Gefährdung im Straßenverkehr

Hallo zusammen,
ich versuche mein „Glück“ mal hier:

Gestern Abend, auf dem Heimweg über die Autobahn fuhr mein Kollege auf der linken Fahrspur (überholte grad nen LKW)
ca. 200m hinter uns kam ein anderes Fahrzeug angeschossen und tätigte schon die Lichthupe.
Das Fahrzeug kam immer näher, schien kaum abzubremsen. Ca. 5 - 10m hinter uns tätigte der Fahrer/ die Fahrerin abermal die Lichthupe und für immer dichter auf.
Mein Kollge konnte nun die Fahrspur wechseln und tat dieses auch unverzüglich.
Das andere Fahrzeug drängte sich quasi beim noch nicht vollendeten Spurwechsel an uns vorbei.

Nun meine Frage, was kann ich in so einer Situation machen, bzw. danach?
Ist es möglich Anzeige zu erstatten? Wie ist es dabei mit der Beweislage?
In welchem Zeitraum muss die Anzeige erfolgen?
Ist es sinnvoll direkt per Handy (Beifahrer oder Freisprech…) die Polizei anzurufen?
Wenn, welche Nummer? Gibt es eine einheitliche für die Autobahnpolizei?

Noch am Rande, wir fuhren ca. 140 km/h, der andere bestimmt 200km/h - 180km/h
Kennzeichen ist bekannt…
Tatzeit und Ort ist ebenfalls bekannt

Danke und Gruß

Marcel

Hallo,

wenn alles so genau bekannt ist und Zeugen vorhanden, ist das Nötigung evtl. mit Straßenverkehrsgefährdung, bei DEM Tempo SO Dicht aufzufahren.

Wenn ihr zu zweit seid, habt Ihr gute Chancen.

gruß

dennis

Hallo Marcel,

Hallo zusammen,
ich versuche mein „Glück“ mal hier:

Das ist legitim.

Gestern Abend, auf dem Heimweg über die Autobahn fuhr mein
Kollege auf der linken Fahrspur (überholte grad nen LKW)
ca. 200m hinter uns kam ein anderes Fahrzeug angeschossen

Wie darf man das verstehen?
Hat er das von hinten herannahende Fahrzeug behindert? Das ist ja anzunehmen, wenn er beim Ausscheren nur 200 Meter weit nach hinten sehen konnte und dort ein deutlich schnelleres Fahrzeug herannahte.

Ferner ist 140 (wie Du weiter unten schreibst) auf der linken Spur für einen Überholvorgang mit einem normalen Auto durchaus steigerungsfähig…

und
tätigte schon die Lichthupe.

Teufel auch…

Das Fahrzeug kam immer näher, schien kaum abzubremsen. Ca. 5 -
10m hinter uns tätigte der Fahrer/ die Fahrerin abermal die
Lichthupe und für immer dichter auf.

Das macht man natürlich nicht.

Mein Kollge konnte nun die Fahrspur wechseln und tat dieses
auch unverzüglich.

Brav.

Das andere Fahrzeug drängte sich quasi beim noch nicht
vollendeten Spurwechsel an uns vorbei.

Der Spurwechsel hat ihm/ihr wohl zu lange gedauert…

Nun meine Frage, was kann ich in so einer Situation machen,
bzw. danach?

Besser wäre es zu fragen was man DAVOR tun kann, s.o.

Ist es möglich Anzeige zu erstatten?

Das ist (fast) immer möglich.

Wie ist es dabei mit der
Beweislage?

Hier wird die Beweisführung über Zeugenaussagen gemacht.
Da ihr aber nicht wisst, wer gefahren ist, dürfte die Sache recht aussichtsslos sein.
Es gibt zunächst EDure Aussage, dass mit dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennz. xyz Eurer Ansicht nach eine Nötigung begangen worden ist.
Ihr könnt nicht sagen, wer der Fahrer war.

In welchem Zeitraum muss die Anzeige erfolgen?

Ich schätze mal innerhalb der kurzen Verjährung, also 3 Jahren.

Ist es sinnvoll direkt per Handy (Beifahrer oder Freisprech…)
die Polizei anzurufen?

Nein, die haben besseres zu tun, als sich mit so einem, mit Verlaub, Unsinn zu beschäftigen.

Wenn, welche Nummer? Gibt es eine einheitliche für die
Autobahnpolizei?

Es gibt die 110, welche jedoch für Notfälle reserviert sein sollte.

Noch am Rande, wir fuhren ca. 140 km/h, der andere bestimmt
200km/h - 180km/h

So ein Lümmel.
By the way: wusstet Ihr nicht, dass der Gesetzgeber in Deutschland auf der linken Fahrspur eine Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h vorschreibt!?

