Geeigneten Zahnarzt für ästhetische Zahnheilkunde

Hallo!

Schon seit Längerem trage ich mich mit dem Gedanken, meine Schneidezähne mit Veneers/Lumineers verblenden zu lassen und die Zähne bleachen zu lassen.
Allerdings wüsste ich gerne, ob es objektive Kriterien (Mitgliedschaften in Gesellschaft etc.) gibt, an denen man die Fähigkeiten des jeweiligen Arztes ablesen kann, denn schließlich ist es schon ein finanzieller Aufwand, der geplant sein möchte.

Liebe Grüße

die maya

Hallo, es ist eine Sache einen guten Zahnarzt dafür zu finden aber viel wichtiger als die Präparation für Veneers ist eine schöne „Keramikschale“ herzustellen und dafür muss die Praxis mit einem guten Labor zusammenarbeiten. Also das Endergebnis hängt daher sehr stark von einem guten Zahntechniker ab.

Hallo, es ist eine Sache einen guten Zahnarzt dafür zu finden
aber viel wichtiger als die Präparation für Veneers ist eine
schöne „Keramikschale“ herzustellen und dafür muss die Praxis
mit einem guten Labor zusammenarbeiten. Also das Endergebnis
hängt daher sehr stark von einem guten Zahntechniker ab.

Am besten wäre eine Praxis wo das Labor direkt mit im Haus ist, damit der Techniker sich ein eigenes Bild machen kann, wie die Zahnformen und Farben genau sind. Dadurch wird das Ergebnis noch besser.

Hallo Maya,

eine gute Adresse ist sicher die DGÄZ.
Schau mal hier:
http://www.dgaez.de/no_cache/patienten/interaktive-f…

Da sollte sich jemand finden.

Lieben Gruß
Dantis

Servus Maya,

ich habe noch nicht vernommen, daß eine der einschlägigen Gesellschaften einen Zahnarzt wieder hinausgeschmissen hätte, weil seine Arbeiten unästhetisch wären. Hier ist die gute alte Mundpropaganda durch zufriedene Patienten immer noch kein schlechter Weg. Wenn sich dann noch die Möglicheit bietet, Referenzfälle zu sehen, wäre das schon das höchste der Gefühle. Mobile Litfaßsäulen im Lions-Club und/oder auf dem 19ten Green finden sich unter der Kollegenschaft allerdings leichter :wink:)

Gruß
Kai

In meinem Bekanntekreis sind die Damen und Herren allerdings doch ganz gut „bezahnt“. Letzlich weiss ich nicht, ob dies auf guten Wuchs oder Nachhilfe zurückzuführen ist. Dies ist hingegen kein sehr gutes Gesprächsthema, so dass die Frage nach einem guten Zahnarzt immer noch dem engsten Freundeskreis oder der Familie vorbehalten bleibt. Deshalb ist der Weg der Mundpropaganda ein angeschränkt gangbarer. Hingegen ist die Suche im Katalog der dgäz verlockend einfach.
Allerdings scheint es, als stündest du den Gesellschaften durchaus kritisch gegenüber, oder habe ich dies falsch aufgenommen?

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Allerdings scheint es, als stündest du den Gesellschaften
durchaus kritisch gegenüber, oder habe ich dies falsch
aufgenommen?

Servus Maya,

Durchaus nicht. Die meisten Gesellschaften sind durchaus OK. Sie bieten strukturierte Fortbildung auf meist hohem fachlichem Niveau. Sie prüfen aber nicht, ob man davon auch Gebrauch macht, vielleicht gar noch erfolgreich :wink:

