Gefälligkeitshandlung? Haftung?

Hallo ihr Experten,

Frau A. verkauft im Auftrag vom Fam. B. ein Haushaltsgerät über ebay. Um die Sache zu vereinfachen, bringt Fam. B das Gerät zu Frau A. , damit diese Fotos machen kann und das Gerät bei ebay anbieten kann. Es wird mündlich vereinbart, daß der Versand auch von Frau A. erledigt wird.

Nach Ende der Auktion wickelt Frau A. alles ab, der Käufer besteht auf Treuhandservice. Nach Eingang des Geldes verpackt Frau A. das Haushaltsgerät für den Transport und bringt es zur Post. Leider kam das Gerät beim Käufer defekt an. Dieser möchte das Gerät nicht haben. Man einigt sich auf Rückgabe. Der Käufer gibt bei der Post eine Schadensmeldung auf. Das Paket wird geprüft. Die Post lehnt Haftung ab, da die Sendung nicht den AGB und Verpackungsrichtlinien entsprechend verpackt war. Frau A. erhabt gegenüber der Post Widerspruch, eine Haftung wird aber weiterhin abgelehnt.

Frau A. teilt Fam B. den Schaden mit. Fam B. besteht nun darauf, daß Frau A. den Schaden ersetzt und das Gerät bezahlt. Frau A. hat keine Haftpflichtversicherung.

Kann Fam. B. die Frau A. dafür haftbar machen? Oder fällt das Ganze unter eine Gefälligkeitshandlung für die keine Haftungsprlicht von Frau A. besteht?

Wer weiß denn da Bescheid?

Danke und Gruß
Annasusanna

Kann Fam. B. die Frau A. dafür haftbar machen?

Ja.

Ganze unter eine Gefälligkeitshandlung für die keine
Haftungsprlicht von Frau A. besteht?

Wieso besteht da keine Haftpflicht ? Bei Gefälligkeitshandlungen besteht häufig keine Deckung aus der Versicherung, aber die Haftungsfrage ist davon unberührt.

Wer weiß denn da Bescheid?

Außerdem stellt sich hier die Frage, ob es sich bei der Auktionstätigkeit um ein Gewerbe handelt. Dann würde ich erst recht von einem Haftung ausgehen.

Hallo,

Frau A. hat keine Haftpflichtversicherung.

Es handelt sich um keinen gewerblichen Verkauf sondern um eine einmalige Gefälligkeit von Frau A. der Fam. B. gegenüber. Das Gerät war schon ca. 10 Jahre alt. Frau A. hätte mit diesem Verkauf keinen Gewinn oder sonstiges Entgelt bekommen, sondern wollte ledigleich der Fam. B. helfen.

Aus solchen Gründen wird es irgendwann passieren, daß niemand mehr einem anderen hilft, weil er befürchten muß für evtl. Schäden aufkommen zu müssen.

Hallo,

mit der Haftung bei „Gefälligkeitshandlungen“ ist das immer etwas problematisch.
Obwohl man häufig dazu tendiert zu sagen, dass bei reinen Gefälligkeitshandlungen, insbesondere aufgrund der fehlenden Bezahlung, eine Haftung nicht besteht, kann das so nicht grundsätzlich angenommen werden.

Letztlich kommt es hier, wie immer, darauf an, was die Parteien vereinbart haben, bzw., hier entscheidend, wovon die Parteien wohl ausgegangen sind.

Das kann man natürlich jetzt für diesen Fall abstrakt nicht feststellen. Es geht also um Indizien und Wertungen, die nur im Einzelfall vorgenommen werden können.

Sorry, aber mehr kann man für diesen Fall hier so leider nicht sagen.

Gruß
Dea

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Hallo,

Frau A. hat keine Haftpflichtversicherung.

Das heißt nicht, dass sie nicht haftet, sondern nur, dass keine Versicherung einen Schaden deckt.

Gerät war schon ca. 10 Jahre alt. Frau A. hätte mit diesem

Dann kann Frau A die Sache locker angehen. Schadensersatz wird zum Zeitwert gewährt und der dürfte bei einem 10 Jahre alten Gegenstand ziemlich gering, evt. sogar symbolisch ausfallen.

Verkauf keinen Gewinn oder sonstiges Entgelt bekommen, sondern
wollte ledigleich der Fam. B. helfen.

Trotzdem darf sie dadurch niemanden schädigen.

Aus solchen Gründen wird es irgendwann passieren, daß niemand
mehr einem anderen hilft, weil er befürchten muß für evtl.
Schäden aufkommen zu müssen.

Warum „wird es irgendwann passieren“ ? Das Haftungsrecht ist uralt, und es war schon fast immer so. Ist also nichts Neues.

Gerät war schon ca. 10 Jahre alt. Frau A. hätte mit diesem

Dann kann Frau A die Sache locker angehen. Schadensersatz wird
zum Zeitwert gewährt und der dürfte bei einem 10 Jahre alten
Gegenstand ziemlich gering, evt. sogar symbolisch ausfallen.

Ah ja, gut zu wissen. Fam. B. möchte nämlich den bei ebay erzielten Kaufpreis haben. Das wären ca. 280 Euro. Gerät hat vor 10 Jahren ca. 1500 DM gekostet (muß sich Frau A. erst schlau machen) Spielt es in dem Fall keine Rolle was der ebay-Kauf gebracht hätte? Zählt allein der Zeitwert?

Verkauf keinen Gewinn oder sonstiges Entgelt bekommen, sondern
wollte ledigleich der Fam. B. helfen.

Trotzdem darf sie dadurch niemanden schädigen.

Hatte sie auch nicht vor. Sie hat mit aller Sorgfalt gehandelt. Das Paket war gut verpackt. Wie es dennoch zu dem Schaden kommen konnte, versteht Frau A. nicht.

Danke für die Antwort!

schlau machen) Spielt es in dem Fall keine Rolle was der
ebay-Kauf gebracht hätte?

Glaube ich nicht, bin aber nicht sicher.

Zählt allein der Zeitwert?

Vermutlich, aber IANAL.