gefängnis?

7000 euro mus herrX rückwirkend zurückzahlen, weil seine frau mit 3 jährige tochter nach ausland gezogen ist. X hat frau und kind rechtzeitig abgemeldet. nach einer anonyme anzeige wurde 2 monat später X sein wohnung durchgesucht und festgestellt das frau und kind wirklich weg sind. dann hat die familienkasse sich gemeldet…
frage: herr X ist zahlungsunfähig, kommt er ins gefängnis und wie lang?

Ins Gefängnis könnte er kommen, wenn es ein gültiges Urteil gibt, das ihn zu einer Geldstrafe zu x Tagessätzen verpflichtet, aber nicht, weil er bei irgendjemandem Schulden hat.
Wenn Herr X allerdings betrügerisch Geld bezogen hat, dann könnte es zu einem Gerichtsurteil gegen ihn kommen, was aber nichts am Anspruch auf Rückzahlung desjenigen, dem er das Geld schuldet ändert.

Wenn er wirklich auf Dauer nicht zurückzahlen kann (was ich mir bei dieser relativ geringen) Summe nicht vorstellen kann, kann er immer noch einen Offenbarungseid leisten und Privatinsolvenz anmelden.

Gruß Andreas

Hi,
ich habe nicht nur einen „Offenbarungeid“ gesehen, der bereits für weit unter 1000 € abgelegt wurde.
An der Summe sollte man so etwas besser nicht „festmachen“.

Gruß
BJ

Rrrrrichtig!

Und um auif die Frage zurückzukommen: wenn man den „Offenbarungseid“ nicht ablegen kann, dann kann es tatsächlich passieren, dass man im Gefängnis landet, und zwar bis zu sechs Monate lang.

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