Hallo Marcel,
Hallo zusammen,
ich versuche mein „Glück“ mal hier:
Das ist legitim.
Gestern Abend, auf dem Heimweg über die Autobahn fuhr mein
Kollege auf der linken Fahrspur (überholte grad nen LKW)
ca. 200m hinter uns kam ein anderes Fahrzeug angeschossen
Wie darf man das verstehen?
Hat er das von hinten herannahende Fahrzeug behindert? Das ist ja anzunehmen, wenn er beim Ausscheren nur 200 Meter weit nach hinten sehen konnte und dort ein deutlich schnelleres Fahrzeug herannahte.
Ferner ist 140 (wie Du weiter unten schreibst) auf der linken Spur für einen Überholvorgang mit einem normalen Auto durchaus steigerungsfähig…
und
tätigte schon die Lichthupe.
Teufel auch…
Das Fahrzeug kam immer näher, schien kaum abzubremsen. Ca. 5 -
10m hinter uns tätigte der Fahrer/ die Fahrerin abermal die
Lichthupe und für immer dichter auf.
Das macht man natürlich nicht.
Mein Kollge konnte nun die Fahrspur wechseln und tat dieses
auch unverzüglich.
Brav.
Das andere Fahrzeug drängte sich quasi beim noch nicht
vollendeten Spurwechsel an uns vorbei.
Der Spurwechsel hat ihm/ihr wohl zu lange gedauert…
Nun meine Frage, was kann ich in so einer Situation machen,
bzw. danach?
Besser wäre es zu fragen was man DAVOR tun kann, s.o.
Ist es möglich Anzeige zu erstatten?
Das ist (fast) immer möglich.
Wie ist es dabei mit der
Beweislage?
Hier wird die Beweisführung über Zeugenaussagen gemacht.
Da ihr aber nicht wisst, wer gefahren ist, dürfte die Sache recht aussichtsslos sein.
Es gibt zunächst EDure Aussage, dass mit dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennz. xyz Eurer Ansicht nach eine Nötigung begangen worden ist.
Ihr könnt nicht sagen, wer der Fahrer war.
In welchem Zeitraum muss die Anzeige erfolgen?
Ich schätze mal innerhalb der kurzen Verjährung, also 3 Jahren.
Ist es sinnvoll direkt per Handy (Beifahrer oder Freisprech…)
die Polizei anzurufen?
Nein, die haben besseres zu tun, als sich mit so einem, mit Verlaub, Unsinn zu beschäftigen.
Wenn, welche Nummer? Gibt es eine einheitliche für die
Autobahnpolizei?
Es gibt die 110, welche jedoch für Notfälle reserviert sein sollte.
Noch am Rande, wir fuhren ca. 140 km/h, der andere bestimmt
200km/h - 180km/h
So ein Lümmel.
By the way: wusstet Ihr nicht, dass der Gesetzgeber in Deutschland auf der linken Fahrspur eine Mindestgeschwindigkeit von 160 km/h vorschreibt!?
Kennzeichen ist bekannt…
Tatzeit und Ort ist ebenfalls bekannt
Ja, diese Un-„Tat“ sollte man unbedingt melden. Kann ja nicht angehen, dass jemand schneller fahren möchte als man selbst…
Im Ernst: Marcel, habt Ihr, Dein Kollege und Du, keine anderen Probleme?
Wie wird denn wohl der „Gegner“ reagieren?
Vermutlich wird er Euch eine Gegenanzeige wegen Verkehrsgefährdung (Ihr hättet ihn geschnitten) aufs Auge drücken oder er wird behaupten, nie dort gewesen zu sein, er wisse nicht, wer den Wagen zu der Zeit gefahren hat.
Spart Euch den Ärger und fahrt selbst ordentlich, dann geht auch nichts schief.
Diese deutsche Manie der Anzeigeerstattung ist nichts weiter als affig und wer „aus dem Verkehr gezogen gehört“ entscheidet (glücklicherweise) nicht der Deutsche Michel…
Spare Dir die Zeit, man kann sie deutlich wertvoller nutzen…
Grüße,
Mathias