Gefährdungshaftung des Unternehmers ?

Hallo,
folgender (fiktiver) Fall :
In einem Supermarkt, in der Verkaufsfläche, steht ein einzelner Transportwagen (die vom Lkw) mit Waren (Pflanzen). Der Transportwagen hat oben an seinen Ecken als Abschluss derart scharfkantike Vierkanteisen, dass ein Kunde beim bloßen Vorbeigehen und Berührung einen Riss (eher Schnitt) im Ärmel seiner Goretex-Jacke erfährt.
Ist der Marktbetreiber im Rahmen der Gefährdungshaftung für den Schaden verantwortlich, da die Scharfkantigkeit des Transportwagen ein unüblich und unnötig hohes Gefahrenpotential darstellt ? Er hat keine Vorkehrungen dagegen getroffen, zB Abdeckungen des Grates.
MfG
Karl

*amkopfkratz*

Wieso denn Gefährdungshaftung?

Geht es hier um Autos, Eisenbahnen, Haustiere, Atromkraftwerke…?

Levay

Die verkehrswege sicherungspflicht greift genau so

das ist wie wenn der Boden unvermutet glatt ist.

Die müssen zahlen, nichts scharfes wie Grate und sowas darf da sein.

herr Leenders

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das ist wie wenn der Boden unvermutet glatt ist.

betonung liegt auf unvermutet. Das Gestell ist aber vermutlich weithin sichtbar, wenn jemand so nahe daran vorbeigeht, das seine Kleidung Schaden nimmt, hat er doch wohl selbst Schuld

Die müssen zahlen, nichts scharfes wie Grate und sowas darf da

Aber blind in der Gegend herumzulaufen, das darf sein ? Das wären ja amerikanische Verhältnisse. DEmnächst schreibn wir wie in Amerika an die Kaffeetassen dran „Vorsicht, Inhalt ist heiß“.

Die verkehrswege sicherungspflicht greift genau so

das ist wie wenn der Boden unvermutet glatt ist.

Die müssen zahlen, nichts scharfes wie Grate und sowas darf da
sein.

herr Leenders

Hallo,
gibt es dafür einschlägige Paragraphen ?
Gruß
Karl