Geeichte Wasseruhren

Liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel:
In einem Haus mit 7 Wohnungseigentümern leben vier Wohnungseigentümer auch in ihren Wohnungen und drei Wohnungen sind vom jeweiligen Wohnungseigentümer vermietet. Alle Wohnungen verfügen über Wasseruhren, die allerdings älter und i.ü. nicht mehr geeicht sind. Frage: müssten nun alle Wohnungseigentümer über geeigte Wasseruhren in ihren Wohnungen verfügen oder nur diejenigen, die ihre Wohnung vermietet haben? Danke für die Rückantworten… besten Gruss DHWT

Hallo,
Kalt- oder Warmwasser?
Für Kaltwasser müssen nicht unbedingt Zähler vorhanden sein, wenn sie für Abrechnugszwecke genutzt werden, müssen sie aber geeicht sein.
Stellt sich die Frage, wie die Differenz zwischen dem, was der Versorger abrechnet und der Summe der einzelnen Uhren (die gibt es eigentlich immer, sollte aber vernachlässigbar sein, wenn alle Uhren geeicht sind) verrechnet wird.

Cu Rene

Hallo,

Frage: müssten nun alle
Wohnungseigentümer über geeigte Wasseruhren in ihren Wohnungen
verfügen oder nur diejenigen, die ihre Wohnung vermietet
haben?

Denken wir mal andersrum:

Geeichte Wasseruhren müssen irgendwann neu geeicht/ersetzt werden. Wer trägt die Kosten? Wie hoch sind diese? Wahrscheinlich werden diese Kosten irgendwie auf die Wohnungseigentümer/Wohnungsmieter umgelegt.

Wie genau zeigen Wasseruhren an, auch wenn sie nicht (mehr) geeicht sind? Welche Differenz zum Gesamtwasserverbrauch würde entstehen? Und um welche Kosten geht es hier? (Wieviel m³ Wasser werden verbraucht, was kostet der m³?)

Könnte es sein, daß eine zwar ungenaue Abrechnung unterm Strich doch günstiger ist als das periodische Austauschen der Wasseruhren? (Einfache Rechung: wieviel m³ Wasser bekomme ich für den Wert einer geeicheten Wasseruhr?)

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Joerg,

Wie genau zeigen Wasseruhren an, auch wenn sie nicht (mehr)
geeicht sind? Welche Differenz zum Gesamtwasserverbrauch würde
entstehen? Und um welche Kosten geht es hier? (Wieviel m³
Wasser werden verbraucht, was kostet der m³?)

mag ja sein, dennoch darf über nicht geeichte Wasseruhren nicht abgerechnet werden.

Gruß

Joschi

Hallo,

mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, wie die Wasserwerke abrechnen ohne geeichte Wasseruhren.
Bei uns kam letztes Jahr jemand vom Wasserwerk vorbei und hat die Uhr ausgetauscht mit dem Hinweis, dass dies alle x Jahre geschehen müsste. Gekostet hat das genau Null Euro. Die Kosten werden wohl in den Wasserpreis eingerechnet.

gruß, Niels

Hallo,

mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, wie die
Wasserwerke abrechnen ohne geeichte Wasseruhren.

Die von den Wasserwerken zur Verbrauchserfassung eingebauten Wasseruhren sind selbstverständlich geeicht.

Bei uns kam letztes Jahr jemand vom Wasserwerk vorbei und hat
die Uhr ausgetauscht mit dem Hinweis, dass dies alle x Jahre
geschehen müsste. Gekostet hat das genau Null Euro. Die Kosten
werden wohl in den Wasserpreis eingerechnet.

Eher in die Grundgebühr, welche nicht nur die Bereitstellung beinhaltet sondern auch die Verbrauchserfassung.

Gruß

Joschi

Hellau,

Wie genau zeigen Wasseruhren an, auch wenn sie nicht (mehr)
geeicht sind? Welche Differenz zum Gesamtwasserverbrauch würde
entstehen? Und um welche Kosten geht es hier? (Wieviel m³
Wasser werden verbraucht, was kostet der m³?)

mag ja sein, dennoch darf über nicht geeichte Wasseruhren
nicht abgerechnet werden.

So kann nur ein Paragraphenreiter schreiben…

Mal angenommen Joschi mietet ein Wohnung mit Wasseruhr. Die Abrechnung erfolgt über ein ungeeichte Wohnungsuhr.