Kennzeichen ist bekannt…
Tatzeit und Ort ist ebenfalls bekannt

Ja, diese Un-„Tat“ sollte man unbedingt melden. Kann ja nicht angehen, dass jemand schneller fahren möchte als man selbst…

Im Ernst: Marcel, habt Ihr, Dein Kollege und Du, keine anderen Probleme?
Wie wird denn wohl der „Gegner“ reagieren?
Vermutlich wird er Euch eine Gegenanzeige wegen Verkehrsgefährdung (Ihr hättet ihn geschnitten) aufs Auge drücken oder er wird behaupten, nie dort gewesen zu sein, er wisse nicht, wer den Wagen zu der Zeit gefahren hat.

Spart Euch den Ärger und fahrt selbst ordentlich, dann geht auch nichts schief.
Diese deutsche Manie der Anzeigeerstattung ist nichts weiter als affig und wer „aus dem Verkehr gezogen gehört“ entscheidet (glücklicherweise) nicht der Deutsche Michel…
Spare Dir die Zeit, man kann sie deutlich wertvoller nutzen…

Grüße,

Mathias

HÄ???

By the way: wusstet Ihr nicht, dass der Gesetzgeber in
Deutschland auf der linken Fahrspur eine
Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h vorschreibt!?

???Kannst Du mir bitte mal eine Quelle nennen? Ich bin ja durchaus lernfähig…

Das ist wirklich ein Brüller - gehört ja fast schon ins Witzbrett…

Gruß

Hi!

Vergiß mal den Schwachsinn den Matthias schreibt (man kennt ihn nur leider hat er den Schein noch!)

In diesem Falle MUSST du imho gar Strafanzeige erstatten, denn der/die Assi wird weiter so fahren und gehört aus dem Verkehr gezogen! Da ihr zu zweit seid gibt es durchaus Erfolgsaussichten und selbst wenn nicht - früher oder später kommen mehrere Strafanzeigen und irgendwann apssiert was!

Ich habe in ähnlichem Falle (der Fahrer war noch schlimmer und zweifelsfrei sturzbetrunken) gleich angerufen - leider ohne Erfolg, aber egal.

Du kannst einfach die 110 anrufen egal wo du steckst - notfalls verbinden die dich schon weiter!

In diesem sinne: MACH ET OTZE!

Bernd

.

By the way: wusstet Ihr nicht, dass der Gesetzgeber in
Deutschland auf der linken Fahrspur eine
Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h vorschreibt!?

wo steht denn das???
son Blödsinn habe ich noch nie gelesen.

Über den Rest: Mantel des Schweigens gedeckt.

Grzß
HaWeThie

Hallo zusammen,
ich versuche mein „Glück“ mal hier:

[…]Alltäglicher Wahnsinnn auf der Autobahn beschrieben[…]

Hi Marcel,

ich muss Dir leider eine recht ernüchternde Antwort geben: Vergiß es. Der von Dir beschriebene Fall ist durchaus Alltag auf deutschen Autobahnen. Ein Strafantrag gegen den Fahrzeugführer endet in der Vielzahl der Fälle in einer Einstellung des Verfahrens, weil der Verursacher die Tat abstreitet und die Staatsanwaltschaft diese Dinge mit unzureichender Priorität behandelt. Gelegentlich kommt es zu Geldbußen oder Geldstraßen, die jedoch oft nur das das x-fache einer Tankfüllung betragen und von den Betroffenen mühelos bezahlt werden.

Die negativen Begleitumstände sind dabei jedoch als so gravierend zu bezeichnen, dass sich eine Verfolgung für Dich als Geschädigten nicht lohnt. In vielen Fällen kommt es zu Gegenanzeigen wegen falscher Anschuldigung, in anderen Fällen zu telefonischen oder schriftlichen Beschimpfungen des Zeugen, also Dir selbst. Und selbst wenn es in Einzelfällen wegen der Schwere der Tat zu empfindlichen Strafen wie Führerscheinentzug kommt, treten an die Stelle des zukünfiten Bus- und Bahnfahrers drei neue Wahnsinnige.

Dieser Zustand dürfte meiner Meinung so lange anhalten, bis serienmäßig Fahrtenschreiber in den Fahrzeugen verbaut werden und die Maut-Erfassung sich zur Verkehrserfassung gewandelt hat. Alternativ wäre nur eine allgemeine Tempobeschränkung auf 130 km/h sinnvoll. Beides dürfte aber noch etwa 10 Jahre dauern.

