Geerbte Forderung eintreiben

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

A leiht B eine große Summe Geld. Und zwar 1985. B zahlt nicht zurück. 1988 kommt es zu einem Gerichtsurteil zugunten A. Der Gerichtsvollzieher kann aber nichts eintreiben. Die Sache gerät in Vergessenheit … A wird alt und kümmert sich nicht mehr darum.

2011 erben C und D gemeinsam den Anspruch von A.

Da noch keine 30 Jahre vorbei sind, dürfte der Anspruch aus dem Urteil noch nicht verjährt sein, richtig?

Der Aufenthaltsort von B ist nicht mehr bekannt. Möglicherweise ist B ins Ausland zurückgekehrt.

C und D möchten trotzdem versuchen, die Summe einzutreiben.

Wie gehen C und D am besten vor?
Gemeinsamer Anwalt?
Jeder für sich einen Anwalt?
Den Anspruch auf einen der beiden übertragen?
Deteletivbüro?
Inkasso beauftragen?
An Inkassio verkaufen (um wenigstens eine Teilsumme zu bekommen?)

Disclaimer: Es handelt sich hierbei um eine fiktive Frage zur Hintergrundinformation. WWW ist dabei eine Recherchequelle unter vielen. Mir ist bekannt, daß eine Antwort hier im Forum im konkreten Fall keine Rechtsberatung ersetzen kann. Antworten wie „Ab damit zum Anwalt“ erübrigen sich deshalb.

Liebe Grüße,
Max

Hallo !

Das sind Fragen !
Wie kann man auf solche Ideen kommen ?

Mein Tipp,vergesst die Forderung !

Ohne Anhaltspunkt,Schuldner ist inzwischen wieder bei Kasse,bringt es nichts.
Allein für diese Ermittlungen nach Aufenthalt und Finanzstatus braucht es Geld.

Wenn man einen Dummen findet der die Forderung aufkauft und wenigstens einen Bruchteil (unter 10%) zahlt,dann nichts wie hin !

mfG
duck313

Wie gehen C und D am besten vor?
Gemeinsamer Anwalt?
Jeder für sich einen Anwalt?
Den Anspruch auf einen der beiden übertragen?
Deteletivbüro?
Inkasso beauftragen?
An Inkassio verkaufen (um wenigstens eine Teilsumme zu
bekommen?)

da ein titel bereits in der welt ist, bedarf es keiner erneuten klage bzw. diese wäre erfolglos (§ 325 zpo).
der bestehende titel ist auf die erben umzuschreiben, § 727 zpo.
für die umschreibung geht man mit dem erbschein zum gericht des ersten rechtszugs (der rechtspfleger wird die umschreibung dann vornehmen).
da der titel nun berichtigt wurde kann die zwangsvollstreckung beginnen…

Hallo,

daß man da nicht neuerlich klagen muß, ist klar. :smile:

für die umschreibung geht man mit dem erbschein zum gericht
des ersten rechtszugs (der rechtspfleger wird die umschreibung
dann vornehmen).

Wenn in dem Gerichtsurteil bereits C und D und als spätere Erben der Forderung namentlich benannt werden, ist da trotzdem ein Erbschein notwendig?

da der titel nun berichtigt wurde kann die zwangsvollstreckung
beginnen…

Würdest Du damit einen Anwalt beauiftragen? Oder ein Inkassobüro?
Selber drum kümmern halte ich immer für keine so gute Idee.

Liebe Grüße,
Max

Würdest Du damit einen Anwalt beauiftragen? Oder ein
Inkassobüro?
Selber drum kümmern halte ich immer für keine so gute Idee.

Zuerst würde ich schon selber mal recherchieren.

Google wäre meine erste Anlaufstelle, den Schuldner zu finden.

Oder das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitzes.

Das sind Fragen !
Wie kann man auf solche Ideen kommen ?

Warum nicht?
Ein Titel „hält“ 30 Jahre.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner über 30 Jahre hinweg mittellos bleibt, ist nicht 100%!
Er kann selber geerbt haben, kann sich beruflich umorientiert haben,…

Mein Tipp,vergesst die Forderung !

NIEMALS.
Die Frage ist nur, wieviel Geld/Mühen man da investieren soll.
Einen Gang zum Einwohnermeldeamt und einen Abend Internetrecherche wäre es mir allemal wert.

Ich selber habe einen 28 Jahre alten Titel durchsetzen können!
Der Kerl hatte nämlich zwsichenzeitlich ein nettes Häuschen geerbt.
Vermutlich kochte er vor Wut. Kann mir egal sein. Das war vermutlich die teuerste Waschmaschine, die er je gekauft hat.

Ohne Anhaltspunkt,Schuldner ist inzwischen wieder bei
Kasse,bringt es nichts.
Allein für diese Ermittlungen nach Aufenthalt und Finanzstatus
braucht es Geld.

Nicht viel.

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