Würde Joschi wegen einer einmaligen mögl. durchgeklagten Rückzahlung eines Teils der Wasserrechnung eben 11% der Wasseruhrenwechslekosten pro Jahr mehr auf die Nettomiete bezahlen wollen?

Zumal nach ca. 7 Jahren dasselbe nochmal stattfindet die Miete steigt allein wegen dieser Modernierierungsmieterhöhung überliniear an. Daneben kann die Nettomiete auch noch unberührt davon nach zB Mietenspiegel angehoben werden.
(Um so einen Reiter loszuwerden würde dies ein gangbarer Weg sein…)

Wo bleibt bei diesem Tipp dagegen die Lösung für den Geldbeutel des M?

*Kopfschüttel*

vlg MC

PS:
Wer sich wohl als Gesetzgeber diesen unpraktikablen Unfug ausdachte…

Hallo Mc Leo,

So kann nur ein Paragraphenreiter schreiben…

Mal angenommen Joschi mietet ein Wohnung mit Wasseruhr. Die
Abrechnung erfolgt über ein ungeeichte Wohnungsuhr.

wäre mir persönlich völligst egal.

Würde Joschi wegen einer einmaligen mögl. durchgeklagten
Rückzahlung eines Teils der Wasserrechnung eben 11% der
Wasseruhrenwechslekosten pro Jahr mehr auf die Nettomiete
bezahlen wollen?

Deshalb würd ich wohl auch nicht klagen. Ich weiss mit meiner
Freizeit besseres anzufangen.

Zumal nach ca. 7 Jahren dasselbe nochmal stattfindet die Miete
steigt allein wegen dieser Modernisierungsmieterhöhung
überliniear an.

Naja Kaltwasserzähler müssen alle 6 Jahre geeicht werden. Eine
Modernisierungsmaßnahme ist das dann auch nicht, sondern es
handelt sich um umlagefähige Betriebskosten.

Daneben kann die Nettomiete auch noch
unberührt davon nach zB Mietenspiegel angehoben werden.

Hat ja damit nix zu tun.

(Um so einen Reiter loszuwerden würde dies ein gangbarer Weg
sein…)

Ich reite doch nicht, bin nur verwundert wie du dir so sicher
sein kannst, dass der Poster eine Antwort aus Sicht des Mieters
haben möchte. Vielleicht ist er ja auch der Vermieter und möchte
wissen wie die Rechtslage aussieht.

Wo bleibt bei diesem Tipp dagegen die Lösung für den
Geldbeutel des M?

Ist doch gar kein Tipp sondern nur die Rechtslage.

Wer sich wohl als Gesetzgeber diesen unpraktikablen Unfug
ausdachte…

Du denkst, das Eichen von Meßgeräten ist überflüssig?
Na ich hoffe du verzeihst mir, wenn ich jetzt mit dem Kopf
schüttel :wink:

Gruß

Joschi

Hallo Joschi :smile:

So kann nur ein Paragraphenreiter schreiben…

Mal angenommen Joschi mietet ein Wohnung mit Wasseruhr. Die
Abrechnung erfolgt über ein ungeeichte Wohnungsuhr.

wäre mir persönlich völligst egal.

gut, nir auch

Würde Joschi wegen einer einmaligen mögl. durchgeklagten
Rückzahlung eines Teils der Wasserrechnung eben 11% der
Wasseruhrenwechslekosten pro Jahr mehr auf die Nettomiete
bezahlen wollen?

Deshalb würd ich wohl auch nicht klagen. Ich weiss mit meiner
Freizeit besseres anzufangen.

genau

Zumal nach ca. 7 Jahren dasselbe nochmal stattfindet die Miete
steigt allein wegen dieser Modernisierungsmieterhöhung
überliniear an.

Naja Kaltwasserzähler müssen alle 6 Jahre geeicht werden.

hicks, war da nicht ein - ca. -

Eine
Modernisierungsmaßnahme ist das dann auch nicht, sondern es
handelt sich um umlagefähige Betriebskosten.

hmm, da würde mich mal die Quelle dafür interessieren.

Daneben kann die Nettomiete auch noch
unberührt davon nach zB Mietenspiegel angehoben werden.

Hat ja damit nix zu tun.

Nur wenn der VM dies leicht nimmt und sich wenig über diesen M ärgert, sofern es einen VM gibt.

