lastschrift, das Konto ist über dem Verfügungsrahmen und er ist nicht darauf programmiert zu gucken was der Kunde sonst noch an Guthaben bei der Bank hat. Das könnte man zwar programmieren, das hat aber rechtliche Gründe. Im Falle einer Insolvenz könnte das übel für die Bank ausgehen. Und es gibt auch Fälle in denen es sich nicht um so Mini-Beträge handelt. Jedenfalls gibt er dann die Lastschrift im Alleingang zurück.
Der Kunde sollte seine Kontoführung in den Griff bekommen. Durch sein „ignorantes“ Verhalten bringt er sich selbst in Schwierigkeiten, verschlechtert sein Rating und bekommt dann miese Konditionen bei dieser Bank bzw. irgendwann den Schuh in den Hintern getreten.
Was passiert nun eigentlich mit der berechtigten Forderung
des Discounters? Mahnung, böser Brief, Zusatzkosten? Was kommt
auf einen zu?
man sollte schnellstmöglich mit dem discounter bzw. der abrechnenden stelle in kontakt treten und sich eine bankverbindung geben lassen, um das geld schnell zu überweisen. ich meine, dann halten sich auch die gebühren in grenzen.
und man sollte darüber nachdenken, sofort das gewerbe abzumelden, denn jemand, der so nachlässig mit seinen konten umgeht, der ist sicher auch nicht in der lage, ein gewerbe verantwortungsbewusst zu führen.
er sollte sich schnellstmöglich die nächstbeste festanstellung suchen, denn in kürze kann er sicher seine familie nicht mehr ernähren.