Gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr

Hallo.
Wird ein Anwalt von der KFZ-Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn eine Anschuldigung zum „Gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr“ vorliegt. Hier speziell in dem Fall das ein Volltrunkener angeblich eine Straßenabsperrung auf- bzw. abbaute?

Bei der Versicherung verneinte man die Anfrage - aber es hat sich doch im Straßenverkehr abgespielt!!!

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe…

Das Wesensmerkmal eines gefährlichen Eingriffs IN DEN Straßenverkehr ist gerade, dass der Eingriff von außerhalb kommt. Wenn jemand eine Blockade errichtet, ist er doch selbst nicht Teilnehmer des Straßenverkehrs; er blockiert den Verkehr nur.

Levay

Hallo.

Auch Hallo,

Wird ein Anwalt von der KFZ-Rechtsschutzversicherung
übernommen, wenn eine Anschuldigung zum „Gefährlicher Eingriff
im Straßenverkehr“ vorliegt.

Nein.

Hier speziell in dem Fall das ein
Volltrunkener angeblich eine Straßenabsperrung auf- bzw.
abbaute?

Bei der Versicherung verneinte man die Anfrage -

Die Ablehnung erfolgte wohl mit der Begründung, dass Taten, die nur vorsätzlich begangen werden können vom Versicherungschutz ausgeschlossen sind. Allein der Vorwurf genügt.

aber es hat
sich doch im Straßenverkehr abgespielt!!!

Das ist unerheblich.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe…

Gerne

Gruß Keki

Huhu!

Die Ablehnung erfolgte wohl mit der Begründung, dass Taten,
die nur vorsätzlich begangen werden können vom
Versicherungschutz ausgeschlossen sind.

Und wie verträgt sich das mit § 315b Abs. 5 StGB?

Huhu!

Und wie verträgt sich das mit § 315b Abs. 5 StGB?

Ich vermute mal, dass beim ersten Anschein dem ablehnenden Sachbearbeiter -ebenso wie mir- der Vorsatz in den Sinn gekommen ist. Bleiben also 2 Möglichkeiten:

  1. Nochmals beim RS Versicherer vorstellig werden, ggf. Deckungsklage oder
  2. Die Angelegenheit auf eigene Kosten ausfechten und, falls der Richter auf Fahrlässigkeit erkennt, die Deckung nachträglich einfordern.

er könnte aber "ab"gebaut haben, nicht auf.
Steht in der Ausgangsfrage. Vielleicht war
er so blau, dass er den Unterschied nicht
mehr mitgekriegt hat?

scio

Naja, ich werd mal über nen Anwalt aus dem Schützenverein Akteneinsicht beantragen. Vielleicht lässt sich ja noch was machen…

Danke auf jeden Fall für eure Antworten!