(Um so einen Reiter loszuwerden würde dies ein gangbarer Weg
sein…)

Ich reite doch nicht, bin nur verwundert wie du dir so sicher
sein kannst, dass der Poster eine Antwort aus Sicht des
Mieters
haben möchte. Vielleicht ist er ja auch der Vermieter und
möchte
wissen wie die Rechtslage aussieht.

Hmm, es ging um eine Eigentümergemeinschaft…
…war da nicht ein M in der Wohnung?

Wo bleibt bei diesem Tipp dagegen die Lösung für den
Geldbeutel des M?

Ist doch gar kein Tipp sondern nur die Rechtslage.

die oft einfach nur:

Wer sich wohl als Gesetzgeber diesen unpraktikablen Unfug
ausdachte…

Du denkst, das Eichen von Meßgeräten ist überflüssig?

Nein, wird von mir nicht gedacht, sondern ob es auch technisch möglich wäre die Standzeiten für diese Geräte zu erhöhen, bzw. ein einfaches Eichverfahren vor Ort anzubieten.

Na ich hoffe du verzeihst mir, wenn ich jetzt mit dem Kopf
schüttel :wink:

:wink:), klar, da ja ein Scherz brüllt…

Gruß

vlg MC

Hallo Mc Leo,

wie ich unsere Diskussionen liebe :wink:.

Eine
Modernisierungsmaßnahme ist das dann auch nicht, sondern es
handelt sich um umlagefähige Betriebskosten.

hmm, da würde mich mal die Quelle dafür interessieren.

Nur der erstmalige Einbau der Wasseruhren stellt eine Modernisierungsmaßnahme da. Dies wird begründet mit den §§ 554 und 559 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html , http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html). Danach sind Modernisierungsmaßnahmen unter anderem Maßnahmen die nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken .
Die Eichung der eingebauten Uhren erfüllen dieses Kriterium natürlich nicht mehr, sondern stellen lediglich laufend anfallende Betriebskosten nach § 2 Nr.2 der Betriebskostenverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html) da.

Du denkst, das Eichen von Meßgeräten ist überflüssig?

Nein, wird von mir nicht gedacht, sondern ob es auch technisch
möglich wäre die Standzeiten für diese Geräte zu erhöhen, bzw.
ein einfaches Eichverfahren vor Ort anzubieten.

Wäre technisch bestimmt möglich, bringt aber nix weil die Eichfristen halt in der Eichordnung Anhang B Ordnungsnummer 6.1 (http://www.buzer.de/gesetz/3850/a53895.htm) vorgegeben sind.

Gruß

Joschi

Hi,

wie ich unsere Diskussionen liebe :wink:.

*g* geht mir genauso :wink:)

Eine
Modernisierungsmaßnahme ist das dann auch nicht, sondern es
handelt sich um umlagefähige Betriebskosten.

hmm, da würde mich mal die Quelle dafür interessieren.

Nur der erstmalige Einbau der Wasseruhren stellt eine
Modernisierungsmaßnahme da. Dies wird begründet mit den §§ 554
und 559 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html ,
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html). Danach sind
Modernisierungsmaßnahmen unter anderem Maßnahmen die
nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken
.
Die Eichung der eingebauten Uhren erfüllen dieses Kriterium
natürlich nicht mehr, sondern stellen lediglich laufend
anfallende Betriebskosten nach § 2 Nr.2 der
Betriebskostenverordnung
(http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html) da.

Schön, dann sind ja Umbauten von Wasseruhren in den Wasserkubikpreis einzurechnen. Der Wasserpreis würde so alle paar Jahre schwanken…und das auch noch für jede Wohneinheit unterschiedlich, auch gut zu wissen.

Du denkst, das Eichen von Meßgeräten ist überflüssig?

Nein, wird von mir nicht gedacht, sondern ob es auch technisch
möglich wäre die Standzeiten für diese Geräte zu erhöhen, bzw.
ein einfaches Eichverfahren vor Ort anzubieten.

Wäre technisch bestimmt möglich, bringt aber nix

Doch, weil nach den besseren technischen Gegebenheiten diese dann angepasst werden kann:

weil die
Eichfristen halt in der Eichordnung Anhang B Ordnungsnummer
6.1 (http://www.buzer.de/gesetz/3850/a53895.htm) vorgegeben
sind.