Sowas gibt es allerdings auch. Siehe z.B. hier:
http://www.za-karlsruhe.de/de/index.php

oder hier

http://www.fundamental.de/seminar.htm;jsessionid=7D7…

Die DGÄZ spricht zwar von ‚zertifizierten Spezialisten‘, wenn man sich aber die ‚Werthaltigkeit‘ dieses Begriffes genauer anschaut, verschwindet er eher im wesenlosen. Wirkliche ‚Spezialisten‘ im Sinne von Fachzahnärzten kennt die deutsche Zahheilkunde nur wenige. Das sind die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, die Fachärzte für Gesichts- und Kieferchirurgie und, auf wenige Bundesländer beschränkt, die Fachzahnärzte für Parodontologie. Der Rest des ‚Spezialistentums‘ ist Beliebigkeit. Ich habe mich ja auch als ‚Spezialisten‘ für Zahnheilkunde bezeichnet, damit ich hier von Euch zahnmedizinischen Laien konsultiert werde. Approbationsurkunde habe ich allerdings auch keine vorgelegt.

Was in letzter Zeit um sich greift, ist die Einführung von ‚Master‘-Studiengängen. Dies ist ein eigen Kapitel, auf das ich hier jetzt nicht auch noch eingehen will. Es hat durchaus auch seine Schattenseiten.

Zur Mundpropaganda: Ich habe über 30 Jahre in einem Ort der 5000-Einwohner-Klasse praktiziert. Die Selektion durch meine Patientenschaft (wer probiert’s mit mir, wer tut dies auf keinen Fall, wer tut es nicht mehr) war rührend transparent und hat bestens funktioniert. Natürlich auf Mund-zu-Mund-Basis, wie denn sonst?

Gruß

Kai

Hallo Kai,

Deine Ausführungen muss ich leider etwas klarstellen:

Durchaus nicht. Die meisten Gesellschaften sind durchaus OK.
Sie bieten strukturierte Fortbildung auf meist hohem
fachlichem Niveau. Sie prüfen aber nicht, ob man davon auch
Gebrauch macht, vielleicht gar noch erfolgreich :wink:

Es gibt keine Aus-, Weiter- oder Fortbildungseinrichtung die nachträglich überprüft, ob man das Gelernte auch anwendet. Nur der zertifizierte Spezialist muss sich einer regelmäßigen (alle 5 Jahre) Prüfung seiner Fachkompetenz unterziehen, wenn er sich weiterhin als solcher bezeichnen will.

Sowas gibt es allerdings auch. Siehe z.B. hier:
http://www.za-karlsruhe.de/de/index.php

oder hier

http://www.fundamental.de/seminar.htm;jsessionid=7D7…

Die Firma Fundamental, als eine rein kommerziell ausgerichtete private Fortbildungseinrichtung, höher anzusiedeln als eine zahnärztliche Fachgesellschaft erstaunt mich schon sehr.

Die DGÄZ spricht zwar von ‚zertifizierten Spezialisten‘, wenn
man sich aber die ‚Werthaltigkeit‘ dieses Begriffes genauer
anschaut, verschwindet er eher im wesenlosen.

Woher nimmst Du diese Erkenntnis? Der Begriff des Spezialisten in der Medizin ist in Deutschland juristisch belegt. Spezialist einer deutschen Fachgesellschaft darf sich nur nennen, wer eine sehr aufwändige Prüfung vor einer qualifizierten Expertenkommision abgelegt hat. Genauso wie man sich in Deutschland nur Doktor nennen darf nach einer abgeschlossenen Promotion. Den Titel Spezialist kann man nicht kaufen wie zum Beispiel ein x-beliebiges Zertifikat einer Fortbildungseinrichtung, bei dem zur Erteilung nur Anwesenheit aber keine Fachkenntnis gefordert ist.

Wirkliche
‚Spezialisten‘ im Sinne von Fachzahnärzten kennt die deutsche
Zahheilkunde nur wenige.

Ein Spezialist ist kein Fachzahnarzt im Sinne der deutschen Weiterbildungsordnungen.

Das sind die Fachzahnärzte für
Kieferorthopädie, die Fachärzte für Gesichts- und
Kieferchirurgie und, auf wenige Bundesländer beschränkt, die
Fachzahnärzte für Parodontologie.

