Gefängnis für Reiche

Hallo zusammen,

BGH Anfang des Monats: „Bei hinterzogenen Millionenbeträgen komme eine Bewährungsstrafe dagegen nur noch in Frage, wenn besonders schwerwiegende Milderungsgründe vorlägen.“

Die danach verurteilen Neuen in der Vollzugsanstalt sind dann ja nicht die Ärmsten.

Jetzt meine Frage: werden die Reichen im Strafvollzug (Knast) genau so behandelt wie jeder andere, z.B. kleiner Dealer, unbelehrbarer Rotüberfahrer oder Kioskaufbrecher?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand mit doch mehreren Millionen im Hintergrund nicht anders, sprich besser, behandelt wird oder besondere Privilegien genießt. (Bessere Matratze, besseres Essen, größerer Fernseher, Telefon und Internet)

Wer weiß, wie die „Besseren“ den Knast erleben?

Wolfgang

Hallo Wolfgang,
heutzutage ist in Deutschland alles moeglich.
Die Korruption ist doch inzwischen bis in die hoechsten Parteispitzen, oder Chefetagen vorgedrungen. Alle sind bestechlich, da geldgierig. Auch Gefaengnisbeamte. Leider kommt dies viel zu wenig an die Oeffentlichkeit. Denn die verdienen sehr gut daran.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Aber einige sind eben „gleicher!“

Gruss Wolfgang

Hallo,

Stammtischparolen kann ich auch.
Gibt es Belege für die Aussagen?

Gruß
Elke

Hallo Elke,

nun,wenn das Stammtioschparolen sind,warum sind dann in dieser Woche auf „wundersame“ Weise Unterlagen gegen einen „Promi“ bei der StA „Verschwunden“???..so das etliche Dinge „Verjährt“ sind…und derjenige NICHT mit einer Haftstrafe zu rechnen hat…???

(auch wenn erstaunlicherweise die Abgeordneten des NRW-Landtages jetzt einen Untersuchungsausschuß eingerichtet haben)…

Hallo Elke,

nun,wenn das Stammtioschparolen sind,warum sind dann in dieser
Woche auf „wundersame“ Weise Unterlagen gegen einen „Promi“
bei der StA „Verschwunden“???..so das etliche Dinge
„Verjährt“ sind…und derjenige NICHT mit einer Haftstrafe
zu rechnen hat…???

Das ist ein bedauerlicher Einzelfall, hat aber nichts mit unserem Justizsystem im Allgemeinen zu tun. Aber was hat das mit der Usprungsfrage zu tun?

(auch wenn erstaunlicherweise die Abgeordneten des
NRW-Landtages jetzt einen Untersuchungsausschuß eingerichtet
haben)…

Na also, das System funktioniert doch.

Um die Frage zu beantworten:

Nein, der „Knast“ ist ein „Einheitsknast“, es gibt nur eine Zimmerkategorie, evtl. auf besonderen Wunsch (und Verhalten) auch Einzelzimmer. 5-Sterne sucht man aber vergeblich.Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen JVA, manche sind moderner und komfortabler, andere weniger.
Was aber möglich ist und vom Geld abhängt: In den JVA können sich Gefangene im dortigen Laden (Zigaretten u.Ä. nichts besonderes)was kaufen. Und dazu brauchts Geld. Und wer keins hat und nicht arbeitet, der kann halt nix kaufen.

Gruss

Iru

2 Like

Hallo,

nun,wenn das Stammtioschparolen sind,warum sind dann in dieser
Woche auf „wundersame“ Weise Unterlagen gegen einen „Promi“
bei der StA „Verschwunden“???

Weil dies leider - man muss sich mal die Fallzahlen ansehen - gar nicht so selten passiert, und zwar unabhängig von den Einkünften der Delinquenten. Dies steht nur regelmäßig nicht in der Zeitung mit den großen Buchstaben, sondern nur ausnahmsweise mal dann, wenn Prominente betroffen sind. Und die Leser dieser Schlagzeilen haben dann am Stammtisch endlich mal wieder ein Thema, während Leute die den Apparat kennen, darüber nur müde lächeln können.

