Geerbt und nu?

Hallo, bei folgender konstellation wüdre mich eure meinung interessieen.

Frau A ist alleinerbin Ihres Freundes, dieser ist an einer ungeteilten erbengemeinschaft beteiligt.

nun möchte frau a sich auszahlen lassen.
Auf die erbengemeinschaft geht 2 grundstücke mit haus, und privatvermögen.

nun ist das Verhältnis zum rest der erbengemeinschaft schlecht.
kann sich die gemeinschaft gegen den auszahlungswusch wehren?
oder geht das nicht?
kan es sein das nicht alles ausgezahlt wird??
danke für eure hlfe

Hallo

Hallo, bei folgender konstellation wüdre mich eure meinung
interessieen.

Frau A ist alleinerbin Ihres Freundes, dieser ist an einer
ungeteilten erbengemeinschaft beteiligt.

Meines Wissens nach erbt doch nur die Ehefrau. Wie das generell in diesem Fall aussieht, werden wohl die Experten noch berichten.

LG
Mikesch

Hallo

Meines Wissens nach erbt doch nur die Ehefrau. Wie das
generell in diesem Fall aussieht, werden wohl die Experten
noch berichten.

Also, frau A war mit dem Sohn von frau B Zusammen. Herr b ist unverhofft verstorben, also gesetzliche erbfolge, das heisst doch frau b 50% kind 1 und kind 2 je 25%
nun stirbt kind 1, eben der verlobte der frau A
lg behave1981

nun stirbt kind 1, eben der verlobte der frau A

Verlobte sind meines Wissens keine gesetzlichen Erben. Wenn es kein Testament gibt, dürfte es für Frau A finster aussehen.

Frau A ist alleinerbin Ihres Freundes, dieser ist an einer

Sicher ? Gibt es ein Testament des Freundes von Frau A ?

kann sich die gemeinschaft gegen den auszahlungswusch wehren?

Wenn es kein testament des Erblassers gibt, muß sich die Erbengemeinschaft nicht wehren, weil es keine auszahlung gibt.

kan es sein das nicht alles ausgezahlt wird??

Klar.

hi
frau A ist tetamentariche aleinerbin

Da Frau A gem. Testament Alleinerbin des Verstorbenen ist, übernimmt sie alle Rechte (und Verbindlichkeiten) des Erblassers, auch seine Stellung in der Erbengemeinschaft nach dem Vater des Erblassers. Sie hat also dieselben Rechte und Pflichten wie
ihr Verlobter vor seinem Tod und ist wie eine Miterbin (nach dem Vater ihres Verlobten) zu behandeln. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Da Grundstücke vorhanden sind, funktioniert das so, dass die Erbengemeinschaft (gemeinsam, alle müssen zum Notar) die Grundstücke verkaufen und der Erlös entsprechend der Erbteile aufgeteilt wird. Spielen die Miterben nicht mit, kann A beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Grundstücke sich befinden, die Teilungsversteigerung beantragen. Der Grundbesitz kommt also unter den Hammer und der Versteigerungserlös - abzüglich der Gerichtskosten und -auslagen - wird entsprechend der Erbteile durch das Gericht aufgeteilt. Aber vorsicht: durch eine Teilungsversteigerung wird erfahrungsgemäß (viel) weniger erzielt als durch einen freien Verkauf. Es empfiehlt sich daher unbedingt, den Konsens mit den Miterben zu suchen und die Sache irgendwie einvernehmlich über die Bühne zu bringen. Das ist besser für die Nerven und das Portemonnaie aller Beteiligten.

frau A ist tetamentariche aleinerbin

Wenn das Testament gültig ist, hat die Erbengemeinschaft schlechte Karten.

frau A ist tetamentariche aleinerbin

Wenn das Testament gültig ist, hat die Erbengemeinschaft
schlechte Karten.

also muss die erbengemeinschaft sie voll auszahlen?
was ist wenn das privatvermögen festgelegt ist, und wie sieht es mit zinsen aus?
auf welches datum bezieht sich der erbanspruch?
danke nochmals