Da es nur für einen kleinen Teil der Zahnmedizin Weiterbildungsordnungen gibt, wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund und Kieferheilkunde der Spezialist eingeführt, um damit Zahnärzte zu kennzeichnen, die über weit überdurchschnittliche Kenntnisse in Teilgebieten der Zahnmedizin verfügen, für die es keine Weiterbildungsordnungen gibt.

Der Rest des
‚Spezialistentums‘ ist Beliebigkeit.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht wird Dir da eine ganz andere Auskunft geben.

Ich habe mich ja auch als
‚Spezialisten‘ für Zahnheilkunde bezeichnet, damit ich hier
von Euch zahnmedizinischen Laien konsultiert werde.
Approbationsurkunde habe ich allerdings auch keine vorgelegt.

Wenn Du Dich in diesem Forum als Spezialist bezeichnest, so hat dies nichts mit dem Begriff eines Spezialisten einer deutschen Fachgesellschaft zu tun. Hier weiß ja auch jeder, daß für die Selbsterklärung zum Experten keine Ausbildung bzw. zertifizierte Qualifikation erforderlich ist.

Was in letzter Zeit um sich greift, ist die Einführung von
‚Master‘-Studiengängen. Dies ist ein eigen Kapitel, auf das
ich hier jetzt nicht auch noch eingehen will. Es hat durchaus
auch seine Schattenseiten.

Die beste und seriöseste Möglichkeit, sich als Patient über die Spezialisierung eines Zahnarztes zu informieren, bietet mit Sicherheit die DGZMK unter www.dgzmk.de mit ihren Untergesellschaften.

Gruß Gero

Servus Gero,

wenn ich auf Deine ‚Klarstellung‘ reagiere, dann hauptsächlich deshalb, weil wir uns in einem Gebiet tummeln, das in den letzten Jahren für die Betroffenen von interessierter Seite intransparent gehalten wurde. Patienten/Verbraucher wollen wählen können. Dazu gehören verläßliche Kriterien, wenn es um die Kompetenz der sogenannten Leistungsanbieter geht. An w-w-w würden sich nicht so viele beteiligen, wenn es ihnen nicht um Transparenz ginge.
Schauen wir uns also den Spezialistenbegriff noch einmal an:

Es gibt keine Aus-, Weiter- oder Fortbildungseinrichtung die
nachträglich überprüft, ob man das Gelernte auch anwendet. Nur
der zertifizierte Spezialist muss sich einer regelmäßigen
(alle 5 Jahre) Prüfung seiner Fachkompetenz unterziehen, wenn
er sich weiterhin als solcher bezeichnen will.

Von welcher Zertifizierung schreibst Du hier? Wenn Du den Begriff der Zertifizierung verwendest, meinst Du vermutlich die Zertifizierung nach ISO 9001? Das wäre dann z.B. so etwas:

http://www.dental-qm.de/dental-qm-professional/umset…

Welche Fachkompetenz wird da regelmäßig überprüft? Stellen wir uns einen Zahnarzt mit einem hypothetischen Hirndefekt vor, der dazu führt, daß statt eine Zahnes im Unterkiefer, immer der gleichnamige im Oberkiefer gezogen würde. Wie lange würde es dauern, bis der zertifizierte Spezialist von seiner Fachgesellschaft an seinem Tun gehindert würde?
Qualitätsmanagement ist mittlerweile gesetzliche Pflicht der Zahnärzteschaft geworden. Bei Laien den Eindruck zu erwecken, daß jemand wegen eines implementierten QM-Systems spezielle Erfahrungen und Fähigkeiten in einem Teilgebiet unseres Faches hätte (also z.B. in der sogenannten ästhetischen Zahnheilkunde) wäre eine – allerdings systemgewollte – Irreführung.

Deine Behauptung ,„Der Begriff des Spezialisten in der Medizin ist in Deutschland juristisch belegt.“, ist sprachlich vage (was heißt ‚juristisch belegt?) und sachlich falsch. In der deutschen Zahnmedizin hat der Staat die Aufstellung und den Vollzug der Weiterbildungsordnungen den Zahnärztekammern übertragen. Diese Ordnungen sind im Internet zu finden. In keiner einzigen kommt der Begriff ‚Spezialist‘ überhaupt nur vor. ‚Fachgesellschaften‘, die irgendwelche Spezialisten ernennen, sind Einrichtungen, die dem Privatrecht und dem Vereinsrecht unterliegen. Wenn ich morgen eine ‚Deutsche Gesellschaft zum Erhalt linker Ohrläppchen‘ gründen wollte-, Geld für Kurse verlangen- und Zertifikate ausstellen wollte, wäre das meine Privatsache. Deine Gleichstellung der Zertifizierung mit der Promotion zeugt nicht eben von Kenntnissen. Mehr dazu da:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html

Was Du vermutlich meinst,ist das, was ich schon angedeutet habe: in den verschiedenen Bundesländern gibt es Weiterbildungsordnungen für einige Fachgebiete. Das sind derzeit die FachzahnärztInnen für Kieferorthopädie, Oralchirurgie und für Zahnheilkunde im öffentlichen Dienst. Dazu in Westfalen-Lippe die für Parodontologie. Diese Weiterbildung ist in Hinblick auf Dauer, Inhalte und Prüfungen geregelt, die Gebietsbezeichnungen sind m.W. geschützt. Ästhetische Zahnheilkunde ist nirgends Gegenstand einer Weiterbildungsordnung (hier begann unsere Meinungsverschiedenheit ja). Es gibt noch die praktische Grauzone der Interessensschwerpunkte, die bewußt keiner öffentlich/rechtlichen Regelung unterliegt, sondern dem Verantwortungsbereich der einzelnen ZahnärztInnen überlassen ist. Was Werbung anbelangt, sind die KollegInnen auf die Berufsordnungen verwiesen.

Was der ‚Bologna‘-Prozeß mit der möglichen Einführung von Bachelor und Master-Studiengängen mit der Zahnheilkunde machen wird, ist derzeit Gegenstand heftigster standespolitischer Diskussion. Da wird es in Zukunft noch viele bunte und teure Zertifikate geben, von denen Du behaupten wirst, daß man sie nicht kaufen könne.

Fazit für die mitlesenden Nicht-Zahnmediziner: Spezialisten für ästhetische Zahnheilkunde gibt es nach Selbsternennung und möglicher Teilnahme an irgendwelchen kommerziellen Kursen. Inhalte und Curricula sind nicht öffentlich/rechtlich abgesichert und geregelt – der Rest ist hype.

Gruß

Kai Müller

Hallo Kai,

vielen Dank, daß Du auf meine ‚Klarstellung‘ reagierst!!!

Da sich die meisten Leser für die Details unserer Auseinandersetzung nicht interessieren werden, versuche ich mich kurz zu fassen.

Von welcher Zertifizierung schreibst Du hier? Wenn Du den
Begriff der Zertifizierung verwendest, meinst Du vermutlich
die Zertifizierung nach ISO 9001? Das wäre dann z.B. so etwas:

Dann hätte ich auch Zertifizierung nach ISO 9001 geschrieben. Was das Wort Zertifizierung bedeutet, kann jeder bei Wikipedia o.ä. nachlesen.

Welche Fachkompetenz wird da regelmäßig überprüft?

Die Fachkompetenz die sich auf sein Spezialgebiet bezieht.

Stellen wir
uns einen Zahnarzt mit einem hypothetischen Hirndefekt vor,
der dazu führt, daß statt eine Zahnes im Unterkiefer, immer
der gleichnamige im Oberkiefer gezogen würde. Wie lange würde
es dauern, bis der zertifizierte Spezialist von seiner
Fachgesellschaft an seinem Tun gehindert würde?

Ein wenig sinnvoller Einwand. Dafür ist die Staatsanwaltschaft und die jeweilige Zahnärztekammer zuständig.

