Gefährdungshaftung / Schlagloch

hallo Wissende,
angenommen mehrere PKW fahren nacheinander durch ein Riesenschlagloch und werden beschädigt. Die Haftpflicht Versicherung des Verkehrssicherungpflichtigen lehnt zunächst einen Schadersatz ab, bietet dann aber die Übernahme von 75% der durch anerkannte Vernachlässigung der Verkehrssicherungpflicht enstandenen Schäden an. 25%werden wg. Gefährdungshaftung den Geschädigten PKW-Fahrern angelastet. Ist das zulässig, darf das sein ?

Danke schon mal vorab
Gruss pm

Das kann man so nicht sagen. Auch der Gefährdungshaftungsanteil kann durchaus ganz hinter einer Schuld des anderen zurücktreten. Man kann Klage erheben, aber wie die ausgeht, ist ziemlich offen.

Levay

Abzug an der Rechnung…
hallo nochmal,

wie sieht das eigentlich mit der Nutzungsausfallentschädigung und der Unkostenpauschale aus, darf da auch was abgezogen werden oder nur an der reinen Reparaturrechnung ? Einmal zur Werkstatt wg.Termin / 1 Tag Werkstatt wg. Reparatur Spur einstellen, telefonieren/schreiben Porto, was kann da in Rechnung gestellt werden

Danke&Gruss pm