Bis dahin hilft nur, sich schön rechts oder in der Mitte zu halten, und bei 120-140 km/h gemütlich dahinzufahren. Das stärkt nicht nur die Nerven, sondern spart übrigens auch ne Menge Benzin. Der Zeitverlust ist minimal.

Viele Grüße

Jens

Auf dreispurigen Autobahenen…

By the way: wusstet Ihr nicht, dass der Gesetzgeber in
Deutschland auf der linken Fahrspur eine
Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h vorschreibt!?

…sind ganz links 240 km/h vorgeschrieben, auf vierspurigen muss geflogen werden.

Gruß Ralf

wenn Matthias fliegt…

…sind ganz links 240 km/h vorgeschrieben, auf vierspurigen
muss geflogen werden.

ist wenigstens ein Irrer von der Straße *gg

Bernd

Warum nicht rechts gefahren?
Hi!

Gestern Abend, auf dem Heimweg über die Autobahn fuhr mein
Kollege auf der linken Fahrspur (überholte grad nen LKW)
ca. 200m hinter uns kam ein anderes Fahrzeug angeschossen und
tätigte schon die Lichthupe.

Naja - nur dafür (als Signal: Ich will Dich überholen!) ist sie ja eingebaut…

Das Fahrzeug kam immer näher, schien kaum abzubremsen. Ca. 5 -
10m hinter uns tätigte der Fahrer/ die Fahrerin abermal die
Lichthupe und für immer dichter auf.

Das ist natürlich alles andere als toll, aber

Mein Kollge konnte nun die Fahrspur wechseln und tat dieses
auch unverzüglich.

Wenn er wechseln konnte, warum zur Hölle war er nicht direkt rechts!? Wir haben ein Rechtsfahrgebot in Deutschland (gilt nicht, wenn er noch neben dem LKW war - wobei man seine Geschwindigkeit aber durchaus erhöhen kann, wenn ein sehr schneller Fahrer von hinten naht, um den Vorgang abzuschließen)…

Das andere Fahrzeug drängte sich quasi beim noch nicht
vollendeten Spurwechsel an uns vorbei.

Wie schell erfolgte denn der Spurwechsel?

Ist es möglich Anzeige zu erstatten?

Ja sicher

Wie ist es dabei mit der
Beweislage?

Schlecht! Ich wurde vor drei Jahren rechts überholt und touchiert (dreispurig - ich auf der linken Spur einen LKW der mittig fuhr überholt - Irrer, der sogar auf Standstreifen den rechten Verkehr überholte zog rüber - zum Glück nix passiert), und das Verfahren wurde trotz dreier Zeugen eingestellt…

Ist es sinnvoll direkt per Handy (Beifahrer oder Freisprech…)
die Polizei anzurufen?

Nö - fahr besser die nächste Dienststelle (möglichst auf der Autobahn) an!

Noch am Rande, wir fuhren ca. 140 km/h, der andere bestimmt
200km/h - 180km/h

Sei mir nicht böse, aber 140 ist für die Überholspur eher unterer Bereich (nur meine Meinung) und 180 oder 200 ist alles andere als verboten!!!

Liebe Grüße
guido

Hallo Marcel,

Noch am Rande, wir fuhren ca. 140 km/h, der andere bestimmt
200km/h - 180km/h

So ein Lümmel.
By the way: wusstet Ihr nicht, dass der Gesetzgeber in
Deutschland auf der linken Fahrspur eine
Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h vorschreibt!?

Wo steht bitte geschrieben, das ich auf der linken Spur 160 fahren muss ? Meines Wissens gilt in Deutschland Richtgeschwindigkeit 130 km/h oder hast du nur die Ironie/Sarkasmus Tags vergessen ?

Tschau
René

Hallo guido

tätigte schon die Lichthupe.

Naja - nur dafür (als Signal: Ich will Dich überholen!) ist
sie ja eingebaut…

Auf jedenfall…

Mein Kollge konnte nun die Fahrspur wechseln und tat dieses
auch unverzüglich.

Mein Kollege wechselte unmittelbar nachdem er den LKW überholt hatte. Der Spurwechsel verlief angemessen schnell, man muss ja nicht das lenkrad nach rechtsreißen, sonder will auch sicher auf die andere spur gelangen

Sei mir nicht böse, aber 140 ist für die Überholspur eher
unterer Bereich (nur meine Meinung) und 180 oder 200 ist alles
andere als verboten!!!

