Servus Gero,
ich bin ein paar Tage lang lieber auf das schöne Spiegeleis des Wörthsees gegangen, als auf ‚kurze‘ Ausführungen lang zu antworten. Weil wir uns aber wohl noch öfter hier begegnen werden, geht es doch nicht mit ‚einfach so stehen lassen‘.
Dann hätte ich auch Zertifizierung nach ISO 9001 geschrieben.
Was das Wort Zertifizierung bedeutet, kann jeder bei Wikipedia
o.ä. nachlesen.
Du kannst annehmen, daß mir die üblichen Zivilisationstechniken bekannt sind. Ich wollte auch nicht wissen, wie ‚Zertifizierung‘ in Nachschlagewerken erklärt wird, sondern was Du damit meinst. Hinweis: Der Begriff findet sich ja in ‚Zertifikat‘ wieder. Könntest Du bitte den konkreten Zertifikataussteller nennen, den Du meinst.
Welche Fachkompetenz wird da regelmäßig überprüft?
Die Fachkompetenz die sich auf sein Spezialgebiet bezieht.
Aha - ein Spezialgebiet ist ein Gebiet, auf dem man regelmäßig überprüft wird. Wenn man regelmäßig überpsüft wird, ist man ein Spezialist. Könntest Du, neben diesem Zirkelschluß, Roß und Reiter nennen? Also - wer prüft, mit welcher, von wem anerkannten, Autorität die (praktische und theoretische?) Fachkompetenz nach welchen Kriterien? Mit welchen Sanktionen, durch wen, müßte ich, Kai Müller, rechnen, wenn ich mich ab heute als ‚Spezialisten für ästhetische Zahnheilkunde‘ bezeichnen würde? Probieren wir es doch gleich einmal:
ich bin Spezialist für ästhetische Zahnheilkunde.
Was passiert jetzt?
Du versuchst bei Laien eine falschen Eindruck zu erwecken,
denn ich habe nie versucht, den Begriff des
Qualitätsmanagements mit dem Begriff des Spezialisten zu
vermischen. Die beiden Begriffe haben auch nichts miteinander
zu tun.
Ich gebe zu - hier habe ich geraten. Nachdem Du hartnäckig ausweichst, wenn ich nach der Art des Spezialisten frage, um den es hier gehen soll, habe ich mir bekannte Beispiele verwendet.
Deine Behauptung ,„Der Begriff des Spezialisten in der Medizin
ist in Deutschland juristisch belegt.“, ist sprachlich vage
(was heißt ‚juristisch belegt?)
Juristisch belegt bedeutet mit einer konkreten juristischen
Bedeutung behaftet. Schade daß ich hier Begriffe des
allgemeinen Sprachgebrauchs erklären musst nur weil Du sie für
‚vage‘ hälst.
Wieder ein Zirkelschluß. Wenn etwas mit einer ‚konkreten juristischen Bedeutung behaftet‘ ist, findet man es in der Regel in Gesetzen, Satzungen, Gerichtsentscheidungen mit normativer Kraft. Wüßtest Du da Beispiele?
Wie ich bereits in meiner letzten Stellungnahme geschrieben
habe, kann Dir das ein Fachanwalt für Medizinrecht besser
erklären. Dem würdest Du dann vielleicht auch glauben.
Hab’ ich getan. Ist für mich ziemlich einfach. Mein Sohn ist Fachanwalt für Medizinrecht.
Spezialist einer deutschen Fachgesellschaft darf sich nur
nennen, wer eine sehr aufwändige Prüfung vor einer
qualifizierten Expertenkommision abgelegt hat.
Das mag stimmen. Wenn ich mich allerdings ‚Spezialist‘ des Fachgebietes nennen würde, das die Fachgesellschaft für sich beansprucht, ginge das die Fachgesellschaft nichts an. Schließlich ist sie, bestenfalls, ein Verein. Nicht mehr und nicht weniger.
Genauso wie man sich in Deutschland nur Doktor nennen darf nach einer
abgeschlossenen Promotion.
Dafür gibt es ein Gesetz. Man findet es da:
§132a StGB
Sagst Du mir, wo ich ein einschlägiges Gesetz über ‚Spezialisten in Fachgesellschaften‘ finden kann?
Fazit für die mitlesenden Nicht-Zahnmediziner: Spezialisten
für ästhetische Zahnheilkunde gibt es nach Selbsternennung und
möglicher Teilnahme an irgendwelchen kommerziellen Kursen.
Diese Behauptung ist falsch und zeugt von völliger Unkenntnis.
Zum Spezialisten darf man sich nicht selbst ernennen. Das
kannst Du gerne in den Statuten der DGZMK und der DGÄZ
nachlesen.
Hier handelt es sich wohlgemerkt um Vereinsstatuten. Ansonsten stimmt es schon, wenn ich schreibe:
Inhalte und Curricula sind nicht öffentlich/rechtlich
abgesichert und geregelt – der Rest ist hype.
siehe oben
siehe oben 
Mir ist nach Deinen Stellungnahmen nicht ganz klar, welche
Intention Du verfolgst.
Es geht eben nicht um meine Intention, es geht darum, daß man als Patient Glück haben kann, wenn man glaubt, daß jemand ein Spezialist ist, weil er irgendwelche Zertifikate an der Wand hängen hat. Dann war es eben ein gründlicher Verein, der seinen Mitgliedern wertvolle Inhalte anbietet, der die Curricula strukturiert und der sich darum kümmert, daß die aufgestellten Qualitätsstandards nachhaltig Beachtung finden. Das alles kann man dem Zertifikat nicht ansehen. Für die von Dir genannte DGZMK treffen sie beispielsweise nicht zu. Ich war 30 Jahre Mitglied dieser ‚Fachgesellschaft‘. Ob ich täglich fachlichen Bockmist gebaut habe, hat die DGZMK nicht interessiert, sie hätte es auch nicht feststellen- oder überprüfen können, oder -wollen.
Natürlich hast Du recht, wenn Du die Fragwürdigkeit der Mundpropaganda qua Objektivität und Übertragbarkeit anführst. Nur - das können unsere Patienten recht gut einschätzen. Wenn mir eine Pfeife aus meinem Bekanntenkreis einen Arzt empfiehlt, dann ist das eben die Empfehlung einer Pfeife. Wenn irgendwelche Fachgesellschaften keine Pfeifen sind, werden sie etwas tun müssen, um mir das nahezubringen. So einfach ist das. Einen Grafiker mit dem Entwurf eines imposanten Zertifikates zu beauftragen, na ja? Oder z.B. in Linz im akademischen Durchlauferhitzer einen ‚Master of . . .‘ von Pischels Gnaden zu erzeugen? Isses das?
Ich würde mich sehr freuen, wenn unsere Diskussionen in
Zukunft wieder etwas sachlicher geführt werden könnten im
Sinne der ratsuchenden Leser dieses Forums.
Ich will mir Mühe geben. Aber in meinem Alter ist die Kombination von Starrsinn und Zynismus endemisch. So eine Art Dr. House-Syndrom.
P.P.S. Leider ist es mir doch nicht gelungen, mich kurz zu
fassen
Ich hab’s gar nicht erst versucht, tant pis.
See you on the waves.
Kai