BTW: Zum Thema Luxusknast: Wer so einen Laden schon mal von innen gesehen hat, und mit Leuten zu tun hat, die sich da längerfristig aufhalten müssen, kommt nicht auf solche Fragen. Nein, es gibt keine Sonderbehandlung, denn Geld nützt im Knast zumindest offiziell nicht viel. Kein Geld der Welt brungt dir einen Fernsehen o.ä. in die Zelle, wenn Du nicht zusätzlich die Genehmigung hierfür bekommst. Und da es tatsächlich unbestechliche Leute in den JVAen gibt, scheitern solche Sachen regelmäßig weniger am Geld, als an den entsprechenden Genehmigungen, die einzig am Wohlverhalten der Einsitzenden hängen. Was ohne Genehmigung machbar ist, sind nur die Kleinigkeiten aus dem Knastladen. Was inofiziell unter den Gefangenen läuft ist ein anderes Thema, aber da geht es dann eher um Drogen oder ein Handy als um größere/besser ausgestattete Zellen.

Gruß vom Wiz, der beruflich leider regelmäßig mit verloren gegangenen Ermittlungsakten bei Polizei und StA zu tun hat

3 Like

Hallo Wolfgang,

(Bessere
Matratze, besseres Essen, größerer Fernseher, Telefon und
Internet)

Auch ich kann nur mutmaßen. Hier schließe ich mit Irubis an. Offizielle Dinge, wie eine bessere Ausstattung wird es nicht geben.
Was es dagegen geben wird sind andere Faktoren.

Bei einem millionenschweren Steuerhinterzieher geht man von vornherein von einem anderen Verhalten aus. Niemand rechnet damit, dass er andere Gefangene bedroht oder Drogen ins Gefängnis schmuggelt. Dementsprechend wird er in einem Gefängnis mit niedriger Sicherheitsstufe landen. Man erwartet auch andere soziale Umgangsformen.

Die anderen Gefangenen werden mit einem Reichen anders umgehen. Der kommt nach wenigen Jahren wieder raus und ist dann weiterhin reich und einflussreich. Es lohnt sich, mit so jemand gut zu stellen.

Ähnliches gilt für Wärter und Anstaltsleitung.
Wenn ein normaler gefangener Misshandelt wird, sind es kaum ein Aufhebens geben. Der bedeutende Gefangene ist dagegen schnell im Licht der Öffentlichkeit.

Formal wird also der Reiche gleich behandelt, aber viele weiche Faktoren, machen es etwas leichter für ihn.

Meine Mutmaßung
Gruß
Carlos

Hi Wiz,

Nein, es gibt keine Sonderbehandlung, denn Geld nützt im Knast
zumindest offiziell nicht viel. Kein Geld der Welt brungt dir
einen Fernsehen o.ä. in die Zelle, wenn Du nicht zusätzlich
die Genehmigung hierfür bekommst.

oh mal rein interessehalber: Der „Reiche“ oder sonstige „Knacki“ hat also nicht die Möglichkeit, die „normalen“ Dinge des Lebens in seiner Zelle ohne Genehmigung zu benutzen. Richtig?

Normale Dinge des Lebens, z.B.:

* eigener Fernseher in seiner Zelle
* eigenes Handy (von Fixanschluss mal gar nicht zu reden)
* eigener Laptop zur Weiterbildung oder zum Surfen (z.B. UMTS)

Na, wenn das keine Motivation ist, nicht straffällig zu werden :wink:

Mal im Ernst. Aus welchem Grunde wird/würde denn einem Insassen diese Sachen verweigert werden, oder wie schwer ist es, eine Ausnahmeregelung zu bekommen (Der Reiche wäre ja kein Mafiosi, der das Handy oder Internet benutzt, um seine dubiosen Geschäfte weiterzuführen… oder etwa doch?)

Gruss
norsemanna

Hallo,

Nein, es gibt keine Sonderbehandlung, denn Geld nützt im Knast
zumindest offiziell nicht viel. Kein Geld der Welt brungt dir
einen Fernsehen o.ä. in die Zelle, wenn Du nicht zusätzlich
die Genehmigung hierfür bekommst.

oh mal rein interessehalber: Der „Reiche“ oder sonstige
„Knacki“ hat also nicht die Möglichkeit, die „normalen“ Dinge
des Lebens in seiner Zelle ohne Genehmigung zu benutzen.
Richtig?

