Hallo,
vor 18 Jahren habe ich von meinem verstorbenen Vater das gemeinsam genutzte Haus zu 1/2 geerbt. Die andere Hälfte hat meine Mutter geerbt.
Ist es grundsätzlich möglich meine geerbte Hälfte an meine Mutter zu übertragen/überschreiben??
Hallo,
meines Wissens endet die entsprechende Frist
nach 10 Jahren nach dem Erbantritt.
Somit solltest Du es natürlich verkaufen können.
Da ich aber kein Jurist bin, empfehle ich den direkten
Draht zu einem Notar Deines Vertrauens, da dieser auch
die Formalitäten zur Grundbucheintragung und evtl. Auflassungsvormerkungen für Finanzierungen oder so
erledigen kann.
Gruß,
Dennis
Hallo toreichert,
du kannst jederzeit Deinen geerbten Teil jetzt an Deine Mutter verkaufen oder VERSCHENKEN = Niessbrauch
solltest Du verheiratet sein ebenso, aber es könnte sein dass der Partner gefragt wird.
MfG
petelennox
danke für die schnelle Antwort!
Es geht um eine mögliche Bafög-Beantragung zum Wintersemester 2012. Meine Mutter unterhält das Haus und erhält somit auch die Miete. Lediglich im Grundbuch bin ich zu 1/2 als Besitzer eingetragen. Dieses „Vermögen“ würde mir angerechnet werden. Durch eine Überschreibung an meine Mutter würden mir keine Nachteile entstehen, da ich wiederum von ihr der Alleinerbe bin.
hallo,
mit seinem erbe kann mann machen was mann will und nach 18 jahren erst recht. ich würde es aber nicht überschreiben oder übertragen sondern verkaufen für einen symbolischen wert beispiel 10€ weil es sonst eine schenkung ist dann kommen schenkungssteuern auf euch zu. .notar kosten enstehen so oder so. ich hoffe konnte helfen.würde beim rechtsanwald nochmal nachfragen 1 beratung ist kostenlos
lg melittchen
hallo
ich wüßte beim besten willen nicht was dem entgegenstehen würde.
natürlich mit notar
Hallo,
generell ist das möglich. Allerdings ist das mit Notargebühren verbunden. Und eventuell fallen Steuern an (Schenkungssteuer). Da gibt es aber Freibeträge. Je nach dem, wieviel das Haus wert ist, wird da nicht viel fällig (oder gar nichts), denn 1.) ist es nur ein halbes Haus und 2.) handelt es sich um eine Verwandtschaft ersten Grades mit einem hohen Freibetrag. Zwar werden Immobilien nicht mehr mit dem (extrem niedrigen) Einheitswert bemessen, der oft nur ein Bruchteil des Marktwertes betrug, aber soweit ich weiß, wird der Wert (Grundlage für die Besteuerung) eher ein bisschen zu niedrig als zu hoch angesetzt.
Alternativ dazu könnten Sie die Haushälfte an Ihre Mutter verkaufen, und sie könnte Ihnen den Kaufpreis stunden bis zu Ihrem Tod. Wenn Sie vor Ihnen stirbt, erben Sie das Haus wahrscheinlich sowieso (evtl. mit Ihren Geschwistern. Normalerweise überschreibt man ja von den Eltern auf die Kinder, aber dazu hatten Sie keine näheren Angaben gemacht). Einen Verkauf von meinem Opa auf meinen Vater mit Kaufpreisstundung haben wir mal gemacht, ist aber 30 Jahre her. Wie die Regelungen heute sind, weiß ich leider nicht. Da Sie sowieso einen Notar benötigen, kann der Ihnen hierzu rechtssichere Ragschläge geben.
Das sind alles nur Tipps, ich kann leider keine Gewähr übernehmen, denn ich bin weder Notar noch Jurist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem ein bisschen helfen konnte.
Viele Grüße
Hallo,
natürlich ist dies möglich. Warum sollte das nicht möglich sein. Mit Hilfe des Notares geht alles.russ
Gruss Hermann
Ja, rechtlich ohne erkennbare Probleme! Jedenfalls kann ich mir keine Bedenken oder Probleme vorstellen, die bei Ihnen bestehen könnten.
H.G.
Auch hallo,
bedaure, aber Erbrecht ist nicht gerade mein Fachgebiet.
Viele Grüße