Habe da eine Frage in einem verzwickten Fall:
Vom Konto der Seite A wurde unbefugt versucht Geld abzuheben, via Überweisung.
Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1)
Seite B hat einen Überweisungsträger im Namen von Seite A ausgefüllt. Sozusagen mit der Fälschung der Unterschrift von Seite A!
2)
Seite B hat eine Abbuchung vom Konto von A vorgenommen, ohne die Einwilligung von Seite A!
Vom Konto konnte nichts abgebucht werden, da es nicht ausreichend gedeckt war. Sicher ist nur, das Seite B einen Betrug begangen hat.
In wie weit ist das strafbar? Und wie wird so etwas geahndet?
Danke fürs beantworten!
M.
Hi,
Habe da eine Frage in einem verzwickten Fall:
Vom Konto der Seite A wurde unbefugt versucht Geld abzuheben,
via Überweisung.
Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1)
Seite B hat einen Überweisungsträger im Namen von Seite A
ausgefüllt. Sozusagen mit der Fälschung der Unterschrift von
Seite A!
Kann die Fälschung der Unterschrift bewiesen werden oder hat A möglicherweise eine Blanko-Überweisung unterschrieben?
-
Seite B hat eine Abbuchung vom Konto von A vorgenommen, ohne
die Einwilligung von Seite A!
Abbuchung und Überweisung sind nicht das gleiche!
Ein Abbuchungsauftrag muss vom Kontoinhaber an die Bank schriftlich gegeben werden. Auch hier stellt sich dann die Frage, ob die Fälschung nachgewiesen werden kann.
Oder wurde hier eine Lastschrift gemeint?
Oder eine Barabbuchung?
Vom Konto konnte nichts abgebucht werden, da es nicht
ausreichend gedeckt war. Sicher ist nur, das Seite B einen
Betrug begangen hat.
In wie weit ist das strafbar? Und wie wird so etwas geahndet?
Danke fürs beantworten!
M.
Gruss