Das einfache Eichverfahren (ZB per Messkoffer) vor Ort gibt es dennoch nicht. :frowning:

vlg MC

Hallo Mc Leo,

Schön, dann sind ja Umbauten von Wasseruhren in den
Wasserkubikpreis einzurechnen. Der Wasserpreis würde so alle
paar Jahre schwanken…und das auch noch für jede Wohneinheit
unterschiedlich, auch gut zu wissen.

nein, die Eichung taucht einfach als Position in der Betriebskostenabrechnung auf und wird nicht in den Kubikmeterpreis eingerechnet.

Wäre technisch bestimmt möglich, bringt aber nix

Doch, weil nach den besseren technischen Gegebenheiten diese
dann angepasst werden kann:

und was dann? 10 Jahre, 20 Jahre? Dann gäbe es immer noch Leute die sagen würden die Fristen seien zu kurz…

Das einfache Eichverfahren (ZB per Messkoffer) vor Ort gibt es
dennoch nicht. :frowning:

Ja, weil technisch schlecht umzusetzen und vor Ort eher noch mehr Aufwand. So werden die Dinger einfach ausgetauscht, ist doch die schnellste und effektivste Art und Weise. Wenn die Eichung vor Ort durchgeführt werden würde, so müßte man sie ebenfalls ausbauen.

Gruß

Joschi

Hi,

Schön, dann sind ja Umbauten von Wasseruhren in den
Wasserkubikpreis einzurechnen. Der Wasserpreis würde so alle
paar Jahre schwanken…und das auch noch für jede Wohneinheit
unterschiedlich, auch gut zu wissen.

nein, die Eichung taucht einfach als Position in der
Betriebskostenabrechnung auf und wird nicht in den
Kubikmeterpreis eingerechnet.

Sie werden also im Verteilerschlüssel - sonstiges - untergebracht, auch gut. Einen extra Verteilerschlüssel einzuführen wäre wohl ein nogo.

Wäre technisch bestimmt möglich, bringt aber nix

Doch, weil nach den besseren technischen Gegebenheiten diese
dann angepasst werden kann:

und was dann? 10 Jahre, 20 Jahre? Dann gäbe es immer noch
Leute die sagen würden die Fristen seien zu kurz…

Wie erwähnt nach dem Gegebenheiten einer moderneren Technik. Für viele Dinge gibt es laufend angepasste DIN Normen etc.

Das einfache Eichverfahren (ZB per Messkoffer) vor Ort gibt es
dennoch nicht. :frowning:

Ja, weil technisch schlecht umzusetzen

Nein, eben nicht. Der TÜV kommt auch inzwischen in die Werkstätten zur Abnahme. Warum sollen zertifizierte Unternehmen dies nicht auch übernehmen können. In der Medizintechnik übrigens heute schon üblich.

und vor Ort eher noch
mehr Aufwand.

Auch nicht. Ausbauen, an den Messkoffen stöpseln, messen, Rückbau fertig. Ein und ausgebaut werden sowieso nur der Uhreinsatz an sich, das Metallgehäuse mit Verschraubung kann verbleiben…

So werden die Dinger einfach ausgetauscht, ist
doch die schnellste und effektivste Art und Weise.

Ja, und die teureste, die am meisten Resourcen verbraucht, Müll erzeugt und Bürokratie hervorruft.
Man nennt dies Arbeitsmaximierung mit ein Minimum an Effektivität, eben so kann der Staat am meisten von den M abzwacken.

Wenn die
Eichung vor Ort durchgeführt werden würde, so müßte man sie
ebenfalls ausbauen.

Ja, das läßt sich leider nicht vermeiden, es sein denn es werden Spezialabzweigventile vor und hinter der Uhr angebracht, bzw.
integriert an dem der Messkoffer angeschlossen werden kann.

vlg MC

Hi,

Auch hi,

Schön, dann sind ja Umbauten von Wasseruhren in den
Wasserkubikpreis einzurechnen. Der Wasserpreis würde so alle
paar Jahre schwanken…und das auch noch für jede Wohneinheit
unterschiedlich, auch gut zu wissen.

nein, die Eichung taucht einfach als Position in der
Betriebskostenabrechnung auf und wird nicht in den
Kubikmeterpreis eingerechnet.

Sie werden also im Verteilerschlüssel - sonstiges -
untergebracht, auch gut. Einen extra Verteilerschlüssel
einzuführen wäre wohl ein nogo.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html und hier dann Abs.2

vlg MC

auch
vnA

Hallo vnA,

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html und hier
dann Abs.2

danke für die Berichtigung.

Gruß

Joschi