Hallo Leute,
Person A gibt Sachen an Person B zum wegschicken, weil Person A keine
Zeit hat. Person B erklärt sich bereit den Task zu erledigen. Dabei
wurde Person A beraubt und die Sachen von Person A sind auch weg.
Person B hat eine Haftpflicht mit „Gefälligkeitsschäden“ und
„Abhanden kommen von Sachen“. Wie wird dieser Fall bei der
Versicherung eingestufft?
Vielen Dank