Hallo.
Wird ein Anwalt von der KFZ-Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn eine Anschuldigung zum „Gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr“ vorliegt. Hier speziell in dem Fall das ein Volltrunkener angeblich eine Straßenabsperrung auf- bzw. abbaute?
Bei der Versicherung verneinte man die Anfrage - aber es hat sich doch im Straßenverkehr abgespielt!!!
Das Wesensmerkmal eines gefährlichen Eingriffs IN DEN Straßenverkehr ist gerade, dass der Eingriff von außerhalb kommt. Wenn jemand eine Blockade errichtet, ist er doch selbst nicht Teilnehmer des Straßenverkehrs; er blockiert den Verkehr nur.
Wird ein Anwalt von der KFZ-Rechtsschutzversicherung
übernommen, wenn eine Anschuldigung zum „Gefährlicher Eingriff
im Straßenverkehr“ vorliegt.
Nein.
Hier speziell in dem Fall das ein
Volltrunkener angeblich eine Straßenabsperrung auf- bzw.
abbaute?
Bei der Versicherung verneinte man die Anfrage -
Die Ablehnung erfolgte wohl mit der Begründung, dass Taten, die nur vorsätzlich begangen werden können vom Versicherungschutz ausgeschlossen sind. Allein der Vorwurf genügt.
aber es hat
sich doch im Straßenverkehr abgespielt!!!
Ich vermute mal, dass beim ersten Anschein dem ablehnenden Sachbearbeiter -ebenso wie mir- der Vorsatz in den Sinn gekommen ist. Bleiben also 2 Möglichkeiten:
Nochmals beim RS Versicherer vorstellig werden, ggf. Deckungsklage oder
Die Angelegenheit auf eigene Kosten ausfechten und, falls der Richter auf Fahrlässigkeit erkennt, die Deckung nachträglich einfordern.