Nehmen wir mal an, ich oder jemand anderes hätte einen Nachbarn, der ein altes Haus besäße. Und ganz oben in 13 Meter Höhe wäre der Schornstein bröckelig geworden.
Und dem Augenschein von unten nach brauchte es nicht mehr lange, bis einer der Ziegelsteine sich aus der Schornsteinkrone löst und über das Dach poltert und auf das Trottoir oder die Fahrbahn fällt. Wo er einen Passanten erschlagen oder ein fahrendes Auto treffen könnte.
Nehmen wir weiter an, dieser hypothetische Nachbar sei so pleite, dass er Harz 4 beziehen müsste, und daß er die 1500 Euro für eine Firma zum Reparieren des SChornsteines nicht hätte. Daß er aber andererseits sich fürchterliche Sorgen mache, um das, was da passieren könnte.
Das ist jetzt eigentlich gar keine allgemeine Rechtsfrage mehr, aber trotzdem, was könnte, sollte oder müsste dieser Nachbar tun. Immer noch unter der Annahme, daß er schon nicht mehr genug Geld hat, um den Kühlschrank zu füllen, und sich auch nirgends was borgen könnte und auch sowieso kurz vor der Insolvenz stünde.
Komische Frage. Geld hat man zu haben, alter Rechtsgrundsatz. Wenn es zu einem Schaden kommt, wird zivilrechtlich und wohl auch strafrechtlich Ärger ins Haus stehen. Hartz IV zu beziehen, ist sicher großer Mist - aber dann sollte man sich doch von solchen Pflichten befreien, die man nicht erfüllen kann. So als Mieter in einer Mietwohnung lebt es sich auch. Ich habe auch nicht mehr Einkommen als jemand mit Hartz IV, und ich unterhalte keine Gefahrenquelle, die ich mir nicht leisten kann. Ich wohne eben zur Miete.
Dann sollte er schnellstmöglich das Haus verkaufen. Denn wenn jemand durch ein vom Dach fallendes Teil zu Schaden kommt, muß der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen. Und wenn er kein Geld hat, wird man wohl das Haus dafür heranziehen. Eine Versicherung würde für den Schaden nicht aufkommen, da der Hauseigentümer seine Sorgfaltspflicht verletzt. Das Einzige, was der hypothetische Nachbar nicht tun sollte ist nichts tun und abwarten.
Nehmen wir mal an, ich oder jemand anderes hätte einen
Nachbarn, der ein altes Haus besäße. Und ganz oben in 13 Meter
Höhe wäre der Schornstein bröckelig geworden.
Abgesehen von der Haftungsfalle, die hier besteht, ist es natürlich auch so, dass ein Haus so die ein oder andere bauordnungsrechtliche Bestimmung einhalten muss. Und ein Haus, das sich von oben in Teilen auf die Straße zu verteilen droht, ist sicherlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Also selbst wenn niemand zu schaden kommt, wird früher oder später das Bauaufsichtsamt dafür sorgen, dass da was passiert - das wird sicherlich auch teurer, als wenn man selbst versucht, was zu retten, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, haftet in der Regel seine Privathaftpflicht (aber Bedingungen nachlesen!). Voraussetzung ist natürlich, dass er überhaupt eine hat.
Bei einem Mehrfamilienhaus benötigt er in aller Regel eine spezielle Gebäudehaftpflichtversicherung.
Wenn allerdings jemand verletzt wird, drohen dem Eigentümer auch strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, haftet in der
Regel seine Privathaftpflicht (aber Bedingungen nachlesen!).
Voraussetzung ist natürlich, dass er überhaupt eine hat.
Die wird bei den beschriebenen Umständen die Deckung verweigern, weil der VN das Dach nicht regelmäßig hat warten und reparieren lassen.
soweit ich weiß, besteht ein Haftungsausschluss bei der PH nur, wenn er vorsätzlich handelt bzw. seinen Pflichten vorsätzlich nicht nachkommt. Auch grobe Fahrlässigkeit ist in der normalen PH mitversichet (oder?).
Das wäre dann natürlich eine spezielle Frage, inwieweit man dem VN das Wissen um die drohende Gefahr nachweisen kann.
Gruß, Holger
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Der Vorsatz müsste sich ja sogar auf den Schaden beziehen.
Abgrenzung Vorsatz / Fahrlässigkeit:
Denkt sich der Verantwortliche: „Es wird schon gut gehen“ liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
Denkt er sich: „Egal, was passiert, ich nehme alle Folgen (billigend) in Kauf“ : bedingter Vorsatz.
Da die Versicherung das nachweisen müsste, scheint mir ein Haftungsausschluss eher unwahrscheinlich. (Wahrscheinlich wird es der Versicherer aber probieren)
Ersatzvornahme
Hallo,
in einem solchen Fall sollte man sich an das Bauordnungsamt wenden. Wenn es auch wie du eine unmittelbare Gefährdung sieht, wird es den Eigentümer unter Fristsetzung auffordern, die Gefährdung zu beseitigen. Kommt der Besitzer dem nicht nach, kann eine Ersatzvornahme erfolgen. http://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzvornahme
Das Amt holt sich das dafür notwendige Geld dann später notfalls über die Zwangsversteigerung des Grundstücks zurück.
Grüße
Ulf
Fallen bereits teile herab und besteht eine gefahr fuer die oeffentliche Sicherheit wird die Polizei/Feuerwehr sofort taetig. Die Kosten fuer die vorlaeufigen Sicherungsmassnahmen werden dem Eigentuemer auferlegt.