Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr

Hallo,
ich habe ein kleines Problem, als ich gestern auf den falschen Gleis am Bahnhof stand und mein Zug im anderen Gleis ankam, bin ich kurzerhand über die gleisen zum anderen Bahnsteig gelaufen (das das gefährlich ist weiß ich selbst), dummerweise hat ein polizist mich dabei gesehen und meine Personalien aufgenommen, er sagte ich bekomm eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr, das würde richtig teuer werden.

Nun meine Frage, was könnte bei der ganzen Sache auf mich zukommen?

Hallo Marcus,
mal abgesehen von der Tatsache, dass man sein Gehirn auch beim Bahnfahren eingeschaltet lassen sollte, solltest Du erst einmal abwarten, was auf Dich zukommt. Ein gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr nach § 315 StGB (Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre) wäre möglich. Wenn Du Post von der Polizei bekommst, solltest Du einen Rechtsanwalt beauftragen, der Dich angemessen verteidigt.
Gruß
apfjur
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