Gefängnisausbruch: Mitwirkungspflicht?

Grüß euch,

wenn ein Häftling aus dem Gefängnis ausbricht und ein Dritter sieht den vermeintlich Ausgebrochenen auf der Straße, hätte diese Person die Pflicht eine Meldung an die Polizei zu machen? Besteht eine Mitwirkungspflicht für die diese Privatperson? Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlicher Grundlage?

Vielen Dank

Martin

Hallo,

nein, ein normaler Privatmensch hat keinerlei Verpflichtung in so einer Situation tätig zu werden. Ob er dies trotzdem tun sollte, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank für die Auskunft
Hallo Wiz,

ich bedanke mich für die Auskunft.

Beste Grüße

Martin

Und als kleiner Exkurs (gefragt wurde das nicht): Mehr darf man auch gar nicht tun, insbesondere ist eine Festnahme hier verboten.

Und als kleiner Exkurs (gefragt wurde das nicht): Mehr darf
man auch gar nicht tun, insbesondere ist eine Festnahme hier
verboten.

…es sei denn, es sind mehrere Gefangene. Dann darf Oma Lisbeth ihr Handtäschchen bei Seite stellen und die vier Fliehenden eigenhändig festsetzen.

Denn Flucht aus der JVA ist keine Straftat, somit greift §127StPO nicht.
Gefangenenmeuterei aber IST eine Straftat!

1 „Gefällt mir“