Gefälschte Markenware in Spanien kaufen und

… nach Deutschland fliegen für Privatzwecke legal?

Mich interessiert in erster Linie die Rechtslage in Spanien.

Hallo zusammen,

meine Freundin wollte dieses Jahr wieder eine billigbrille von Dior in Spanien (Mallorca) kaufen.
Wir haben das mal gemacht und für 2 Brillen 10 Euro bezahlt. Es gab keinerlei Probleme -> die Brillen sind aber mitlerweile beide schrott.

Jetzt meine Frage zur Rechtslage:

Was passiert, wenn ich in Spanien erwischt werde? (Frage bezieht sich auf Flughafen und allgemein beim Kauf)

Was passiert wenn man mich in Deutschland am Flughafen erwischt werde?

Habe nicht vor eine schwerwiegende Straftat zu begehen. Aber wenn die Konsequenzen nur daraus bestehen, dass man mir die Waren abnimmt, kann ich damit leben.

PS: Ich würde mir niemals eine echte Dior Brille kaufen und sehe diese Fälschungen in keiner Weise als Ersatz dafür an - ist nur Spaß an der Freude.

Ich verletzte kein Patentrecht, da ich die Ware Privat nutze und nicht weiterverkaufe. Oder?

Hat jemand dafür evtl. einen i-net Artikel?

Danke

Dieser Artikel ist auch sehr interessant: http://www.kurenundwellness.tv/blog/2010/09/vorsicht…

Eine Teilfrage kann ich dir beantworten:

Falls es wirklich nur 2 Brillen und nicht 200 sind hast vom deutschen Zoll im normalen Reiseverkehr nichts zu befürchten:

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_vub/ind…

"
Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:

Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter,
die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und
der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei:
See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro.

Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, wird die Zollbehörde unabhängig von den Wertgrenzen tätig.
"

Die angegebenen Freimengen beziehen sich auf die Einführung in die EU.