Qualitätsmanagement ist mittlerweile gesetzliche Pflicht der
Zahnärzteschaft geworden. Bei Laien den Eindruck zu erwecken,
daß jemand wegen eines implementierten QM-Systems spezielle
Erfahrungen und Fähigkeiten in einem Teilgebiet unseres Faches
hätte (also z.B. in der sogenannten ästhetischen
Zahnheilkunde) wäre eine – allerdings systemgewollte –
Irreführung.

Du versuchst bei Laien eine falschen Eindruck zu erwecken, denn ich habe nie versucht, den Begriff des Qualitätsmanagements mit dem Begriff des Spezialisten zu vermischen. Die beiden Begriffe haben auch nichts miteinander zu tun.

Deine Behauptung ,„Der Begriff des Spezialisten in der Medizin
ist in Deutschland juristisch belegt.“, ist sprachlich vage
(was heißt ‚juristisch belegt?)

Juristisch belegt bedeutet mit einer konkreten juristischen Bedeutung behaftet. Schade daß ich hier Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs erklären musst nur weil Du sie für ‚vage‘ hälst.

und sachlich falsch.

Wie ich bereits in meiner letzten Stellungnahme geschrieben habe, kann Dir das ein Fachanwalt für Medizinrecht besser erklären. Dem würdest Du dann vielleicht auch glauben.

In der
deutschen Zahnmedizin hat der Staat die Aufstellung und den
Vollzug der Weiterbildungsordnungen den Zahnärztekammern
übertragen. Diese Ordnungen sind im Internet zu finden. In
keiner einzigen kommt der Begriff ‚Spezialist‘ überhaupt nur
vor.

Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe allerdings keine Lust
meine klaren Aussagen hier zu wiederholen‚ nur weil Du sie bewusst falsch widerlegen willst.

Deine Gleichstellung der
Zertifizierung mit der Promotion zeugt nicht eben von
Kenntnissen.

Ich habe nie eine Zertifizierung mit einer Promotion gleichgestellt. Du solltest wirklich meinen Text genauer lesen:

Spezialist einer deutschen Fachgesellschaft darf sich nur nennen, wer eine sehr aufwändige Prüfung vor einer qualifizierten Expertenkommision abgelegt hat. Genauso wie man sich in Deutschland nur Doktor nennen darf nach einer abgeschlossenen Promotion.

Was der ‚Bologna‘-Prozeß mit der möglichen Einführung von
Bachelor und Master-Studiengängen mit der Zahnheilkunde machen
wird, ist derzeit Gegenstand heftigster standespolitischer
Diskussion. Da wird es in Zukunft noch viele bunte und teure
Zertifikate geben, von denen Du behaupten wirst, daß man sie
nicht kaufen könne.

Warum verfällst Du eigentlich in einen derart polemischen Stil? Wo und wann habe ich jemals behauptet, daß man Zertifikate nicht kaufen kann? Genau das Gegenteil habe ich postuliert!!

Fazit für die mitlesenden Nicht-Zahnmediziner: Spezialisten
für ästhetische Zahnheilkunde gibt es nach Selbsternennung und
möglicher Teilnahme an irgendwelchen kommerziellen Kursen.

Diese Behauptung ist falsch und zeugt von völliger Unkenntnis. Zum Spezialisten darf man sich nicht selbst ernennen. Das kannst Du gerne in den Statuten der DGZMK und der DGÄZ nachlesen.

Inhalte und Curricula sind nicht öffentlich/rechtlich
abgesichert und geregelt – der Rest ist hype.

siehe oben

Mir ist nach Deinen Stellungnahmen nicht ganz klar, welche Intention Du verfolgst.
Wie soll sich denn bitte ein medizinischer Laie über die Qualifikation von Ärzten und Zahnärzten informieren, wenn nicht über entsprechende Fachgesellschaften, die verbindliche Qualifikationsstandards festgelegt haben? Mundpropaganda hilft bei konkreten Problemen wohl kaum weiter. Da fließt viel zu viel subjektives Empfinden der Propagierenden mit ein. Mundpropaganda hilft nur dem jeweiligen Zahnarzt, über den positiv gesprochen wird. Der Umstand, daß über einen Arzt positiv gesprochen wird bedeutet lediglich, daß er bei Patienten gut ankommt ohne die geringste Möglichkeit des Rückschlusses auf seine fachliche Qualifikation.

