Hallo, hat man, wenn man ein Haus mit vorhandenem Darlehen erbt ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht für das Darlehen?
Wenn ja, bis wann ?
Wo kann man das erlesen ?
Grüße frankylie
Hallo,
kurz: nein, das müste vertraglich festgelegt sein
länger: ein Erbe tritt in alle Verträge des Erblassers ein, die nicht automatisch im Todesfall enden (z.B. Lebensversicherung).
Man kann aber natürlich mit jedem Vertragspartner reden, ob er einen aus dem Vertrag entläst. Solche Gespräche enden dann zwischen - „ja natürlich, lassen Sie uns eine Abschrift der Sterbeurkunde zukommen“ und „auf keinen Fall“.
Cu Rene