Normale Dinge des Lebens, z.B.:

* eigener Fernseher in seiner Zelle
* eigenes Handy (von Fixanschluss mal gar nicht zu reden)
* eigener Laptop zur Weiterbildung oder zum Surfen (z.B. UMTS)

Da geht es um viel banalere Geschichten. Alles was nicht absolutes Minumum oder Standard ist, muss man sich „erarbeiten“, und zwar nicht mit Geld, sondern mit guter Führung. Dazu gehört u.a. auch die Möglichkeit Arbeit zu dürfen (um nicht den Tag in der Zelle zu verschimmeln). Und beim Fernseher ist dann ohnehin Schluss. Das ist das Höchste der Gefühle. Telefonate nur in äußerst mäßigem Rahmen über die offiziellen Telefone, Internet kannst Du ganz vergessen, viel JVAen haben nicht mal die technischen Möglichkeiten (und wenn, dann geht es nur auf speziell eigens freigeschaltete Seiten, und es steht jemand hinter einem und schaut über die Schulter)

Na, wenn das keine Motivation ist, nicht straffällig zu werden
:wink:

Schau dir so einen Laden mal von innen an (vorzugsweise so ein Denkmal aus wilhelminischen Zeiten), dann reden wir weiter.

Mal im Ernst. Aus welchem Grunde wird/würde denn einem
Insassen diese Sachen verweigert werden, oder wie schwer ist
es, eine Ausnahmeregelung zu bekommen (Der Reiche wäre ja kein
Mafiosi, der das Handy oder Internet benutzt, um seine
dubiosen Geschäfte weiterzuführen… oder etwa doch?)

Wie gesagt Handy und freier Internetzugang no way, und wer sich nicht ordentlich führt bei dem bleibt die Zelle ziemlich kahl. Und wer richtig Ärger macht, für den hat man auch noch ein paar Extras auf Lager. Kommt schon nicht von ungefähr, dass die überwiegende Zahl sich brav verhält. Die Tage werden ganz schön lang, und wenn man sich mit Kooperation Fernseher, begleiteten Freigang, Hafturlaub, und möglichst baldige Verlegung in den offenen Vollzug und schließlich Restaussetzung auf Bewährung erarbeiten kann, dann kühlt dies das Mütchen recht schnell. Und vielleicht liegt genau da dann ein tatsächlicher Unterschied: Leute mit etwas mehr auf dem Kasten erkennen dies schneller als der dumme Schläger, und kommen so einfach schneller auf den grünen Zweig.

Gruß vom Wiz

3 Like

Danke für alle Antworten, Wolfgang
.

Was aber möglich ist und vom Geld abhängt: In den JVA können
sich Gefangene im dortigen Laden (Zigaretten u.Ä. nichts
besonderes)was kaufen. Und dazu brauchts Geld. Und wer keins
hat und nicht arbeitet, der kann halt nix kaufen.

Man darf also über sein finanzielles Vermögen während der Haft frei verfügen?

Man darf also über sein finanzielles Vermögen während der Haft
frei verfügen?

Ja (was aber nicht heisst, dass man sich damit das Leben in der JVA oder die Zelle ausstatten darf wie man möchte). Man wird für seine Tat bestraft und davon ist das Vermögen nur recht selten betroffen.

Gruss

Iru

Man darf also über sein finanzielles Vermögen während der Haft
frei verfügen?

Ja (was aber nicht heisst, dass man sich damit das Leben in
der JVA oder die Zelle ausstatten darf wie man möchte). Man
wird für seine Tat bestraft und davon ist das Vermögen nur
recht selten betroffen.

Das ist aber doch verschieden interpretierbar. Für eine gleiche Strafe müßten an sich auch gleiche Haftbedingungen gewährleistet sein, wozu auch ein vergleichbarer Lebensstandard gehört.

Grüße,
Ostlandreiter

Das ist aber doch verschieden interpretierbar. Für eine
gleiche Strafe müßten an sich auch gleiche Haftbedingungen
gewährleistet sein, wozu auch ein vergleichbarer
Lebensstandard gehört.

