Privatvermögen vs. Betriebsvermögen
Hi !
Sollte sich die Immobilie im Privatvermögen befunden haben, sollten durch den Verkauf im Jahr 2010 grundsätzlich folgende Steuerarten geprüft werden:
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Erbschaft-/Schenkungssteuer (bin mir nicht sicher, ob es hier im Jahr 2005 eine Behaltensfrist gab, innerhalb derer der Erwerb begünstigt war)
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Einkommensteuer für ein privates Veräußerungsgschäft nach § 23 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html in den allermeisten Fällen dürfte durch die „Fußstapfen-Theorie“ des § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG hier aber wohl ein Vorgang vorliegen, der von diesem Paragraphen nicht erfasst ist.
Es könnte daneben relevant sein, ob zu dem Käufer eine verwandschaftliche Beziehung besteht. Es könnte sich möglicherweise um einen Fall der „vorweggenommenen Erbfolge“ handeln, die für den Käufer und/oder Verkäufer eine einkommensteuerliche Bedeutung hätte.
Auch die „Drei-Objekt-Grenze“ sollte bei Veräußerungen von Immobilien immer Erwähnung finden. Ob diese hier zu prüfen ist, ließ sich aus den Daten des Sachverhaltes nicht entnehmen.
Sollte der Vorgang tatsächlich Einkommensteuer auslösen, sollte auch über Fragen der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages gesprochen werden. -
Umsatzsteuer könnte möglicherweise eine Option sein. Hier kommt es auch auf die Umstände des Einzelfalles an.
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Grunderwerbsteuer wird üblicherweise vom Käufer getragen
Sollte die Immobilie zu einem Betriebsvermögen gehören, wird der Verkaufsvorgang stets eine Auswirkung auf die Einkommensteuer haben. Wie diese Auswirkungen im Einzelnen sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Die Aussagen zu den anderen Steuerarten finden hier auch Anwendung. Daneben könnte auch die Gewerbesteuer noch als Steuerart in Betracht kommen.
Es dürfte daher im Rahmen einer steuerlichen Optimierung sinnvoll sein, VOR dem Verkauf mit einem steuerlichen Berater in Kontakt zu treten.
BARUL76
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