Eine Arbeitnehmerin ist in einem Unternehmen beschäftigt, welches zwei Standorte hat. Ihre Kollegin überträgt ihr die Aufgabe ein Dokument vom Chef des zweiten Standortes zu einem bestimmten Termin zu beschaffen, da es für eine Besprechung gebraucht wird.
Die Arbeitnehmerin ist sich sicher eine E-Mail geschrieben zu haben, um das Dokument zu besorgen. Sie hat es aber anscheinend doch vergessen und behauptet, sie habe eine E-Mail an den entsprechenden Bearbeiter (auch Chef des zweiten Standortes) geschrieben zu haben, darauf aber keine Antwort erhalten zu haben und somit nichts dafür zu können, dass das Dokument fehlt.
Sie fälscht eine E-Mail für ihren Chef (als Beweis). Der Chef des zweiten Unternehmens bittet sie um ein Gespräch und sie kann nicht weiter verleugnen, dass sie vergessen hat die E-Mail zu schreiben und gibt zu, die E-Mail gefälscht zu haben.
WElche arbeitsrechtlichen Folgen kann dieses Verhalten haben? Abmahnung oder sogar Kündigung?
Eine pauschale Antwort ist natürlich -wie immer- sehr schwer zu geben.
In meiner Einschätztung wäre es ein wahrscheinlicher Abmahnungsgrund, wenn die Mitarbeiterin zugegeben hätte, dass sie vergesen hat, die Mail zu versenden.
Eine Email zu fälschen, um wahrscheinlich auch arbeitsrechtlichen Maßnahmen aus dem Weg zu gehen, ist jedoch ein derart eklatanter Vertrauensbbruch, der eine weitere Zusammenarbeit eher unmöglich macht. Imho ist hier eine fristlose/außerordentliche Kündigung wahhrscheinlich rechtlich haltbar.
Hallo roseshakur,
hier bleibt nur die Kündigung, denn nicht nur gesagt und doch vergessen, sondern eine E-mail gefälscht.
Nur wenn es sich um eine sehr, sehr gute Kraft handelt würde ich eine Abmahnunng aussprechen.
Gruß
Cress
ich würde sie abmahnen und gleichzeitig mein Verhältnis zu meinen Arbeitnehmern überdenken, die sich nicht trauen einen Fehler einzugestehen und dafür sehr schräge Risiken eingehen.
Eine fristlose Kündigung käme sicher nicht über das Arbeitsgericht hinaus - eine fristgerechte wäre sicher konstruierbar.
mfg
Michael
heutzutage kann man sich nicht sicher sein, was alles passiert. Sollte die Mitarbeiterin leicht zu ersetzen sein und und sowieso im Fokus der Vorgesetzten stehen ist auch eine Kündigung möglich.
Ich rate zur einer Beratung durch den Betriebsrat, falls es zu einer Kündigung kommt würde ich mir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.
Das ist ganz klar ein Vertrauensbruch.
Es hängt jetzt von dem Verhältnis von AG und AN ab.
Der AG würde eine Kündigung durchsetzen können.
Mindernd könnte sich ein Gespräch mit dem AG
anbieten, um dem AG klar zu machen was einem der Arbeitsplatz Wert ist.
Hier sollten die Worte sorgfältig gewählt werden.
Positiv ist dass es die Arbeitnehmerin letztendlich zugegeben hat dass die Mail gefälscht wurde. Leider ist es aber so dass auch eine gefälschte Mail das sogenannte Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört. Das rechtfertigt neben einer Abmahnung, eine ordentliche Kündigung, aber auch eine fristlose Kündigung wegen versuchten Betruges. Da sieht es ganz düster aus. Die Arbeitnehmerin kann sich glücklich schätzen wenn Sie ihren Job eventuell auch an anderer Stelle behalten darf.
Hallo roseshakur,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, glaube aber, auf Grund meiner Erfahrung, dass die „Kollegin“ zumindest mit einer Abmahnung rechnen muss. Ob die geschilderte Tatsache eine Kündigung rechtfertig, vermag ich von hier aus nicht zu sagen. Sie soll sich an ihren Betriebsrat wenden, der wird ihr weiter helfen. Sollte es in dem Betrieb keinen geben, hilft auch ein Rechtsanwalt.
Hallo roseshakur,
ich denke beides ist möglich.
Bei einer Kündigung sollte die AN aber auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und evtl. Kündigungsschutzklage erheben.
Bei einer Abmahnung, diese hinnehmen und zukünftig keinen Grund mehr liefern.