Oha… ich glaube wir reden aneinander vobei.
Was ich meine, ist, dass man durchaus, auch aus der JVA heraus, mit seinem Vermögen wirtschaften kann. Innerhalb der JVA allerdings gelten die Anstaltsregeln, d.h. der Einsatz von Geld in der JVA nur in begrenztem Rahmen. Wie WIZ schon aufführte, ist fast nichts käuflich, sondern sehr viel auch vom Wohlverhalten abhängig. Ein Fernseher in der Zelle z.B., den müsste man schon vom privaten Vermögen kaufen oder sich schenken lassen. Ob er dann aufgestellt werden darf, ist ne ganz andere Sache (er wird in der Regel an die Anstaltsverwaltung gegeben, die ihn durchcheckt und vor der Aufstellung versiegelt). Von daher ist der Lebensstandart für alle in der JVA in etwa gleich. Ob ein Reicher oder ein Armer in der Zelle einsitzt, man sieht keinen Unterschied.
Der Luxusgefangene, der einen eigenen Wärter zur Verfügung hat und sich das Essen aus dem 3-Sterne-Lokal bringen lässt, den gibt es nur im Film.

Gruss

Iru

1 Like

Hallo Wolfgang,

die Frage ist interessant und man kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass z.B. ein hochrangiger Politiker oder Wirtschaftler zusammen mit den üblichen Kriminellen im Knast sitzt (zu gönnen wäre es ihnen ja schon).
Ich kann mir noch nicht einmal vorstellen, dass so jemand zu Knast verurteilt wird. Passiert ja nie, oder? Lambsdorf, Flick, Strauß, Mannesmann - ist da mal irgendjemand in den Knast gewandert?
Helmut Kohl hat sich seinerzeit einfach geweigert, die Namen der Spender zu nennen - eine Beugehaft wurde nicht verhängt mit der Begründung, dass kein Ergebniss zu erwarten wäre - das hätte ich aber doch mal ausprobiert.
Gerichte sind sonst mit Beugehaft nicht so zimperlich. Etwa ein Jahr nach der Kohlgeschichte wurde in Berlin eine Frau, die von der Russenmafia bedroht wurde, monatelang in Beugehaft genommen, um Namen von Mafiabossen zu erfahren - das war garantiert aussichtslos. Jedem Einfallspinsel mußte klar sein, dass die Frau keine Überlebenschancen gehabt hätte. Sie hat natürlich nichts gesagt und die volle Beugehaftzeit abgesessen (ich glaub, 8 Monate sind das).

Stellt Euch mal Kohl 8 Monate in Tegel vor. Ob das nicht doch gewirkt hätte? Bohnensuppe statt Lammfilet, paniertes Fertigfischfilet an Kartoffelpürre im Dialog mit Ketshup statt Sushi und Co., JVA-Klamotten statt Seidenmaßanzug und Gruppendusche, müffelndes Klo im Zimmer und pöbelnde kleinkriminelle Jugendliche, die sich keinen Deut darum scheren würden, ob der Typ ihnen später mal theoretisch helfen könnte - würde er doch eh nicht machen.
Andererseits, der Mensch hatte doch Anspruch auf Personenschutz, sprich Leibwächter - die hätten ja mitgehen müssen in den Knast (dahin besonders).
Da hätte Kohl gleich ne überzeugende eigene Knastgang aufmachen können.

Zudem gibts doch für Ersttäter immer Bewährung und Steuerhinterziehung ist, wenn solche Leut erwischt werden, offenbar immer das erste Mal, oder ev. das einzige nachweisbare Mal, oder mehrere Male werden zu einem zusammengefaßt - wie auch immer, es gibt immer Bewährung oder Geldstrafe.

Und was sind zwei Jahre Bewährung bei Steuerhinterziehung? Hinterzieht man halt mal zwei Jahre nicht - das sollte ja nicht schwer fallen.
Wenn man so unklug war, sich erwischen zu lassen, bekommt man verm. eh so schnell keinen neuen Job, in dem man sich in dieser Hinsicht betätigen kann, sondern muß erstmal ein paar Lektionen Steuerrecht büffeln.

Und wenn das alles nicht hilft, gibts immer einen Arzt, der Haftunfähigkeit attestiert - geschieht bei armen Kriminellen nicht so leicht.

Außerdem: gibts da nicht auch den alternativen Hausarrest?

