Ein Mensch hat sich als Partner für die Gründung eines neuen Unternehmens vorgestellt.
Er legte eine Urkunde vor, nach der er ein Diplom erworben haben will. Er fuhr das Unternehmen gegen die Wand. Schaden. ca. 1 Mio €.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft: Ergebnis: kein öffentliches Interesse.
Klage vor dem Landgericht: unerheblich - Klage abgewiesen.
Der Mann agiert weiter als Diplom … und kann weiteren Schaden anrichten.
Ein Mensch hat sich als Partner für die Gründung eines neuen
Unternehmens vorgestellt. Er legte eine Urkunde vor, nach der er ein Diplom erworben
haben will.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft: Ergebnis: kein öffentliches Interesse.
Klage vor dem Landgericht: unerheblich - Klage abgewiesen.
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass hier Informationen fehlen.
Es gibt immernoch das STGB, und es würde mich doch sehr wundern, wenn die Staatsanwaltschaft an der Durchsetzung Selbigens „kein Interesse“ hegt, bzw. das Gesetz als „unerheblich“ betrachtet wird: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
Dass jemand ein Unternehmen vor die Wand fährt, ist nicht strafbar und tatsächlich für die Staatsanwaltschaft uninteressant.
Dass jemand Urkundenfälschung begeht - denn eine Diplomurkunde ist eine Urkunde - ist jedoch was ganz Anderes.
Was wurde denn hier als Delikt zur Anzeige gebracht?
Der Mann agiert weiter als Diplom … und kann weiteren
Schaden anrichten.
der mann agiert sicher nicht als „diplom“. aber egal:
warum vermutet man denn, daß er ein gefälschtes diplom benutzt? doch nicht etwa nur, weil er das unternehmen gegen die wand gefahren hat?
das können nämlich auch RICHTIG diplomierte und sogar promovierte menschen recht ordentlich!
Da muss man wohl unterscheiden: gibt er ein Diplom an, das er gar nicht erworben hat? Oder hat er ein Diplom von irgend einer obskuren ‚Akademie‘? Dann wäre die Frage, ob das so als Titel geführt werden darf (Titelmissbrauch?).
Diplom wird seit einigen Jahren recht inflationär für alle möglichen Abschlüsse gebraucht (Diplom-Kosmetikern, Diplom-Naildesigner …), kritisch wird es nur, wenn diese Abschlüsse mit geschützten Abschlüssen verwechselt werden können und daher irreführend sind.