wenn ein Häftling aus dem Gefängnis ausbricht und ein Dritter sieht den vermeintlich Ausgebrochenen auf der Straße, hätte diese Person die Pflicht eine Meldung an die Polizei zu machen? Besteht eine Mitwirkungspflicht für die diese Privatperson? Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlicher Grundlage?
nein, ein normaler Privatmensch hat keinerlei Verpflichtung in so einer Situation tätig zu werden. Ob er dies trotzdem tun sollte, steht auf einem anderen Blatt.