BGH Anfang des Monats: „Bei hinterzogenen Millionenbeträgen
komme eine Bewährungsstrafe dagegen nur noch in Frage, wenn
besonders schwerwiegende Milderungsgründe vorlägen.“

Angesichts des neuesten Falls, der knapp unter einer Million liegt, ist die Grenze ja sehr angepaßt gezogen worden.

Gleiches Recht für alle ist auch bei uns nicht zu erwarten - ich glaube auch nicht, dass es überhaupt ein Land gibt, in dem das praktische Gültigkeit hat.

Gruß, Anne

Hallo Anne,

sitzt der Prominente erst einmal im Gefängnis, dann ist er ein Gefangener wie jeder andere. Aber der Weg dahin, da hast du recht, der ist nicht für alle gleich. Je mehr Prominenz, je mehr Geld um so wahrscheinlicher ist, dass er den Weg in die JVA nicht antreten muss. Der kleine Dieb kann sich keine Schar von Anwälten leisten, die jede noch so kleine Lücke oder Chane nutzen.

Gruss

Iru

2 Like

Hallo Anne,

Du beschreibst so bildhaft, man könnte glauben, Du wärest schon mal da gewesen. Hast aber einen „*“ verdient.

Angesichts des neuesten Falls, der knapp unter einer Million
liegt, ist die Grenze ja sehr angepaßt gezogen worden.

Die müssen mit den Verjährungsfristen ganz schön rum gerechnet haben, das das dann so hin kam.

liebe Grüße

Wolfgang

Hallo,

Stammtischparolen kann ich auch.
Gibt es Belege für die Aussagen?

Gibt es.
Beispiel: Der VEBA- Skandal 1999. Hier ging es um Veruntreuung von 17 Mio DM durch 31 VEBA- Manager.
In der Presse hieß es damals:
Der unter dem Verdacht der Rechtsbeugung stehende Düsseldorfer Oberstaatsanwalt J.P. hat das Ermittlungsverfahren mutmaßlich nicht nur bis zum Eintritt der Verjährung vorsätzlich verschleppt. Offenkundig hat er auch das NRW- Justizministerium falsch informiert.

Und Weiter:

Hochrangigen VEBA- Managern wurde Korruption vorgeworfen, bis in den Vorstand und den Aufsichtsrat hinein. Doch richterlich erwirkte Hausdurchsuchungen gegen 18 VEBA- Managern und die damit mögliche Beweisführung unterblieben.
Stattdessen traf sich der ermittelnde Staatsanwalt mit dem E.ON- Chef(vormals VEBA) und anderen Vorstandsmitgliedern zu vertraulichen Gesprächen.
In keinem Fall kam es zu einer Anklage.
Erst mit der Ausschaltung des Oberstaatsanwaltes und Übertragung der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach kam wieder Bewegung in die Sache. Leider zu spät. Teilweise erfolgte die Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden Tatverdachtes, teils wegen zwischenzeitlich eingetretener Verjährung.

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Unterlagen gab es nie, so daß auch keine Beweise sichergestellt wurden.

Gibt es einen Betrugsverdacht bei einem Hartz 4- Empfänger, schlägt der Staatsanwalt bei Mini- Beträgen aber sofort zu.

So sieht es manchmal mit der Gleichheit vor dem Gesetz aus.

Gruß:
Manni

Hallo,

ich finde es immer wieder bezeichnend, wenn an einer bedauerlichen Ausnahme das System an sich in Frage gestellt wird. Schlimm wäre es, würde bei Bekanntwerden solcher Fälle diese sang- und klanglos in der Schublade verschwinden. Dass das aber nicht passiert, heisst doch, dass das System funktioniert.
Es ist aber bequemer, erspart das Hinterfragen und passt in die eingeschränkte Wahrnehmung der Stammtischler, solche Vorfälle zu generalisieren.
Also doch „Stammtisch“.

Gruss

Iru

4 Like

Man könnte doch beispielsweise auch an den Fall Max Strauss erinnern, wo die belastende Festplatte auf geheimnisvolle Weise verschwand und nie wieder auftauchte. Oder an den Amtsrichter, der gerade eben die Klage gegen Herrn Zumweinkel versehentlich um einen Tag zu spät zuließ und damit für die Verjährung desjenigen Teils der Vorwürfe sorgte, der ihn mit Sicherheit ins Gefängnis gebracht hätte. Zufälle gibt es…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]