gefälschte Software verkaufen

hallo!

A kauft von B wissentlich gefälschte Software.
A verkauft diese Software nun gewerblich weiter.
Wie kann A bestraft werden?

Gruß
Paul

hallo!

A kauft von B wissentlich gefälschte Software.
A verkauft diese Software nun gewerblich weiter.
Wie kann A bestraft werden?

Hallo,

die Frage wurde ja nicht gestellt, aber beide haben sich strafbar gemacht.
Für A erhöht sich die Strafe, da er „gewerbsmäßig“ handelte, je nach Erlös aus der Betrügerei zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe; die Schadensersatzforderungen der Softwarefirma sowie die der geprellten Käufer noch nicht berücksichtigt.

lG

Gruß
Paul

A kauft von B wissentlich gefälschte Software.
A verkauft diese Software

Urheberrechtsgesetz §106:
Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

nun gewerblich weiter.
Wie kann A bestraft werden?

Gewerblich?

Urheberrechtsgesetz §108a:

Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe