Gefälschter Brunello ?

Liebe Experten,
habe hierzu auch in Esskultur gepostet um die Meinung der Weinkenner einzuholen…
angenommen, jemand verkauft - unwissend - gefälschten Brunello, fakturiert ganz normal (Einkaufsrechnung ist auch vorhanden)… nach über einem Jahr meldet sich der Käufer und behauptet, der Wein sei eine Fälschung und möchte Geld zurück.
Wie könnte mann dies überprüfen, welche Folgen könnte dies haben?
Besorgte Grüße, Angi

Hallo,

behaupten kann man viel, zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, im Rahmen der Strafverfolgung braucht man Beweise. D.h. ich würde zunächst mal um nachvollziehbare Belege für die behauptete Fälschung bitten. Schmeckt der Wein einfach nicht (so wie ein Brunello schmecken müsste), hat der Opa das gesagt (der ggf. ein großer Weinkenner ist) oder liegt eine chemische Analyse eines anerkannten Instituts bzw. das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen vor, …?

Ist die Sache ziemlich dünn, würde ich natürlich trotzdem mal den Vorlieferanten um Stellung bitten und bei Interesse an Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung auch mit dem Kunden nach einer Kulanzlösung zu suchen, mir ansonsten aber keine grauen Haare wachsen lassen. Kann der Kunde handfeste Beweise (Gutachten) vorlegen, würde ich schleunigst unter Einbeziehung des Vorlieferanten die Rückabwicklung vorantreiben. Je nach Menge und Gesamtkosten kann sich allerdings bei berechtigten Zweifeln dann auch noch ein Gegengutachten rechnen (vermutlich EUR > 1.000,–).

Ist der Vorlieferant nicht mehr greifbar bzw. nicht kooperativ, kann es dir passieren, auf dem Schaden hängen zu bleiben. Daher auf jeden Fall Anwalt einschalten, wenn der Kunde gute Beweise hat und der Lieferant sich quer stellt.

Strafrechtlich wird dir so lange nichts passieren, wie dir niemand nachweisen kann, dass Du eine Fälschung absichtlich verkauft hast. Trotzdem würde ich bei erstattete Strafanzeige auf jeden Fall einen Anwaltskollegen aufsuchen und mich vertreten lassen. Auch wenn die Sache vermutlich problemlos eingestellt wird (wenn Du eine saubere Weste hast und es nicht zu „finden“ gibt), beruhigt es doch sehr einen Ansprechpartner zu haben, der einem jeden Verfahrensschritt erklärt und auch mal „Händchen hält“ wenn es einem die Kehle zuschnürt.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,
herzlichen Dank für diese schnelle Antwort. Es ist tatsächlich so, dass in gewissen Foren über diesen Wein diskutiert wird, er wäre eine Fälschung. Mein Lieferant ist nicht mehr greifbar, der Kauf/Verkauf war Ende 2003. Trotzdem bin ich am Überlegen, ob ich meinem Kunden von damals irgendwie entgegenkommen soll oder nicht, hab ein bißchen Sorge, dass unser kleines Geschäft darunter leiden könnte…(schlechte Propaganda o.ä.)…
LG, Angi
P.S.: jemand der mein „Händchen hält“ wäre tatsächlich nicht schlecht, fühle mich in dieser Situation ein wenig hilflos…

Hallo,

über welche Größenordnung (Rechnungssumme) reden wir denn? Geht es nur um ein paar zig Euro würde ich mich angesichts der „Diskussionen“ als wahrer Profi zeigen und den Wein gegen Erstattung zurücknehmen. Ist es eine Summe, die dich wirtschaftlich richtig trifft, würde ich schon nach richtigen Beweisen fragen.

Gerade im Internet wird viel behauptet und es gibt genug Leute, die sich mit entsprechenden Dingen einfach nur interessant machen wollen, deren fachlichen Hintergrund man aber kaum einschätzen kann. Und dies spitzt sich bei Dingen, die momentan dem „Schwanzvergleich“ zugänglich sind, also Sachen über die sich insbesondere der Mann eines bestimmten Typs gerne profiliert (Espresso-Vollautomaten, Single Malts, …) natürlich ganz besonders zu.

Ob tatsächlich eine Fälschung vorliegt, sollte sich im Zweifelsfall chemisch recht problemlos nachweisen lassen, kostet aber ziemlich viel Geld. D.h. das lohnt sich eben nur, wenn es um entsprechende Werte geht. Dabei ist daran zu denken, dass für ein entsprechendes Gutachten selbstverständlich immer der in Vorleistung treten muss, der hieraus einen Anspruch geltend machen will. D.h. als Anspruchsgegner kann man so lange ruhig bleiben wie der Anspruchsteller dieses Geld nicht tatsächlich bereit ist auszugeben.

BTW: Weinkauf ist Vertrauenssache und es stimmt mich daher schon bedenklich, wenn der Vorlieferant nicht mehr greifbar ist.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

über welche Größenordnung (Rechnungssumme) reden wir denn?
Geht es nur um ein paar zig Euro würde ich mich angesichts der
„Diskussionen“ als wahrer Profi zeigen und den Wein gegen
Erstattung zurücknehmen. Ist es eine Summe, die dich
wirtschaftlich richtig trifft, würde ich schon nach richtigen
Beweisen fragen.

Die Summe hält sich in Grenzen, ich bin unschlüssig, ob ich den Vorwurf der Fälschung auf den Grund gehen soll, oder einfach die Ware ohne weitere Diskussion gutschreibe…

Gerade im Internet wird viel behauptet und es gibt genug
Leute, die sich mit entsprechenden Dingen einfach nur
interessant machen wollen, deren fachlichen Hintergrund man
aber kaum einschätzen kann. Und dies spitzt sich bei Dingen,
die momentan dem „Schwanzvergleich“ zugänglich sind, also
Sachen über die sich insbesondere der Mann eines bestimmten
Typs gerne profiliert (Espresso-Vollautomaten, Single Malts,
…) natürlich ganz besonders zu.

…das ist wohl wahr…

BTW: Weinkauf ist Vertrauenssache und es stimmt mich daher
schon bedenklich, wenn der Vorlieferant nicht mehr greifbar
ist.

…greifbar ist er schon, er weigert sich jedoch, die Ware zurückzunehmen (hat inzwischen sein Geschäft an die Tochter abgegeben)

Nochmal lieben Dank für die tolle Unterstützung,
LG, Angi