Gefährliche Körperverletzung - Fragen dazu

Mahlzeit!

Person A schleudert Person B einen Holzkeil (ca 18x5x5 cm) nach einem kurzen Wortgefecht ins Gesicht. Person B geht daraufhin auf Person A los und wird, da A dem B körperlich weit überlegen ist, bei einem Handgemenge noch weiter verletzt. Zum Einen trägt B eine Rippenprellung und zum Anderen eine tiefe Schürfwunde am Oberarm davon. Zusätzlich zu einem 3…4 cm langen und durchgehenden Riss an der Nase, der durch den geworfenen Holzkeil verursacht wurde.

Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen hat A zu rechnen?

Kann B mit Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe könnte sich letzteres aufgrund der Verletzungen (Schnittwunde [immerhin ein drittes Nasenloch"] an der Nase, Rippenprellung, Schürfwunde am Oberarm) bewegen? Ärztliches Attest aus der Notfallambulanz hierzu liegt in diesem Fall natürlich vor. Dass es nicht auf den Euro genau vorauszusagen ist, ist mir vollkommen klar, aber einen Rahmen (300…500…800 €) kann man hoffentlich grob abstecken. Müssen die Sachen, die bei dem Zwischenfall in Mitleidenschaft gezogen und teilweise unbrauchbar wurden, zum Neupreis, oder Zeitwert ersetzt werden? Es handelt sich um ein Sony-Smartphone, sowie Schuhe und Kleidungsstücke von Nike, Adidas und S.Oliver, also nicht gerade Discounter-Ware.

Was ist, wenn A sagt „Gibt nichts, weil hab nichts“? Guckt B dann „in die Röhre“?

Gruss

Mutschy

Hallo!

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Man muss ihn allerdings einfordern und ggf. zivilrechtlich einklagen.
Dazu sollte man sich einen Anwalt nehmen, gerade wenn man Opfer einer Gewalttat mit Körperschaden geworden ist.
Zur möglichen Höhe eines Schmerzensgeldes wird der Anwalt mehr sagen können.
Größenordnung bis 1.000 € käme wohl hin.

Schadenersatz geht i.d.R. vom Zeitwert der beschädigten/zerstörten Dinge aus.

Und zur letzten Frage:

Klar sieht man in die Röhre, wenn B nichts hat. Ist das nicht immer so, wenn man berechtigte Forderungen hat, derjenige sie aber nicht erfüllen kann ?

Es gibt aber die „Opferhilfe“. Die Opfer von Straftaten mit unbekannten oder zahlungsunfähigen Täter entschädigt.
Nicht in jedem Fall, es hängt an der Schwere der Körperschäden/Sachschäden.

MfG
duck313

Hallo, duck313!

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Schmerzensgeld und
Schadenersatz.
Man muss ihn allerdings einfordern und ggf. zivilrechtlich
einklagen.

Das ist B bekannt und dazu wird auch ein Anwalt konsultiert werden.

Dazu sollte man sich einen Anwalt nehmen, gerade wenn man
Opfer einer Gewalttat mit Körperschaden geworden ist.
Zur möglichen Höhe eines Schmerzensgeldes wird der Anwalt mehr
sagen können.
Größenordnung bis 1.000 € käme wohl hin.

Gut. Das ist ja schonmal ne grobe Hausnummer.

Schadenersatz geht i.d.R. vom Zeitwert der
beschädigten/zerstörten Dinge aus.

Gut.

Und zur letzten Frage:

Klar sieht man in die Röhre, wenn B nichts hat. Ist das nicht
immer so, wenn man berechtigte Forderungen hat, derjenige sie
aber nicht erfüllen kann ?

Es gibt aber die „Opferhilfe“. Die Opfer von Straftaten mit
unbekannten oder zahlungsunfähigen Täter entschädigt.
Nicht in jedem Fall, es hängt an der Schwere der
Körperschäden/Sachschäden.

Nunja, auch dort wird der Anwalt mit Sicherheit weiterhelfen können. Die wichtigsten Fragen sind geklärt und wiedereinmal hast du dir nen Stern verdient :wink:

MfG
duck313

Gruss

Mutschy