Geerbt und Bank rückt Geld nicht raus. Wiso?

Guten Tag,

Ein Bekannter von mir hat eine eine Hohe Summe Geld geerbt. Nachdem das Geld auf das Konto transferiert worden ist, weigert sich nun die Bank das Geld freizugeben. Es liegen keine Pfändungen oder sonstiges vor. Mittlerweile wurde eine einstweillige Verfügung erwirkt gegen die Bank. Müssen die das jetzt freigeben? Ich seh echt kein Grund warum die das alles durch ihre Rechtsabteilung prüfen lassen. Vielleicht ist ja hier jemand dabei, der Ahnung davon hat um mich auzuklären. Ich mein da hat man Kohle auf dem Konto und kommt nicht ran ohne ersichtliche Gründe!

Danke schonmal!

Hallo,

sofern keine Pfändung oder ähnliches besteht, ist das sehr merkwürdig.
Die Verfügung ist auf jeden Fall bindend, auch sollte für den Zeitraum ein Zinsausgleich geltend gemacht werden.

Wie gesagt: Die Gründe sind eher spekulativ.

Hallo,
was sagt denn die Bank?

Gruß
Kati

Die Bank sagt den Grund nicht! Der Erbschein liegt vor und es laufen auch keine Pfändungen. Mein Bekannter war schon im Vorfeld nicht zufrieden mit der Bank und meinte er zieht das Geld sofort ab wenn es frei gegeben wird. Das sowas eine Bank nicht hören will ist klar. Könnte das der Grund sein?

Mir kommt die Geschichte komisch vor. Eine einstweilige Verfügung auf Zahlung? Gibt es (fast) nie! Das wäre die Vorwegnahme der Hauptsache. Die Geschichte dürfte dir falsch erzählt worden sein.

Levay

Nicht einstweilige Vefügung auf Zahlung, sonder auf Freigabe des Geldes!

Nicht einstweilige Vefügung auf Zahlung, sonder auf Freigabe
des Geldes!

Hi, man sollte sich da an d. BaFin mit Sitz in Bonn wenden.
MfG ramses90.

@Ein Bekannter von mir hat eine eine Hohe Summe Geld geerbt.

Woher weisst du das?

Gruß

Hallo,

Die Bank sagt den Grund nicht!

Der wäre aber nicht uninteressant…

Was passiert denn, wenn dein Bekannter fragt, was mit dem Geld ist- irgendwas müssen die doch sagen?

Gruß
Kati

Hi, Es ist ja gerade Sinn u. Zweck des Erbscheins, der Bank d. Sicherheit über d. Verfügungsgewalt d. Erben zu geben!
Ausser d. Prüfung d. Erbscheins u. d. Person d. Einreichers, hat d. Bank nichts zu prüfen!