Ich würde mich sehr freuen, wenn unsere Diskussionen in Zukunft wieder etwas sachlicher geführt werden könnten im Sinne der ratsuchenden Leser dieses Forums.

Gruß
Gero

P.S. Ich bin übrigens kein Spezialist der DGÄZ
P.P.S. Leider ist es mir doch nicht gelungen, mich kurz zu fassen

Servus Gero,

ich bin ein paar Tage lang lieber auf das schöne Spiegeleis des Wörthsees gegangen, als auf ‚kurze‘ Ausführungen lang zu antworten. Weil wir uns aber wohl noch öfter hier begegnen werden, geht es doch nicht mit ‚einfach so stehen lassen‘.

Dann hätte ich auch Zertifizierung nach ISO 9001 geschrieben.
Was das Wort Zertifizierung bedeutet, kann jeder bei Wikipedia
o.ä. nachlesen.

Du kannst annehmen, daß mir die üblichen Zivilisationstechniken bekannt sind. Ich wollte auch nicht wissen, wie ‚Zertifizierung‘ in Nachschlagewerken erklärt wird, sondern was Du damit meinst. Hinweis: Der Begriff findet sich ja in ‚Zertifikat‘ wieder. Könntest Du bitte den konkreten Zertifikataussteller nennen, den Du meinst.

Welche Fachkompetenz wird da regelmäßig überprüft?

Die Fachkompetenz die sich auf sein Spezialgebiet bezieht.

Aha - ein Spezialgebiet ist ein Gebiet, auf dem man regelmäßig überprüft wird. Wenn man regelmäßig überpsüft wird, ist man ein Spezialist. Könntest Du, neben diesem Zirkelschluß, Roß und Reiter nennen? Also - wer prüft, mit welcher, von wem anerkannten, Autorität die (praktische und theoretische?) Fachkompetenz nach welchen Kriterien? Mit welchen Sanktionen, durch wen, müßte ich, Kai Müller, rechnen, wenn ich mich ab heute als ‚Spezialisten für ästhetische Zahnheilkunde‘ bezeichnen würde? Probieren wir es doch gleich einmal:

ich bin Spezialist für ästhetische Zahnheilkunde.

Was passiert jetzt?

Du versuchst bei Laien eine falschen Eindruck zu erwecken,
denn ich habe nie versucht, den Begriff des
Qualitätsmanagements mit dem Begriff des Spezialisten zu
vermischen. Die beiden Begriffe haben auch nichts miteinander
zu tun.

Ich gebe zu - hier habe ich geraten. Nachdem Du hartnäckig ausweichst, wenn ich nach der Art des Spezialisten frage, um den es hier gehen soll, habe ich mir bekannte Beispiele verwendet.

Deine Behauptung ,„Der Begriff des Spezialisten in der Medizin
ist in Deutschland juristisch belegt.“, ist sprachlich vage
(was heißt ‚juristisch belegt?)

Juristisch belegt bedeutet mit einer konkreten juristischen
Bedeutung behaftet. Schade daß ich hier Begriffe des
allgemeinen Sprachgebrauchs erklären musst nur weil Du sie für
‚vage‘ hälst.

Wieder ein Zirkelschluß. Wenn etwas mit einer ‚konkreten juristischen Bedeutung behaftet‘ ist, findet man es in der Regel in Gesetzen, Satzungen, Gerichtsentscheidungen mit normativer Kraft. Wüßtest Du da Beispiele?

Wie ich bereits in meiner letzten Stellungnahme geschrieben
habe, kann Dir das ein Fachanwalt für Medizinrecht besser
erklären. Dem würdest Du dann vielleicht auch glauben.

