Ich habe heute festgestellt(anhand Kontoauszüge),dass am 3.August 399,- von meinem Konto auf ein anderes überwiesen wurden.Jemand muss meine Unterschrift gefälscht haben.Die Banken hatten leider schon zu.Haftet die Bank dafür noch,weil es ja schon 3 Wochen her ist?
Ich denke wegen der 3 Wochen brauchst du dir keine Gedanken machen. Der Rechnungsabschluss ist normalerweise alle 3 Monate und dann hast du nochmal 6 Wochen Zeit zu widersprechen.
Also einfach morgen dorthin gehen, Beleg anfordern und schauen was passiert ist.
hi
Ich habe heute festgestellt(anhand Kontoauszüge),dass am
3.August 399,- von meinem Konto auf ein anderes überwiesen
wurden.Jemand muss meine Unterschrift gefälscht haben.
Es kann auch ein Zahlendreher bei der Kontonummer sein, also ein Fehler und kein Betrugsversuch.
Gleich heute bei Deiner Bank anrufen und klären lassen.
Gruß
Edith
Hallo,
zu widersprechen.
Bei einer Überweisung gibt es keinen Widerspruch.
Falls die Bank einen Fehler gemacht hat, wird sie das natürlich trotzdem lösen.
Cu Rene
Hallo,
Bei einer Überweisung gibt es keinen Widerspruch.
Ist doch aber so nicht richtig. Man widerspricht nicht Buchungsarten sondern Buchungen. Taucht eine Buchung auf dem Rechnungsabschluss auf welche definitiv falsch ist widerspricht man. Was soll man auch sonst tun? Die Abwicklung kann komplizierter werden als bei einer Lastschrift die man (meist) einfach Rückbuchen lässt, aber der möglichst schnelle Widerruf ist Prlicht!
lg, Sabrina
Hallo,
da rate ich zur Lektüre der §§675-676c BGB, insbesondere §675p (kein Widerruf) und §676b (Mitteilungspflicht des Kunden).
Cu Rene
Hallo,
ok, juristische Wortklauberei Nagut, immerhin wird man wenig falsch machen, denn ich nehme einmal an, dass der unrechtmäßige Widerruf der Zahlung trotzdem als Anzeige selbiger verstanden werden dürfte. Aber wieder was gelernt.
lg, Sabrina
Hallo,
bei einer Bank, bei der man noch mit Menschen sprechen kann, ist zu hoffen, daß die Mitarbeiter das so verstehen, wie es der Kunde eigentlich gedacht hat. Wenn man genötigt ist das einem Computer mitzuteilen, wäre ich mir da nicht so sicher.
In anderen Bereichen kommt es regelmäßig vor, daß eine falsche Bezeichnung (also es z.B. beim Onlinekauf nicht eindeutig Widerruf zu nennen) vom Gegenüber ignoriert wird…
Cu Rene
Hallo,
In anderen Bereichen kommt es regelmäßig vor, daß eine falsche
Bezeichnung (also es z.B. beim Onlinekauf nicht eindeutig
Widerruf zu nennen) vom Gegenüber ignoriert wird…
mh, ist ja auch nett. Aber doch theoretisch auch recht egal. Der Widerruf genügt doch im Regelfall formlos und ist nicht an definierte Worte gebunden. Bei Waren genügt ja auch die fristgerechte Rücksendung der Sache, theoretisch ohne irgendein zusätzliches Wort.
lg, Sabrina