Gefährdung des Straßenverkehrs

Hallo, ich habe eine Vorladung wegen Gefärdung des Straßenverkehrs - grob fahrlässig und rücksichtslos falsch überholt- bekommen, die Zivilpolizei hatte an den Tag vor Ort meine Daten aufgenommen.
Womit muss ich rechnen, was sollte ich jetzt zun?
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Morgen ist des Vorladungstermin und ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, daher würde ich mich um schnelle Antworten freuen!

Hallo!

Ich nehme an, es ist ein Vorladungstermin als Beschuldigter. Als solcher sind Sie zwar verpflichtet, Angaben zu den Personalien zu machen, nicht jedoch zur Sache. Das heißt, Sie brauchen zur Sache, also den ganzen Vorgang um den es geht, nichts zu sagen - wenn Sie nicht wollen.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich schriftlich oder über einen Rechtsanwalt zu äußern.

Das wird ihnen aber der Polizeibeamte nochmal sagen. Wenn Sie einen triftigen Grund für das Überholmanöver hatten, kann es nicht schaden, dies auch in der Vernehmung zu sagen. Vermutlich gibt es Zeugen des Vorfalls, denn irgendjemand müssen Sie ja gefährdet haben, der das wohl auch zur Anzeige gebracht hat. Oder die Polizei hat den Vorfall selbst beobachtet.

Falls Sie ins Auge fassen zu einen Rechtsanwalt zu gehen, dann würde ich in der Vernehmung nichts sagen. Ich würde dann einfach mal abwarten was raus kommt und wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, könnten sie allemal noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Was Sie zu erwarten haben?

Zunächst kommt es drauf an, ob der Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung zu halten ist. Oft hakt es daran, dass eine konkrete Gefährdung nicht nachzuweisen ist. Sollte das der Fall sein, würde das Strafverfahren eingestellt. Was in diesem Fall bliebe, wäre die Ordnungswidrigkeit wegen falsch Überholen. Ich glaube das wären 100 oder 120 Euro und 3 Punkte (weiß ich aber im Moment nicht so genau).

Sollte die Verkehrsgefährdung zutreffen, würden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine Geldstrafe erhalten - etwa 30 Tagessätze (ein Tagessatz ist das Einkommen, das sie an einem Tag erhalten - umgerechnet natürlich). Und es kann auch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben - muss aber nicht. In diesem Fall sollten sie wirklich überlegen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen - der könnte die Sache vielleicht etwas abmildern - wenngleich er die Angelegenheit nicht ungeschehen machen kann.

Also zusammengefasst:

  • hin gehen zur Vernehmung
  • Pflicht: Angaben zur Person
  • Angaben zur Sache wie Sie wollen - ja oder nein
  • Wenn Verkehrsgefährdung durchgeht - Rechtsanwalt
  • wenn es nur bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt - hinnehmen

So würde ICH es an Ihrer Stelle machen.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort,die mir erstmal sehr gut weitergeholfen hat.
Ja, die Zivilpolizei hat mich beobachtet und rausgewunken und dort meine Personalien aufgenommen.
Daher ist es wohl schwierig, mit Begründungen zur Sache.
Ich hatte auf der Schnellstraße jemanden rechts überholt,der sehr langsam auf der linken Spur fuhr.
Dieser drückte dann aber so aufs Gaspedal, dass ich gezwungen war schneller zu fahren. Um die Abfahrt dann nehmen zu können, war ich gezwungen,über die weiße Linie zu fahren und wohl, nach Angaben der Zivilpolizei jemanden auszubremsen.
Ich hatte es an dem Tag sehr eilig, da ich noch einen Termin hatte. Normalerweise mache ich sowas auch nicht und halte mich immer an die an die Straßenverkehrsordnung.
Ich hoffe, dass die Polizei morgen etwas gnädig ist. Einen Anwalt will ich nicht direkt einschalten.

Tut mir leid, ich war nicht zu Hause und sehe das Mail erst jetzt.
Was ist zu tun: Vorwürfe anhören; wenn sie unwiderlegbar stimmen dazu stehen; ansonsten Rechtsanwalt einschalten und dagegen  ankämpfen (wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden)
LG
Josef