Hab’ ich getan. Ist für mich ziemlich einfach. Mein Sohn ist Fachanwalt für Medizinrecht.

Spezialist einer deutschen Fachgesellschaft darf sich nur
nennen, wer eine sehr aufwändige Prüfung vor einer
qualifizierten Expertenkommision abgelegt hat.

Das mag stimmen. Wenn ich mich allerdings ‚Spezialist‘ des Fachgebietes nennen würde, das die Fachgesellschaft für sich beansprucht, ginge das die Fachgesellschaft nichts an. Schließlich ist sie, bestenfalls, ein Verein. Nicht mehr und nicht weniger.

Genauso wie man sich in Deutschland nur Doktor nennen darf nach einer
abgeschlossenen Promotion.

Dafür gibt es ein Gesetz. Man findet es da:
§132a StGB
Sagst Du mir, wo ich ein einschlägiges Gesetz über ‚Spezialisten in Fachgesellschaften‘ finden kann?

Fazit für die mitlesenden Nicht-Zahnmediziner: Spezialisten
für ästhetische Zahnheilkunde gibt es nach Selbsternennung und
möglicher Teilnahme an irgendwelchen kommerziellen Kursen.

Diese Behauptung ist falsch und zeugt von völliger Unkenntnis.
Zum Spezialisten darf man sich nicht selbst ernennen. Das
kannst Du gerne in den Statuten der DGZMK und der DGÄZ
nachlesen.

Hier handelt es sich wohlgemerkt um Vereinsstatuten. Ansonsten stimmt es schon, wenn ich schreibe:

Inhalte und Curricula sind nicht öffentlich/rechtlich
abgesichert und geregelt – der Rest ist hype.

siehe oben

siehe oben :wink:

Mir ist nach Deinen Stellungnahmen nicht ganz klar, welche
Intention Du verfolgst.

Es geht eben nicht um meine Intention, es geht darum, daß man als Patient Glück haben kann, wenn man glaubt, daß jemand ein Spezialist ist, weil er irgendwelche Zertifikate an der Wand hängen hat. Dann war es eben ein gründlicher Verein, der seinen Mitgliedern wertvolle Inhalte anbietet, der die Curricula strukturiert und der sich darum kümmert, daß die aufgestellten Qualitätsstandards nachhaltig Beachtung finden. Das alles kann man dem Zertifikat nicht ansehen. Für die von Dir genannte DGZMK treffen sie beispielsweise nicht zu. Ich war 30 Jahre Mitglied dieser ‚Fachgesellschaft‘. Ob ich täglich fachlichen Bockmist gebaut habe, hat die DGZMK nicht interessiert, sie hätte es auch nicht feststellen- oder überprüfen können, oder -wollen.

Natürlich hast Du recht, wenn Du die Fragwürdigkeit der Mundpropaganda qua Objektivität und Übertragbarkeit anführst. Nur - das können unsere Patienten recht gut einschätzen. Wenn mir eine Pfeife aus meinem Bekanntenkreis einen Arzt empfiehlt, dann ist das eben die Empfehlung einer Pfeife. Wenn irgendwelche Fachgesellschaften keine Pfeifen sind, werden sie etwas tun müssen, um mir das nahezubringen. So einfach ist das. Einen Grafiker mit dem Entwurf eines imposanten Zertifikates zu beauftragen, na ja? Oder z.B. in Linz im akademischen Durchlauferhitzer einen ‚Master of . . .‘ von Pischels Gnaden zu erzeugen? Isses das?

Ich würde mich sehr freuen, wenn unsere Diskussionen in
Zukunft wieder etwas sachlicher geführt werden könnten im
Sinne der ratsuchenden Leser dieses Forums.

Ich will mir Mühe geben. Aber in meinem Alter ist die Kombination von Starrsinn und Zynismus endemisch. So eine Art Dr. House-Syndrom.

P.P.S. Leider ist es mir doch nicht gelungen, mich kurz zu
fassen

Ich hab’s gar nicht erst versucht, tant pis.

See you on the waves.

Kai

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