Hallo Wolfgang,
die Frage ist interessant und man kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass z.B. ein hochrangiger Politiker oder Wirtschaftler zusammen mit den üblichen Kriminellen im Knast sitzt (zu gönnen wäre es ihnen ja schon).
Ich kann mir noch nicht einmal vorstellen, dass so jemand zu Knast verurteilt wird. Passiert ja nie, oder? Lambsdorf, Flick, Strauß, Mannesmann - ist da mal irgendjemand in den Knast gewandert?
Helmut Kohl hat sich seinerzeit einfach geweigert, die Namen der Spender zu nennen - eine Beugehaft wurde nicht verhängt mit der Begründung, dass kein Ergebniss zu erwarten wäre - das hätte ich aber doch mal ausprobiert.
Gerichte sind sonst mit Beugehaft nicht so zimperlich. Etwa ein Jahr nach der Kohlgeschichte wurde in Berlin eine Frau, die von der Russenmafia bedroht wurde, monatelang in Beugehaft genommen, um Namen von Mafiabossen zu erfahren - das war garantiert aussichtslos. Jedem Einfallspinsel mußte klar sein, dass die Frau keine Überlebenschancen gehabt hätte. Sie hat natürlich nichts gesagt und die volle Beugehaftzeit abgesessen (ich glaub, 8 Monate sind das).
Stellt Euch mal Kohl 8 Monate in Tegel vor. Ob das nicht doch gewirkt hätte? Bohnensuppe statt Lammfilet, paniertes Fertigfischfilet an Kartoffelpürre im Dialog mit Ketshup statt Sushi und Co., JVA-Klamotten statt Seidenmaßanzug und Gruppendusche, müffelndes Klo im Zimmer und pöbelnde kleinkriminelle Jugendliche, die sich keinen Deut darum scheren würden, ob der Typ ihnen später mal theoretisch helfen könnte - würde er doch eh nicht machen.
Andererseits, der Mensch hatte doch Anspruch auf Personenschutz, sprich Leibwächter - die hätten ja mitgehen müssen in den Knast (dahin besonders).
Da hätte Kohl gleich ne überzeugende eigene Knastgang aufmachen können.
Zudem gibts doch für Ersttäter immer Bewährung und Steuerhinterziehung ist, wenn solche Leut erwischt werden, offenbar immer das erste Mal, oder ev. das einzige nachweisbare Mal, oder mehrere Male werden zu einem zusammengefaßt - wie auch immer, es gibt immer Bewährung oder Geldstrafe.
Und was sind zwei Jahre Bewährung bei Steuerhinterziehung? Hinterzieht man halt mal zwei Jahre nicht - das sollte ja nicht schwer fallen.
Wenn man so unklug war, sich erwischen zu lassen, bekommt man verm. eh so schnell keinen neuen Job, in dem man sich in dieser Hinsicht betätigen kann, sondern muß erstmal ein paar Lektionen Steuerrecht büffeln.
Und wenn das alles nicht hilft, gibts immer einen Arzt, der Haftunfähigkeit attestiert - geschieht bei armen Kriminellen nicht so leicht.
Außerdem: gibts da nicht auch den alternativen Hausarrest?
BGH Anfang des Monats: „Bei hinterzogenen Millionenbeträgen
komme eine Bewährungsstrafe dagegen nur noch in Frage, wenn
besonders schwerwiegende Milderungsgründe vorlägen.“
Angesichts des neuesten Falls, der knapp unter einer Million liegt, ist die Grenze ja sehr angepaßt gezogen worden.
Gleiches Recht für alle ist auch bei uns nicht zu erwarten - ich glaube auch nicht, dass es überhaupt ein Land gibt, in dem das praktische Gültigkeit hat.
Gruß, Anne