Hallo Zusammen
Jemand bewohnt ein Haus in einem ehemaligen Feriengebiet .Die Häuser sind seit 40 Jahren in Privatbesitz .Die ersten ca. 10 Jahre durften sie ausschließlich als Ferienhäuser genutzt werden.Dann erhielten die Bewohner (ca 90 Häuser) das Recht ihren 1. Wohnsitz dort anzumelden und dort fest zu wohnen .Die Stadt spricht von " geduldetem wohnen", was aber in keiner form schiftlich hinterlegt ist. Die Stadt entsorgt den Müll ,versorgt die Bewohner der Siedlung mit Strom, Gas und Wasser .Abwasserkanalisation gibt es auch .Die meisten Häuser werden als Einfamielienhäuser besteuert.Die Wege werden von der Stadt nicht unerhalten (gepflegt) und es fährt kein Stadtbus die Siedlung an (geduldetes wohnen).
Meine Frage : müssen Bürger der Siedlung sich sorgen ,von Ihrem Eigentum vertieben zu werden und ist es unbedenklich in der Siedlung ein Haus neu zu erwerben?
Eine verbindliche Antwort kann nur die zuständige Gemeinde geben. Aber in aller Regel ist es so, dass die Nutzung durch die bisherigen Eigentümer weiterhin geduldet wird.
Problematisch wird es allerdings bei einem Verkauf: der neue Eigentümer kann NICHT davon ausgehen, dass die Duldung weiterhin Bestand hat.
Gruß florestino
Hallo,
von einem Erwerb kann man nur dringend abraten, wenn die zuständige Behörde (und da es bei den Ferienhausgebieten oft um Fragen der Raumordnung und des Flächennutzungsplans geht, ist das nicht zwingend die für einen B-Plan zuständige Behörde, sondern die eine Stufe darüber) einem nicht vorab ganz offiziell schriftlich bestätigt, dass man dort bis an sein Lebensende problemlos wird wohnen können. Und das wird sie regelmäßig nicht tun, denn der Sinn der ganzen Duldungsregelungen ist ein „Auswohnen“. D.h. man will den bestehenden Zustand schnellstmöglich, aber eben sozialverträglich beenden, und setzt daher einen Stichtag, vor dem die Leute bis an ihr Lebensende wohnen bleiben dürfen, und nachdem neu zugezogene eben keinerlei Schutz mehr genießen. Das wird dann aber auch alles sauber schriftlich geregelt.
Im konkreten Fall sieht es aber zudem danach aus, dass hier offenbar nur eine „stille“ Duldung der Gemeinde vorliegt. Und das ist noch übler. Denn das bedeutet, dass die Gemeinde hier bislang in eigener Gottherrlichkeit verfährt, und jederzeit die übergeordnete Behörde einmal „Zeit finden kann“, sich mit dem Thema zu beschäftigen, und es dann erst „spannend“ wird. Das ist eine ganz übliche, aber trotzdem dramatische Geschichte, dass so lange nach dem Krieg/der Wiederaufbauzeit immer noch viele Siedlungen in so einem ungeklärten Status sind, und es daher dann eben auch zu Verkäufen/Neuerwerbungen kommt, die dann im Falle des Falles ggf. eben keinem Schutz mehr unterfallen, und bestenfalls mit Rückbau/Nutzungseinschränkung belegt werden, wenn es denn einmal so weit ist. Im Schlechtesten Fall ist auch mal eine Abrissverfügung dring.
In der Nachbargemeinde haben wir gerade so eine Geschichte miterlebt, und die ist zum Glück für alle Beteiligten recht glimpflich ausgegangen. Aus einem früheren Wohnort kenne ich aber auch die Geschichte mit Abrissverfügungen, die dann auch durchgezogen wurden (das waren allerdings auch extrem ignorante Eigentümer, die sich nach und nach riesige Villen aus ihren Wochenendhäuschen gebaut hatten, obwohl das Thema bekannt und sich schon über diverse Jahre hin entwickelt hatte).
Gruß vom Wiz