Habe ja nicht behauptet das 200 zu schnell ist, aber wenn vor mir jemand mit 140 fährt, ob er nun schnelle kann, oder nicht /bzw. nicht will, sei dahingestellt. Nur weil jemand ein dickes Auto unterm Ar*** hat hat er ja nicht mehr rechte, sonder hat genau so Rücksicht zunehmen.

Trotzdem danke und Gruß

Marcel

Hallo Jens,
danke für deine sinnvolle Antwort, also Fazit es lohnt sich nicht, nicht aufregen *g*

Bis dahin hilft nur, sich schön rechts oder in der Mitte zu
halten, und bei 120-140 km/h gemütlich dahinzufahren. Das
stärkt nicht nur die Nerven, sondern spart übrigens auch ne
Menge Benzin. Der Zeitverlust ist minimal.

Das stimmt auch noch, gönau

Besten dank und Gruß zurück,
Marcel

Hallo Bernd,
vielen Dank für deine Antwort,
werde das wohl mal mit dem Kollegen absprechen und ebenso abwägen ob es lohnenswert ist (vgl. Artikel von jens)

Also besten Dank nochmal, Gruß und
schönes Wochenende

Marcel

Besten Dank owT

Lichthupe = ‚Überholsignal‘ ??
Hi Guido,

tätigte schon die Lichthupe.

Naja - nur dafür (als Signal: Ich will Dich überholen!) ist
sie ja eingebaut…

Ich dachte, das der „Blinker“ dafür gedacht ist um zu zeigen, daß man gewillt ist die Spur zu wechseln und evtl. einen Überholvorgang einzuleiten.

Die LichtHUPE wurde mir von meinem damaligen Fahrlerer nur als „alternative“ zur akustischen Hupe erlaubt.

Das es viele als „Signal“ zum überholen benutzen, kann es doch nicht einfach dazu machen?

Oder was meinst du?
Ciao
Ali

Hi Ali!

Ich dachte, das der „Blinker“ dafür gedacht ist um zu zeigen,
daß man gewillt ist die Spur zu wechseln und evtl. einen
Überholvorgang einzuleiten.

Der Blinker heiß ja nun mal Fahrtrichtungsänderungsanzeiger, weil man damit anzeigt, seine Richtung zu ändern!

Die LichtHUPE wurde mir von meinem damaligen Fahrlerer nur als
„alternative“ zur akustischen Hupe erlaubt.

Eben - und beides ist dazu da, um seinen Vordermann darauf aufmerksam zu machen, dass ich überholen will!

_StVO § 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
  2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

§ 5 Überholen

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden._

Das es viele als „Signal“ zum überholen benutzen, kann es doch
nicht einfach dazu machen?

Die Vielen scheinen die StVO aber zu kennen, oder?

Liebe Grüße (auch an Deinen Fahrlehrer-wozu brauchte er denn die Hupe?)
Guido

Hi!

Noch am Rande, wir fuhren ca. 140 km/h, der andere bestimmt
200km/h - 180km/h

So ein Lümmel.
By the way: wusstet Ihr nicht, dass der Gesetzgeber in
Deutschland auf der linken Fahrspur eine
Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h vorschreibt!?

Wo steht bitte geschrieben, das ich auf der linken Spur 160
fahren muss ? Meines Wissens gilt in Deutschland
Richtgeschwindigkeit 130 km/h oder hast du nur die
Ironie/Sarkasmus Tags vergessen ?

Naja, man kann es ja mal versuchen.
Vielleicht glaubt es ja wenigstens eine der chronischen Wanderbaustellen und gibt etwas Gas beim Überholen…

Grüße,

Mathias

Hi!

Wenn jeder so denken würde passiert aber nie was - also selbst wenn die Chancen schlecht sind mach et - zumal es ja durchaus sein kann das dieser Assi schon ein paar Anzeigen hat und dann sind die Chancen gleich besser ;o)
Die einzige Arbeit die du dafür hast ist ein kurzes Schreiben an die Anwaltschaft ;o)

Bernd

Hi Guido!

Sei mir nicht böse, aber 140 ist für die Überholspur eher
unterer Bereich (nur meine Meinung) und 180 oder 200 ist alles
andere als verboten!!!

Man darf ja leider oft nur 120 oder gar 100 fahren, und wenn man da keine Punkte kassieren möchte überhole ich auch (wenn überhaupt) zumindest in diesen Situationen eher gemächlich… also etwa 15 km/h schneller als Tempolimit. Wenn dann einer meint, mit 200 anzukommen, fahr ich doch nicht auch schneller, nur um grade da geblitzt zu werden.

Ansonsten bin ich natürlich überaus rücksichtsvoll und bin beim überholen schnell genug ;o)

Cheers, beste Grüße,

Dennis